DREIZEHNTE TAGUNG

(Frühjahrstagung, Straßburg, 27. – 28. März 2007)

Empfehlung 209 (2007) 1

über die Kooperation zwischen den Generationen und die partizipative Demokratie

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 27. März (siehe Dokument CG(13)40, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch J-M. Bourjac (France, R, SOC), Berichterstatter).


1. Die europäische Gesellschaft steht heute vor Veränderungen, die tiefgreifende Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen den Generationen haben: Zur schwierigen gerechten Verteilung der Ressourcen und der Verantwortung zwischen den verschiedenen Altersgruppen kommen noch die wachsenden Unterschiede in Kultur und Konsumverhalten der Jugendlichen und der Senioren sowie die besonderen Schwierigkeiten jeder Generation hinzu;

2. Die Jugendlichen sind bei ihrem Eintritt in das Berufsleben oder in die Politik mit einer Reihe von Hindernissen konfrontiert: Verlängerte Schulzeit, Konkurrenz, Schwierigkeit, einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung zu finden; all dies führt zu einer verstärkten Abhängigkeit von ihren Eltern, benachteiligt die Jugendlichen bei der Erstellung der Wählerlisten und verringert die Wahlbeteiligung;

3. Die Senioren versuchen angesichts der verlängerten Lebenserwartung und der Auswirkungen auf die Rentensysteme oft, gezwungenermaßen oder freiwillig, so lange wie möglich im Berufsleben zu bleiben. Viele leben aber auch völlig isoliert, wie die Katastrophe 2003 nach dem plötzlichen Klimaumschwung zeigte, der viele europäische Staaten betraf und zahlreiche Opfer forderte, insbesondere unter den isoliert lebenden älteren Menschen;

4. Die Schwierigkeiten der verschiedenen Altersgruppen führen auch zu Spannungen zwischen den Generationen, die dem sozialen Zusammenhalt beeinträchtigen und in einigen Fällen in Gewalt ausarten, die die Sozialordnung angreift;

5. Angesichts dieser Feststellungen scheint es besonders wichtig zu sein, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, die verhindern, dass sich jede Generation nur auf ihre spezifischen Probleme konzentriert. Die Kooperation und die Solidarität zwischen den Generationen ausgehend von Konzertierung, Vermittlung, Suche nach Konsens zu fördern und die Bürger aller Altersgruppen an den Entscheidungen, die sie betreffen, unbedingt zu beteiligen;

6. Der Kongress der Gemeinden und Regionen ist sich der Verantwortung bewusst, die die Städte und Regionen, die sehr bürgernah sind, in diesem Bereich haben und erinnert hierbei daran, dass bei der 11. Plenartagung (25. – 27. Mai 2004) ein Entschließungsentwurf über die partizipative Demokratie und die Förderung und Entwicklung der Kooperation zwischen den Generationen in Europa vorgelegt wurde. Dieser Entschließungsentwurf verwies insbesondere auf die Notwendigkeit, eine äußerst partizipative europäische Struktur zu schaffen, die Kooperation zwischen den Generationen sowie die Ausbildung von Fachleuten und Akteuren dieser Kooperation zu überwachen;

7. Der Kongress arbeitete das Manifest über die Kooperation zwischen den Generationen, das im Anhang beiliegt, in dem Bestreben aus, seine Bemühungen in diesem Bereich zu verstärken und legte in sieben Punkten die Prinzipien und Aktionen dar, zu denen sich engagierte Städte und Gemeinden verpflichten;

8. Angesichts des Vorangegangenen empfiehlt der Kongress:

a. dem Ministerkomitee des Europarates:

i.          die Einrichtung eines Generationenzentrums zu unterstützen, das sich gegebenenfalls auf bestehende europäische Strukturen stützen könnte wie die Europäischen Jugendzentren und der Förderung der Kooperation zwischen den Generationen, dem Austausch guter Praktiken sowie der Schulung der Akteure in diesem Bereich dient;

ii.          das Prinzip der Kooperation zwischen den Generationen in die Arbeiten des Europäischen Jugendzentrums sowie in die des Forums für die Zukunft der Demokratie aufzunehmen, um die Beteiligung und das Verständnis zwischen den verschiedenen Altersgruppen zu verbessern;

iii.         zu prüfen, wie die in dem Manifest enthaltenen Prinzipien über die Kooperation zwischen den Generationen im Rahmen der Aktivitäten des entsprechenden zwischenstaatlichen Ausschusses umgesetzt werden können;


b. den Mitgliedstaaten des Europarates:

i.          einen freiwilligen Bürgerdienst zur Solidarität zwischen den Generationen einzurichten, der sich hauptsächlich mit älteren Menschen und Jugendlichen befasst, die besonders schutzbedürftig sind;

ii.          auf nationaler Ebene partizipative Strukturen einzurichten, in denen die verschiedenen Generationen vertreten sind, um die Kooperation zwischen den Generationen durch gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Solidarität auszubauen;

iii.         in den Schulen und den Universitäten ein pädagogisches Modell sowie einen Berufskodex festzulegen, der sich auf die Solidarität, die Toleranz und das Verständnis zwischen den Generationen stützt und diese regelmäßig zu überprüfen;

iv.         alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Unterbringung mehrerer Generationen unter einem Dach begünstigt wird, insbesondere durch steuerliche Anreize für Familien, die ein Elternteil beherbergen, das nur über geringe Mittel verfügt;

v.         einen Rechtsrahmen zu schaffen, um die Sozialhilfe für Personen zu erhöhen, die einen unselbstständigen Elternteil, Ehepartner oder ein Kind zu Hause betreuen.


ANHANG

ENTWURF EINES MANIFESTES ÜBER DIE KOOPERATION ZWISCHEN DEN GENERATIONEN UND DER PARTIZIPATIVEN DEMOKRATIE

Die Gemeinden und die Bürger der Stadt……., der Region …..

Entschlossen, mit Hilfe einer Generationsstrategie den sozialen Zusammenhalt und die Wirtschaftsentwicklung solidarisch und unter Achtung der Person, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand, zu fördern;

Bereit, gegen die Ausgrenzung eines Teils der Bevölkerung anzukämpfen sowie für das Verständnis und die Annäherung zwischen den Generationen einzutreten,

verpflichten sich:

1.             Die Beteiligung und Integration aller Generationen zu fördern und zu diesem Zweck;

·                     Repräsentative partizipative Strukturen der Altersgruppen zu schaffen oder zu fördern (Jugendräte, Seniorenräte, gemischte Beiräte), um die Kooperation zwischen den Generationen durch gegenseitiges Verständnis und Solidarität auszubauen;

·                     Eine gerechte Vertretung der Bürger in den Entscheidungsorganen der Lokal- und Regionalpolitik zu garantieren und auf die Einhaltung der demokratischen Regeln, insbesondere die Chancengleichheit zu achten.

2.         Für eine Anerkennung jedes Einzelnen zu sorgen, gemäß Kapitel III der Entschließung (76)32 des Ministerkomitees des Europarates, der entsprechenden Bestimmungen des europäischen Sozialversicherungssystems und seines Protokolls der Europäischen Sozialcharta und hierzu:

·                     Gemeinnützige Tätigkeiten, die der Verbesserung der Lebensqualität und dem sozialen und gesundheitlichen Schutz der Bürger dienen, anzuerkennen;

·                     Den wirtschaftlichen Wert der Freiwilligenarbeit anzuerkennen, um dies als Alternative anzubieten und diejenigen zu schützen, die in diesem Rahmen an der Ausarbeitung genehmigter oder anerkannter Projekte beteiligt sind.

3.             Die Prinzipien der Konzertierung und der Vermittlung zwischen den Generationen in den Schulen und Verbänden zu verbreiten und hierzu:

·                     Programme für die Kooperation zwischen den Generationen (in der schulischen, aber auch der außerschulischen Bildung und in den Verbänden) in den Bereichen, die direkt oder indirekt in die Verantwortung der Gemeinden fallen, umzusetzen;

4.             Die Schulung der Experten im Bereich der Kooperation zwischen den Generationen zu fördern und hierzu;

·                     Personal – Beamte oder Freiwillige - die sich mit den Generationen befassen, in der Betreuung und Sozialarbeit zu schulen;

·                     Abkommen mit öffentlichen und privaten Strukturen zu schließen, um kompetente Mitarbeiter in den Bereichen Sozialwesen, Gesundheitswesen, Kultur und Bildung durch Entsendung oder Freistellung (selbst Teilzeit) zur Verfügung zu stellen;

·                     Die Einrichtung eines freiwilligen Bürgerdienstes zur Solidarität zwischen den Generationen zu fördern, der, ausgehend von den Erfahrungen einiger Städte, insbesondere auf ältere Menschen ausgerichtet ist.

5.             Die Kommunikationen zwischen den Generationen zu verbessern und hierzu:

·                     Räume für die Kommunikation zwischen den Generationen, ausgehend von anderen Erfahrungen, einzurichten (Restaurant, Bar oder Unterkunft);

·                     Den Organisationen der Zivilgesellschaft bevorzugt Hilfe zuteil werden zu lassen, die Generationsprojekte vorstellen.

6.             Internationale Generationsprojekte oder Aktivitäten zu unterstützen und hierzu :

·                     Hilfsstrukturen auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene einzurichten, um alle Personen bei Verwaltungsgängen für ein Generationsprojekt zu unterstützen;

·                     Mit anderen Städten oder Regionen der Mitgliedstaaten des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates zusammenzuarbeiten, die die Verpflichtungen des vorliegenden Manifestes akzeptiert haben;

·                     Für die Einrichtung eines Generationenzentrums einzutreten, das das Ziel verfolgt, sich über die unterschiedlichen Aktionen der einzelnen Gebietskörperschaften und die erzielten Ergebnisse zu informieren und einen nützlichen Austausch über gute Praktiken zu führen.

7.             Regelmäßig die Verpflichtungen in dem Manifest zu überprüfen und hierzu:

·                     Repräsentative lokale oder regionale Strukturen der Zivilgesellschaft einzurichten für eine konzertierte Bewertung der Verpflichtungen im Rahmen des vorliegenden Manifests.