DREIZEHNTE TAGUNG

(Frühjahrstagung, Straßburg, 27. – 28. März 2007)

Entschliessung 228 (2007) 1

über die Kooperation zwischen den Generationen und die partizipative Demokratie

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 27. März (siehe Dokument CG(13)40, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch J-M. Bourjac (France, R, SOC), Berichterstatter).


1. Die Städte und Regionen Europas stehen heute vor einer großen Herausforderung, der Förderung des sozialen Zusammenhaltes zwischen den Generationen und der Suche nach konkreten Lösungen für die spezifischen Probleme jeder Altersgruppe;

2. Diese Herausforderung ist umso größer als es heute Spannungen zwischen den Generationen gibt, die die Kluft noch vergrößern und den sozialen Zusammenhalt beeinträchtigen, insbesondere für die am meisten benachteiligten sozialen Gruppen. Für viele ältere Menschen äußert sich dies insbesondere in Isolation und der Sorge um die Zukunft der Renten und für die Jugendlichen in der schwierigen Integration in den Arbeitsmarkt sowie der Gleichgültigkeit gegenüber der Politik;

3. Gleichzeitig müssen die Gemeinden und Regionen die verschiedenen Bevölkerungsgruppen immer stärker und öfter in die Entscheidungen, die sie betreffen, einbinden. Dieses Prinzip wird als der Eckpfeiler jeder echten Demokratie erachtet;

4. Der Kongress ist sich bewusst, dass die Städte und Regionen, die besonders bürgernah sind, eine entscheidende Rolle zu spielen haben bei der Förderung der Solidarität zwischen den Generationen und der Entwicklung von Mechanismen zur Einbindung der verschiedenen Altergruppen in die Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen, die ihre Lebensbedingungen beeinflussen;

5. Daher erinnert der Kongress an die Arbeit des Europarates zur Entscheidungsfindung und Beteiligung der Jugendlichen, insbesondere an die Revidierte Europäische Sozialcharta zur Beteiligung der Jugendlichen am lokalen und regionalen Leben;

6. Der Kongress erinnert an die 11. Plenartagung (25. – 27. Mai 2004), bei der ein Entschließungsentwurf über die partizipative Demokratie und die Förderung und Entwicklung der Kooperation zwischen den Generationen in Europa vorgelegt wurde. Dieser Entschließungsentwurf verwies insbesondere auf die Notwendigkeit, eine äußerst partizipative europäische Struktur zu schaffen, die Kooperation zwischen den Generationen sowie die Ausbildung von Fachleuten und Akteuren dieser Kooperation zu überwachen;

7. Der Kongress arbeitete das Manifest über die Kooperation zwischen den Generationen, das im Anhang beiliegt, in dem Bestreben aus, seine Bemühungen in diesem Bereich zu verstärken und legte in sieben Punkten die Prinzipien und Aktionen dar, zu denen sich die engagierten Städte und Gemeinden verpflichten;

8. Angesichts des Vorangegangenen empfiehlt der Kongress den Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten des Europarates:

a. das Manifest über die Kooperation zwischen den Generationen zu unterzeichnen und ein Aktivitätenprogramm, gemäß den Prinzipien, Vorschlägen und Aktionen, die in dem Manifest enthalten sind, durchzuführen;

b. auf lokaler und regionaler Ebene gegebenenfalls eine repräsentative partizipative Struktur für verschiedene Generationen zu schaffen, um die Kooperation zwischen den Generationen, ausgehend von gemeinsamen Interessen, auszubauen und konzertiert die im Rahmen des Manifestes eingegangenen Verpflichtungen zu bewerten;

c. zu kooperieren und gute Praktiken mit den Städten und Regionen der Mitgliedstaaten auszutauschen, die das Manifest ebenfalls unterzeichnet haben;

d. einen freiwilligen Bürgerdienst zur Solidarität zwischen den Generationen einzurichten, der sich hauptsächlich mit älteren Menschen und Jugendlichen befasst, die besonders schutzbedürftig sind;

e. Räume zur Kommunikation zwischen den Generationen, ausgehend von den bereits gemachten Erfahrungen, insbesondere bei Wohnungsprojekten mit mehreren Generationen nach dem Prinzip: ein Heim für zwei Generationen zu schaffen;

f. in den Bereichen Bildung und Kultur die Annäherung zwischen den Generationen durch die Übermittlung von Wissen und Kulturerbe zu fördern und Aktivitäten wie die Erneuerung des künstlerischen Erbes auszuwählen;

g. auf die Solidarität zwischen den Generationen zusammen mit Organisationen der Zivilgesellschaft aufmerksam zu machen;

h. das Prinzip der Kooperation zwischen den Generationen in die Schulungsprogramme für die Angestellten der Gebietskörperschaften aufzunehmen;

i. Einrichtungen zu schaffen, in denen Jugendliche insbesonders älteren abhängigen Menschen helfen und Rentner Hausaufgabenbetreuung und Kinderbetreuung übernehmen.


ANHANG

ENTWURF EINES MANIFESTES ÜBER DIE KOOPERATION ZWISCHEN DEN GENERATIONEN UND DER PARTIZIPATIVEN DEMOKRATIE

Die Gemeinden und die Bürger der Stadt……., der Region …..

Entschlossen, mit Hilfe einer Generationsstrategie den sozialen Zusammenhalt und die Wirtschaftsentwicklung solidarisch und unter Achtung der Person, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand, zu fördern;

Bereit, gegen die Ausgrenzung eines Teils der Bevölkerung anzukämpfen sowie für das Verständnis und die Annäherung zwischen den Generationen einzutreten,

verpflichten sich:

1.             Die Beteiligung und Integration aller Generationen zu fördern und zu diesem Zweck;

·                     Repräsentative partizipative Strukturen der Altersgruppen zu schaffen oder zu fördern (Jugendräte, Seniorenräte, gemischte Beiräte), um die Kooperation zwischen den Generationen durch gegenseitiges Verständnis und Solidarität auszubauen;

·                     Eine gerechte Vertretung der Bürger in den Entscheidungsorganen der Lokal- und Regionalpolitik zu garantieren und auf die Einhaltung der demokratischen Regeln, insbesondere die Chancengleichheit zu achten.

2.         Für eine Anerkennung jedes Einzelnen zu sorgen, gemäß Kapitel III der Entschließung (76)32 des Ministerkomitees des Europarates, der entsprechenden Bestimmungen des europäischen Sozialversicherungssystems und seines Protokolls der Europäischen Sozialcharta und hierzu:

·                     Gemeinnützige Tätigkeiten, die der Verbesserung der Lebensqualität und dem sozialen und gesundheitlichen Schutz der Bürger dienen, anzuerkennen;

·                     Den wirtschaftlichen Wert der Freiwilligenarbeit anzuerkennen, um dies als Alternative anzubieten und diejenigen zu schützen, die in diesem Rahmen an der Ausarbeitung genehmigter oder anerkannter Projekte beteiligt sind.

3.             Die Prinzipien der Konzertierung und der Vermittlung zwischen den Generationen in den Schulen und Verbänden zu verbreiten und hierzu:

·                     Programme für die Kooperation zwischen den Generationen (in der schulischen, aber auch der außerschulischen Bildung und in den Verbänden) in den Bereichen, die direkt oder indirekt in die Verantwortung der Gemeinden fallen, umzusetzen;

4.             Die Schulung der Experten im Bereich der Kooperation zwischen den Generationen zu fördern und hierzu;

·                     Personal – Beamte oder Freiwillige - die sich mit den Generationen befassen, in der Betreuung und Sozialarbeit zu schulen;

·                     Abkommen mit öffentlichen und privaten Strukturen zu schließen, um kompetente Mitarbeiter in den Bereichen Sozialwesen, Gesundheitswesen, Kultur und Bildung durch Entsendung oder Freistellung (selbst Teilzeit) zur Verfügung zu stellen;

·                     Die Einrichtung eines freiwilligen Bürgerdienstes zur Solidarität zwischen den Generationen zu fördern, der, ausgehend von den Erfahrungen einiger Städte, insbesondere auf ältere Menschen ausgerichtet ist.

5.             Die Kommunikationen zwischen den Generationen zu verbessern und hierzu:

·                     Räume für die Kommunikation zwischen den Generationen, ausgehend von anderen Erfahrungen, einzurichten (Restaurant, Bar oder Unterkunft);

·                     Den Organisationen der Zivilgesellschaft bevorzugt Hilfe zuteil werden zu lassen, die Generationsprojekte vorstellen.

6.             Internationale Generationsprojekte oder Aktivitäten zu unterstützen und hierzu :

·                     Hilfsstrukturen auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene einzurichten, um alle Personen bei Verwaltungsgängen für ein Generationsprojekt zu unterstützen;

·                     Mit anderen Städten oder Regionen der Mitgliedstaaten des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates zusammenzuarbeiten, die die Verpflichtungen des vorliegenden Manifestes akzeptiert haben;

·                     Für die Einrichtung eines Generationenzentrums einzutreten, das das Ziel verfolgt, sich über die unterschiedlichen Aktionen der einzelnen Gebietskörperschaften und die erzielten Ergebnisse zu informieren und einen nützlichen Austausch über gute Praktiken zu führen.

7.             Regelmäßig die Verpflichtungen in dem Manifest zu überprüfen und hierzu:

·                     Repräsentative lokale oder regionale Strukturen der Zivilgesellschaft einzurichten für eine konzertierte Bewertung der Verpflichtungen im Rahmen des vorliegenden Manifests.