Entschließung 173 (2004)1 zu Fragen der kommunalen Demokratie in Südosteuropa

Der Kongress,

1. Berücksichtigt dabei die einschlägigen Arbeiten des Europarats, insbesondere :

a. die Empfehlung 112 (2002) über die Foren der Städte und Regionen Südosteuropas;

b. die Empfehlung 132 (2003) über kommunales Eigentum im Licht der Grundsätze der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung;

c. die politische Erklärung von Chişinǎu über die grenz- und gebietsüberschreitende Zusammenarbeit der Staaten Südosteuropas;

d. den Europäischen Verhaltenskodex für gewählte Kommunal- und Regionalpolitiker;

e. die vom Kongress erstellten Berichte über kommunale und regionale Demokratie;

f. die anlässlich der Foren der Städte und Regionen Südosteuropas verabschiedeten Erklärungen;

g. den Bericht der Europaratsabordnung zu Dezentralisierungsfragen im Kosovo;

h. die politischen und juristischen Ratschläge des Europarats bezüglich der Gesetzesentwürfe zur kommunalen Demokratie in Südosteuropa;

i. die Arbeiten der Ad hoc-Arbeitsgruppe südosteuropäischer Kommunal- und Regionalpolitiker (GT-SEE) sowie den Bericht von Herrn Sofianski über Fragen der kommunalen Demokratie in Südosteuropa;

2. Berücksichtigt ferner die Arbeiten anderer internationaler Organisationen und Einrichtungen, insbesondere die Arbeiten im Rahmen der Europäische Union (EU), des Stabilitätspakt für Südosteuropa und der Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des sog. „Prozesses der Zusammenarbeit in Südosteuropa“ (SEECP) ;

3. Erkennt an, dass die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung von den meisten Ländern Südosteuropas ratifizierte wurde und dass die Mehrzahl von ihnen in jüngster Zeit die Stellung der Gemeinden und Regionen im Sinne der Charta gesetzlich geregelt, entsprechende Gesetze ausgearbeitet oder bestehende neu gefasst hat;

4. Stellt fest, dass sich zwischen dem Europarat, vor allem dem Kongress, und den zuständigen Behörden der Länder Südosteuropas eine umfassende Zusammenarbeit entwickelt hat;

5. Ist davon überzeugt, dass die Länder Südosteuropas mittlerweile die Notwendigkeit einer Stärkung der Gemeinden einsehen und entsprechende Reformen in die Wege geleitet haben;

6. Ist sich dessen bewusst, dass bestimmte Nachbarländer Südosteuropas demnächst der Europäischen Union angehören werden und andere in Beitrittsverhandlungen stehen;

7. Würdigt die bedeutsame Arbeit der Informationsstellen für kommunale Demokratie (Local Democracy Agencies), die mit Hilfe von Partnerschaften zwischen europäischen Gemeinden und Regionen und Nichtregierungsorganisationen dazu beitragen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu entwickeln sowie die Zivilgesellschaft und die demokratische Stabilität zu festigen. Der Kongress berücksichtigt ferner die vom Netz der Dachverbände der Gemeinden und Regionen Südosteuropas(NALAS) im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa in Angriff genommenen und von der Schweizer Regierung sowie dem Gemeindeverwaltungsprojekt des Open Society - Instituts technisch und finanziell unterstützten Projekte;

8. Fordert die Gemeinden der Länder Südosteuropas auf:

a. zur Revision und Anpassung der staatlichen Gesetzgebung an die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung beizutragen;

b. mit der Reform der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler Ebene fortzufahren;

c. ihre Gemeinden in verantwortungsbewusster, transparenter und zugleich effizienter und wirtschaftlicher Weise zu verwalten und dabei den Erwartungen ihrer Bürger Rechnung zu tragen;

d. im Rahmen einer schlüssigen Politik auf kommunaler Ebene Schwerpunkte zu setzen;

e. sich um ordentliche und saubere Verwaltung zu bemühen und die Korruption auf örtlicher Ebene zu bekämpfen, wozu es stärkerer Transparenz und größeren Verantwortungsbewusstseins der Gemeindeorgane bedarf;

f. ihre Tätigkeiten auf der Grundlage ihres Haushalts und ihrer Eigenmittel zu planen, auszuführen und zu finanzieren;

g. Richtlinien zur Regelung gemeindlicher Eigentumsfragen zu erlassen;

h. die volle Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen;

i. die Pflicht zur Rechnungslegung stärker zu verankern;

j. die Bürger zur Beteiligung an Entscheidungen auf örtlicher Ebene zu ermutigen;

k. Programme zur Fortbildung der Gemeindebediensteten aufzustellen;

l. die Gründung von Gemeindeverbänden ins Auge zu fassen und entsprechenden internationalen achverbänden beizutreten;

m. mit Gemeinden anderer Regionen und anderer Länder zusammenzuarbeiten;

n. verstärkte Kontakte und Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern;

o. auf örtlicher Ebene die Meinungsfreiheit, den Schutz der Informationsquellen, den Zugang zu Informationen und die Vielfalt der Medien zu gewährleisten und verantwortungslosen Journalismus zu bekämpfen.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 27. Mai 2004, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (11) 7, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch S. Sofianski (Bulgarien, L, EVP/CD), Berichterstatter).