Empfehlung 108 (2002)1 betreffend Gemeinden in der Konfrontation mit Naturkatastrophen und Notlagen

Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Gemeinden,

1. Besorgt angesichts der Häufigkeit von Katastrophen und hohen Risiken, denen sich die Gemeinden in Europa ausgesetzt sehen und die erhebliche Schäden und Verluste für die Gemeinwesen, die Industrie, den Handel, die Lebensräume und Wohnstätten, das kulturelle Erbe sowie die Verkehrs- und Kommunikationsmittel verursachen;

2. Hat deshalb anlässlich der Zusammenkunft seines Ständigen Ausschusses vom 22. März 2002 die Entschliessung 129 betreffend "Gemeinden in der Konfrontation mit Naturkatastrophen und Notlagen" (siehe Anhang 1) angenommen;

3. FORDERT DIE NATIONALEN REGIERUNGEN AUF,

4. Bei der Ausarbeitung von Politiken und bei ihren Reaktionen anlässlich von Unglücksfällen und Naturkatastrophen den Inhalt der genannten Entschliessung, insoweit die darin enthaltenen Vorschläge in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, voll zu berücksichtigen;

5. Einen multidisziplinären Zugang zur Verhütung und Behandlung von Katastrophen aufzubauen, der gekennzeichnet ist durch die strukturelle Koordination einschlägiger Dienststellen wie derjenigen für die Bekämpfung von Bränden, der Forstämter, der Stellen für Energie und Nuklearwesen, Gesundheitsämter, Verkehrsämter, Sicherheitsdienste, Hafen- und Flughafenbehörden sowie der metereologischen Dienste;

6. Dafür zu sorgen, dass Prävention, akutes Vorgehen und Beseitigung der Folgen auf einer soliden gesetzgeberischen und finanziellen Basis beruhen;

7. FORDERT DAS MINISTERKOMITEE DES EUROPARATS AUF,

8. Die im Anhang 1 figurierende Entschliessung zur Kenntnis zu nehmen;

9. Die Regierungen, die dies noch nicht getan haben, zur Unterzeichnung und Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch umweltgefährdende Tätigkeiten (Lugano, 1993) und des Übereinkommens über den strafrechtlichen Umweltschutz (Strassburg, 1998) aufzufordern;

10. Die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für die Prävention von und das Verhalten bei Naturkatastrophen und Notlagen zu fördern;

11. Die Harmonisierung und Modernisierung der nationalen Warnsysteme noch im Vorfeld von Katastrophen und Notlagen anzuregen;

12. FORDERT DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN UNION AUF,

13. Die im Anhang 1 figurierende Entschliessung zur Kenntnis zu nehmen;

14. Die Gesetzgebung betreffend den Inhalt dieser Entschliessung, vor allem auch zum Schutz der europäischen Küsten- und Meeresregionen vor Verschmutzungen durch Tankschiffe und anderen Schiffsverkehr, zu fördern.

1 Diskutiert und gutgeheissen durch die Kammer der Gemeinden am 21. März 2002, angenommen durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 22. März 2002 (s.Doc. CPL(8)6, durch die Berichterstatter, Frau Bordron und Herrn Whittaker, vorgelegter Empfehlungsentwurf).