19. TAGUNG

Straßburg, 26. - 28. Oktober 2010

Kommunalwahlen in Georgien (30. Mai 2010)

Entschliessung 311 (2010)[1]

1. Der Kongress der Gemeinden und Regionen nimmt den Vorentwurf der Entschließung über die Kommunalwahlen in Georgien vom 30. Mai 2010 zur Kenntnis und beauftragt den Ausschuss für institutionelle Fragen mit der Überwachung des Prozesses nach den Wahlen. Der Kongress:

a. bezieht sich auf seine Entschließung 306(2010) vom 18. Juni 2010 hinsichtlich der Beobachtung von kommunalen und regionalen Wahlen, die, in Bezug auf die Empfehlungen und Entschließungen des Kongresses, die sich aus den Beobachtungsberichten ergeben, besagt, dass, wenn nach einem Jahr keine Fortschritte gemacht wurden, der Kongress beschließen kann, falls anwendbar, eine Stellungnahme der Venedig-Kommission zu beantragen und die Parlamentarische Versammlung zu bitten, deren Veröffentlichung im Rahmen des Überwachungsprozesses zu erwägen;[2]

b. bittet das Ministerkomitee, die vorliegende Empfehlung und deren erläuterndes Memorandum zur Kenntnis zu nehmen, und diese den relevanten Organen im zwischenstaatlichen Bereich des Europarats, der Venedig-Kommission, der Generaldirektion für Demokratie und politische Angelegenheiten, dem CPT, GRECO und dem Kommissar für Menschenrechte vorzulegen;

c. fordert die Parlamentarische Versammlung des Europarats auf, die obige Empfehlung in ihr Verfahren zur Überwachung der Verpflichtungen und Zusicherungen Georgiens aufzunehmen;

d. unterstreicht, angesichts der oben genannten Entschließung 306(2010), sein Interesse, die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Wahlbeobachtern zu verstärken, insbesondere mit der OSZE/dem ODIHR. Der Kongress erwägt, mit dem Ziel die Arbeitsbeziehungen mit anderen Institutionen im Rahmen der Internationalen Wahlbeobachtungsmission (IEOM) zu optimieren, einen Vorschlag einzureichen, Mitarbeiter zu entsenden, um an Missionen anderer Institutionen im Vorfeld von Wahlen teilzunehmen (z. B. an der Langzeit-Wahlbeobachtungsmission des ODIHR).



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 27. Oktober 2010, 2. Sitzung (siehe Dokument CG(19)8, Begründungstext), Berichterstatter: G. Krug, Deutschland (R, SOZ).

[2] Entschließung 306(2010) des Kongresses