14. TAGUNG

HERBSTSITZUNG
(
Straßburg, 20. – 21. November 2007)

Kommunalwahlen in der Republik Moldau

beobachtet am 3. und 17. Juni 2007

Empfehlung 227 (2007)[1]


Der Kongress,

1. Verweist auf:

a. die Statutarische Entschließung des Ministerkomitees (2000) 1 über den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, insbesondere dessen Artikel 2, Absatz 3, welcher den Kongress mit der Verfassung von Länderberichten über die Lage der Kommunal- und Regionaldemokratie in den Mitgliedstaaten betraut (Monitoringberichte);

b. die Grundsätze, die in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (ECLSG) festgelegt sind und die von der Republik Moldau am 2. Oktober 1997 ratifiziert und in diesem Land am 1. Februar 1998 in Kraft traten;

c. seine Empfehlungen 38 (1998), 84 (2000), 110 (2002) und 179 (2005) über die Lage der Kommunal- und/oder Regionaldemokratie in der Republik Moldau.

d. auf seine vorangegangenen Berichte über die beobachteten Wahlen in der Republik Moldau[2];

e. seinen Bericht über die Kommunalwahlen in der Republik Moldau, die am 3. und 17. Juni 2007 stattfanden, und der die Ergebnisse der Beobachtergruppe des Kongresses detailliert aufführt.

2. Erinnert an die Aufgabe des Kongresses, Kommunal- und Regionalwahlen zu beobachten, basierend auf der Prämisse, dass das Abhalten freier und gleicher Kommunal- und Regionalwahlen und deren Durchführung unter Einhaltung internationaler Wahlstandards wesentlich ist, um die Legitimität von Institutionen sicherzustellen, ein demokratisches System aufzubauen, das auf soliden Fundamenten steht, und um den Grundstock für eine gute Regierung auf kommunaler und regionaler Ebene zu legen.

3. Begrüßt:

a. die positiven Entwicklungen der kommunalen Selbstverwaltung, die in der Republik Moldau seit der Verabschiedung der Kongress-Empfehlung 179 (2005) über die Kommunal- und Regionaldemokratie in Moldau stattgefunden haben;

b. die von den moldawischen Behörden gezeigte Bereitschaft, mit dem Kongress in Wahlangelegenheiten zu kooperieren und dankt den moldawischen Behörden für ihre Bemühungen, die Verwaltung der Kommunalwahlen zu verbessern;

c. die Tatsache, dass die Stadt Chisinau heute, nach vier gescheiterten Wahlversuchen im Jahr 2005, über einen gewählten Bürgermeister verfügt.

4. Bemerkt:

a. dass die Wahlen in der Republik Moldau durch den moldawischen Wahlkodex geregelt werden, der seit seiner Verabschiedung im Jahr 1997 zahlreiche Male abgeändert wurde;

b. dass, in Reaktion auf die Gemeinsame Erklärung, die von der Venedig-Kommission und der OSCE/ODHIR im März 2006[3]verabschiedet wurde, nur ein paar Monate vor den Kommunalwahlen, ohne weitere Beurteilung, die neuesten Änderungen in den Wahlkodex aufgenommen wurden;

c. dass die Wahlverwaltung zum ersten Mal aus nominierten Mitgliedern der Parteien aller Ebenen bestand;


d. dass die Wahlkampagne von einer schwachen politischen Debatte sowie von schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten, wie z. B. Einschüchterung von Kandidaten und Medienvertretern, dem Fehlen gleicher Bedingungen für alle Kandidaten und einer undurchsichtigen Verwendung von für Wahlzwecke bestimmten Mitteln gekennzeichnet war;

e. dass es bezüglich der Registrierung von Kandidaten, Wählerlisten und dem Umgang mit Beschwerden, sowohl der Wahlorgane als auch der Gerichte, noch erhebliche Ungenauigkeiten hinsichtlich der Mindestanforderungen bezüglich der guten Praxis in Wahlangelegenheiten gibt,

f. dass der Verwaltungsstandard für die Wahllokale sich im ganzen Land erheblich voneinander unterschieden, was vorwiegend auf ein unzureichendes Training der meisten Wahlkommissionsmitglieder zurückzuführen war;

g. dass eine signifikante Zahl an Wählern nicht die zu befolgenden Verfahren kannten, was erheblich die geheime Wahl in vielen Fällen beeinträchtigte;

h. dass die meisten Wahllokale für ältere und behinderte Bürger nur schwer zu erreichen oder unzugänglich waren.

5. Der Kongress ruft daher die moldawischen Behörden auf, sicherzustellen, dass zukünftige Wahlen in völliger Übereinstimmung mit den internationalen Wahlstandards durchgeführt werden und diesbezüglich die folgenden Empfehlungen umzusetzen, namentlich:

a. sicherzustellen, dass zukünftige Änderungen der Wahlgesetzgebung lange vor dem Termin einer Wahl eingeführt und der Venedig-Kommission vor ihrer Verabschiedung vorgelegt werden, um die gesetzlichen Bestimmungen vollständig mit deren Empfehlungen abzustimmen;

b. den politischen Dialog zu fördern, gleiche Wahlbedingungen für alle Kandidaten zu gewährleisten und die undurchsichtige Verwendung von Verwaltungsmitteln zu vermeiden;

 

c. Schritte zu unternehmen, um die Genauigkeit der rechtzeitigen Eintragung der Wähler vor der anstehenden Parlamentswahl zu verbessern;

d. alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rolle und die Autorität der Zentralen Wahlkommission als rechtlich unabhängiges Organ zu stärken, das für die Verwaltung von Wahlen zuständig ist, insbesondere durch Einrichten von Mechanismen, um seine Entscheidungen umzusetzen;

e. sicherzustellen, dass alle Wahlkommissionsmitglieder ein professionelles, rechtzeitiges und adäquates Training erhalten;

f. ein echtes Verständnis der kommunalen Demokratie in der Bevölkerung zu fördern und angemessene Aufklärungskampagnen für Wähler durchzuführen;

g. seine Bemühungen zu verstärken, um Wahllokale für ältere und behinderte Bürger zugänglicher zu machen.

6. Der Kongress empfiehlt darüber hinaus, dass das Ministerkomitee die vorliegende Empfehlung und seinen Begründungstext berücksichtigt und diese an die zuständigen Organe des zwischenstaatlichen Bereichs, an die Venedig-Kommission, die Generaldirektion für Demokratie und politische Angelegenheiten und den Kommissar für Menschenrechte weiterleitet.

7. Er bittet des Weiteren die Parlamentarische Versammlung des Europarats, diese Empfehlung in sein Verfahren zur Überwachung der Pflichten und Zusicherungen Moldaus aufzunehmen.


8. Er erneuert seine Bereitschaft:

a. zur Umsetzung des von der Venedig-Kommission verabschiedeten Verhaltenskodex über den Einsatz von Medien bei Wahlen beizutragen;

b. die moldawischen Behörden in ihrem Bemühen zu unterstützen und ihnen zu assistieren, um die oben aufgeführten Empfehlungen umzusetzen und die Kommunal- und Regionaldemokratie im ganzen Land in Erfüllung der moldawischen Zusicherungen in Bezug auf die internationalen Wahlstandards und der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung zu festigen. Der Kongress wiederholt daher seine Einladung an die moldawischen Behörden, das Präsidium des Kongresses über den Status der Umsetzung der Empfehlung 179 (2005) über die Kommunaldemokratie in der Republik Moldau zu informieren.



[1] Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 21. November 2007 (siehe Dokument CG(14)23REC, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch J. Borg (Malta, R, EPP/CD), Berichterstatter).

[2] Bericht über die Wahl des Bashkan (Gouverneur) von Gagauzia, Moldau (3. und 17. Dezember 2006), CG(13)43PART2; Bericht über die Kommunalwahlen in Moldau (27. November und 11. Dezember 2005), CG/Bur (12) 98; Bericht über die kommunalen Ergänzungswahl in Moldau (10. und 24. Juli 2005), CG/Bur (12) 34; Bericht über die Regionalwahlen in Gagauzia, Moldau (16. und 30. November 2003), CG/Bur (10) 89; Bericht über die Beobachterkommission für die Kommunalwahlen in Moldau (25. Mai und 8. Juni 2003), CG/BUR (10) 19 und der Bericht über die Regionalwahlen in Gagauzia, Moldau (6. und 22. Oktober 2002), CG/BUR (9) 59.

[3] CDL-EL(2006)017rev.