16. PLENARTAGUNG

STÄNDIGER AUSSCHUSS

Brdo, 10. Juni 2009

Kommunalwahlen in der „ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien“ (beobachtet am 22. März 2009)

Empfehlung 269 (2009)[1]

Der Kongress,

1. Nimmt Bezug auf :

a. die Satzungsgemäße Entschließung (2007) 6 des Ministerkomitees zum Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats und insbesondere auf Abs. 4 ihres Artikels 2, mit dem der Kongress beauftragt wird, im Anschluss an die Beobachtung von Kommunal- und/oder Regionalwahlen Berichte und Empfehlungen vorzulegen ;

b. die die Grundsätze der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, welche die „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 6. Juni 1997 ratifiziert hat und die am 1. Oktober 1997 in Kraft getreten ist ;

c. seine früheren Berichte über die in der « ehemaligen jugoslawischen Repunblik Mazedonien » beobachteten Wahlen sowie die Berichte über die kommunale und regionale Demokratie in Bosnien-Herzegowina ;

d. auf seinen Bericht über die am 22. März 2009 in der « ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien » abgehaltenen kommunalen (städtischen) Wahlen, der Punkt für Punkt die Feststellungen der Beobachtermission des Kongresses wiedergibt.

2. Erinnert an seine Rolle bei der Beobachtung von Kommunal- und Regionalwahlen, die von dem Grundsatz ausgeht, dass die Abhaltung von Kommunal- und Regionalwahlen gemäß internationalen Wahlnormen wesentlich für die Festigung der Demokratie und die Gewähr guter Verwaltung ist.

3. Begrüßt die von den Behörden und politischen Parteien erzielten Fortschritte, um in einem demokratischen Verfahren der Bevölkerung wieder Vertrauen einzuflößen.


4. Begrüßt es, dass diese Wahl gemäß den internationalen Normen und denen des Europarats abgelaufen ist.

5. Empfiehlt jedoch :

a. die Teilnahme von Frauen am öffentlichen Leben zu fördern und zu prüfen, durch welche gesetzlichen Maßnahmen Frauen verstärkt dazu veranlasst werden könnten, sich um Stadtrats- oder Bürgermeisterposten zu bewerben ;

b. zu erwägen, künftig die Kommunalwahlen getrennt von den nationalen Wahlen abzuhaltend, um den städtischen Wahlen ihre volle Bedeutung zu geben ;

c. eine äußerst gewissenhafte Überprüfung der Wählerlisten vorzunehmen, um sicherzugehen, dass sie auch stimmen ;

d. behinderten Wählern leichteren Zugang zu den Wahllokalen zu ermöglichen ;

e. darauf zu achten, dass die Wahllokale groß genug sind, damit kein Gedränge und lange Warteschlangen entstehen ;

f. die Mitglieder der Wahlausschüsse rechtzeitig vor dem Wahltag auf ihre Aufgaben vorzubereiten ;

g. für die Beachtung einer raucherfreien Umgebung zu sorgen, vor allem, wenn die Wahllokale sich in Schulgebäuden befinden.

6. Im übrigen empfiehlt der Kongress dem Ministerkomitee des Europarats, die vorliegende Empfehlung samt ihren Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen und sie an die Behörden der « ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien », die zuständigen Gremien des zwischenstaatlichen Sektors, der Venedig-Kommission, der Generaldirektion für Demokratie und politische Angelegenheiten sowie dem Menschenrechtskommissar weiterzuleiten.

7. Fordert auch die Parlamentarische Versammlung des Europarats auf, die vorliegende Empfehlung im Rahmen ihrer Kontrollverfahren zu berücksichtigen.

8. Der Kongress betont erneut, dass er bereit ist, die Behörden der « ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien » dabei zu unterstützen und ihnen zu helfen, wenn sie sich gemäß den von der „ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien“ übernommenen Verpflichtungen bezüglich der internationalen Wahlnormen und der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung um Festigung der kommunalen Demokratie bemühen.



[1] Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 10. Juni 2009 (siehe Dokument CG(16)16REP), Berichterstatter, P. Rondelli, San Marino (L, SOZ.).