15. TAGUNG

HERBSTSITZUNG
(Straßburg, 2. – 3. Dezember 2008)

Kommunalwahlen in Bosnien-Herzegowina

(beobachtet am 5. Oktober 2008)

Empfehlung 256 (2008)[1]


Der Kongress,

1. Unter Verweis auf:

a. die statutarische Entschließung (2007) 6 des Ministerkomitees betreffend den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, insbesondere Artikel 2, Absatz 4, in dem der Kongress beauftragt wird, regelmäßig Berichte und Empfehlungen nach der Beobachtung der Gemeinde-/Regionalwahlen abzugeben;

b. die in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung dargelegten Prinzipien, die Bosnien-Herzegowina am 12. Juli 2002 ratifizierte und die am 1. November 2002 in Kraft trat;

c. seine vorangegangenen Berichte über die Wahlbeobachtung in Bosnien-Herzegowina und/oder in den Gliedstaaten sowie auf den Bericht über die Gemeinde- und Regionaldemokratie in Bosnien‑Herzegowina;

d. seinen Begründungstext CG(15)34REP über die Gemeindewahlen in Bosnien-Herzegowina am 5. Oktober 2008, in dem die Schlussfolgerungen der Beobachtungsmission des Kongresses dargelegt sind.

2. Erinnert an seine Rolle bei der Beobachtung der Gemeinde- und Regionalwahlen, in der Überzeugung, dass die Abhaltung von Gemeinde- und Regionalwahlen gemäß den internationalen Wahlnormen wesentlich für den Aufbau eines demokratischen Regimes und eine gute Regierungsführung ist.

3. Begrüßt das Sonderwahlrecht für Vertriebenen bei den Gemeindewahlen 2008 und die Entscheidung, den 1991 in Srebrenica ansässigen Personen die Möglichkeit zu geben, entweder für ihren derzeitigen Wohnort oder für Srebrenica zu wählen und zwar unabhängig von ihrem derzeitigen Aufenthaltsort.

4. Begrüßt die Tatsache, dass diese Wahlen in Übereinstimmung mit den Standards des Europarats und internationalen Standards durchgeführt wurden;

5. Empfiehlt jedoch:

a. die Kennzeichnung und Richtungen der Wahllokale sowie innerhalb der Gebäude, in denen sich mehrere Wahllokale befinden, zu verbessern, um die Wahlbeteiligung zu fördern;

b. für einen besseren Zugang für behinderte Wähler zu den Wahllokalen zu sorgen;

c. konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den Einsatz von Handys innerhalb der Wahllokale zu unterbinden und die Möglichkeit abzuschaffen, Handys mit in die Wahlkabine zu nehmen;

d. einen längeren Zeitrahmen für die Auszählung der Stimmen einzuräumen, die nach Verhältniswahlrecht abgegeben wurden;

e. die Gestaltung der Wahlzettel zu verbessern und sie im Hinblick auf Größe, Schrift, Darstellung und Format ‚bedienerfreundlich’ zu gestalten;

f. den Einsatz separater Wahlurnen für unterschiedliche Wahlzettel einzuführen;

g. die Vermeidung der Nutzung temporärer Räumlichkeiten, wie z. B. Zelten, als Wahllokale zu vermeiden;

h. die Verbesserung der Mechanismen für die Registrierung von Flüchtlingen zu verbessern, die außerhalb von Bosnien-Herzegowina leben, mit dem Ziel, Situationen zu vermeiden, bei denen potenziellen Wählern die Registrierung aus rein verwaltungstechnischen Gründen verweigert wird.


6. Der Kongress fordert das Ministerkomitee des Europarates auf, die vorliegende Empfehlung und ihren Begründungstext zur Kenntnis zu nehmen und an die zuständigen Organe des zwischenstaatlichen Sektors, die Venedig-Kommission, die Generaldirektion für Demokratie und politische Angelegenheiten und den Kommissar für Menschenrechte weiterzuleiten.

7. Er fordert ebenfalls die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf, diese Empfehlung bei seinem Überprüfungsverfahren zu berücksichtigen.

8. Der Kongress bekräftigt seine Bereitschaft, den Behörden in Bosnien-Herzegowina bei ihren Bemühungen zur Festigung der Gemeindedemokratie gemäß den Verpflichtungen Bosnien-Herzegowinas gegenüber den internationalen Wahlnormen und der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung zu helfen.



[1] Diskussion und Zustimmung durch den Ständigen Ausschuss am 3. Dezember 2008 (siehe Dokument CG(15)34REC, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch N. Mermagen (Vereinigtes Königreich, L, ILDG), Berichterstatter).