18. TAGUNG
Straßburg, 17.-19. März 2010
Kommunalwahlen in Aserbaidschan (23. Dezember 2009)
Entschließung 300 (2010)[1]
1. Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas nimmt den vorläufigen Empfehlungsentwurf über die am 23. Dezember 2009 beobachteten Kommunalwahlen in Aserbaidschan zur Kenntnis. Des Weiteren nimmt er die erreichten Fortschritte seit den letzten Wahlen im Jahr 2006 zur Kenntnis, verleiht jedoch seiner Sorge hinsichtlich der Situation der territorialen Demokratie und der Selbstverwaltung in diesem Lande Ausdruck. Der Kongress:
a. bekräftigt seine Bereitschaft, Aserbaidschan bei der Ausarbeitung und der Umsetzung der notwendigen Reformen für eine greifbare Verbesserung der lokalen und regionalen Demokratie in Aserbaidschan zu unterstützen, z. B. durch die Entwicklung konkreter Ausbildungsprogramme für gewählte Vertreter auf lokaler und regionaler Ebene;
b. beauftragt den Ausschuss für institutionelle Fragen damit, so rasch wie möglich, spätestens in zwei Jahren, die Fortschritte zu untersuchen, die das Land im Hinblick auf seine Verpflichtung auf die Charta der lokalen Selbstverwaltung gemacht hat, insbesondere im Hinblick auf die Übertragung von Befugnissen von lokalen Exekutivbehörden auf die gewählten Stadträte, auf die Stärkung ihrer finanziellen Autonomie und im Hinblick auf die Wahl des Bürgermeisters von Baku;
c. bittet das Ministerkomitee die vorliegende Empfehlung und den Begründungstext zu berücksichtigten und diese an die zuständigen Organe des zwischenstaatlichen Bereichs des Europarats, an die Venedig-Kommission, die Generaldirektion für Demokratie und politische Angelegenheiten, CPT, GRECO und den Kommissar für Menschenrechte weiterzuleiten.
d. bittet die Parlamentarische Versammlung des Europarats, die in der Empfehlung 284(2010) enthaltenen Empfehlungen bei der Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen Aserbaidschans zu berücksichtigen.