15. TAGUNG

HERBSTSITZUNG
(Straßburg, 2. – 3. Dezember 2008)

Kommunal- und Provinzwahlen in Serbien

(beobachtet am 11. und 25. Mai 2008)

Entschließung 275 (2008)[1]


Der Kongress,

1. Verweist auf:

a. die Statuarische Entschließung des Ministerkomitees (2007) 6 über den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, insbesondere dessen Artikel 2, Absatz 4, welcher den Kongress mit der Vorbereitung von Berichten und Empfehlungen im Anschluss an die Beobachtung von Kommunal- und Regionalwahlen betraut hat;

b. die Grundsätze, die in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (ECLSG) festgelegt sind und die von Serbien am 6. September 2007 ratifiziert wurde und in diesem Land am 1. Januar 2008 in Kraft traten;

c. auf seine vorangegangenen Berichte über die beobachteten Wahlen in der Republik Serbien[2];

d. seinen Bericht über die Kommunal- und Provinzwahlen, die am 11. und 25. Mai 2008 stattfanden, und der die Ergebnisse der vom Kongress durchgeführten Beobachtung aufführt;

2. Erinnert an seine Aufgabe, Kommunal- und Regionalwahlen zu beobachten, basierend auf der Vorgabe, dass die Durchführung von Kommunal- und Regionalwahlen in Übereinstimmung mit den internationalen Wahlstandards unerlässlich ist, um eine gute Regierungsform zu gewährleisten;

3. Begrüßt die Tatsache, dass beide Wahlen, einschließlich der zwei Wahlgänge für die Vojvodina-Versammlung übereinstimmend mit den internationalen Standards und den Standards des Europarates durchgeführt wurden;

4. Entschlossen, die von den Behörden in Serbien gemachten Fortschritte im Hinblick auf die Umsetzung der in seiner Empfehlung 254 (2008) enthaltenen Empfehlungen genau zu verfolgen, bittet:

a. den Kongressausschuss für institutionelle Fragen im Vorfeld der nächsten Kommunal- und Regionalwahlen einen Monitoring-Bericht über lokale und regionale Demokratie in Serbien vorzubereiten und auf diesem Wege der Empfehlung 254 (2008) Rechnung zu tragen;

b. das Kongressbüro, Maßnahmen zur Unterstützung der serbischen Behörden bei der Umsetzung der oben aufgeführten Empfehlung zu ergreifen und den bereits bestehenden konstruktiven Dialog, der anlässlich der kürzlich stattgefundenen Wahlen initiiert wurde, auszubauen;

5. Der Kongress bestätigt daher nochmals seine Bereitschaft:

a. zur Umsetzung der Beschlüsse der Venedig-Kommission im Hinblick auf die Wahlgesetzgebung in Serbien beizutragen;

b. die serbischen Behörden in ihrem Bemühen zu unterstützen, die lokale und regionale Demokratie in enger Zusammenarbeit mit anderen relevanten Organen des Europarats und internationalen Organisationen zu entwickeln.



[1] Diskussion und Zustimmung durch den Ständigen Ausschuss am 3. Dezember 2008 (sieh Dokument CG(15)32RES, Entschließungsentwurf, vorgelegt durch P. Rondelli (San Marino, L, SOZ), Berichterstatter).

[2] Bericht über die Beobachtung der Kommunal- und Gemeindewahlen in Serbien und Montenegro (Dezember 2004; doc. CG/CP (11) 14), Bericht über die Beobachtung der Präsidentschaftswahlen in Serbien 2003 (doc. CG/Bur (10) 70) und den Bericht über die Beobachtung der Parlamentswahlen in Montenegro im Jahr 2001 (Serbien und Montenegro, doc. CG/CP (8) 5 Rev).