FRÜHJAHRSTAGUNG
Malaga, 13. – 14. März 2008

Klimawandel: Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Gemeinden und Regionen

Entschließung 248 (2008)[1]

1. Der bis heute beobachtete Klimawandel ist recht gering, verglichen mit dem zu erwartenden Wandel, den die Wissenschaftsgemeinschaft für das 21. Jahrhundert vorhergesagt hatte. In ihrem vierten Sachstandbericht über den Klimawandel warnt die zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderung (IPCC), die 2007 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde, vor den Konsequenzen, die plötzlich und irreversibel sein können.

2. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist sehr besorgt über den unvermeidlichen Klimawandel und bekräftigt angesichts der Intensität und der steigenden Häufigkeit meteorologischer Phänomene die Notwendigkeit, ab jetzt Anpassungsmaßnahmen zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen zur Milderung und Verringerung der Treibhausgasemissionen vorzusehen.

3. Es geht darum, die schlimmsten Konsequenzen des Klimawandels zu vermeiden und hier stellt der Kongress fest, dass die Auswirkungen des Klimawandels besonders die Verwundbarkeit der Territorien zeigen. Daher ist es notwendig, dass unverzüglich entschlossene und koordinierte Aktionen aller Entscheidungsträger auf allen Ebenen durchgeführt werden.

4. Der politische Wille ist wichtig und der Kongress ist der Auffassung, dass die Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei Aktionen zur Sensibilisierung und Prävention der Risiken, die aufgrund des Klimawandels entstehen, übernehmen werden. Er ist überzeugt, dass die gewählten lokalen und regionalen Vertreter sich auf die angekündigten Veränderungen vorbereiten und entsprechende Entscheidungen treffen müssen.

5. Die territoriale Klimapolitik gewinnt mit ihren proaktiven Maßnahmen an Bedeutung (lokale Klimapläne, Kohlendioxidkonten usw.), die zu begrüßen sind. Erste Anpassungsmaßnahmen gibt es jedoch erst seit kurzem. Es ist festzustellen, dass die direkt von den Auswirkungen des Klimawandels betroffenen Gebiete dahin tendieren, die Frage der Anpassung des Gebietes auf ihre örtliche politische Agenda zu setzen.

6. Der Kongress ist überzeugt, dass die Anpassung als Maßnahme zur Handhabung der lokalen und regionalen Verwundbarkeit aufgrund des Klimawandels zu sehen ist. Oft schafft der Klimawandel keine wirklich neuen Phänomene, sondern verstärkt die bestehenden Probleme. Hier verfügen die Gemeinden und Regionen gegenüber ihren jeweiligen Sektoren über große Erfahrung bei der Anpassung an die Klimaschwankungen in einem sonst stabilen Klima. Es ist nötig, ihr Know-how zu reaktivieren, das bereits vorhanden ist, um eine angemessene Anpassungspolitik und entsprechende Maßnahmen durchzuführen.


7. Die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels erfordert neue Praktiken in Bereichen wie Raumordnung, Stadtplanung, Verkehr und Mobilität, Energieproduktion und -verbrauch, Verwaltung der Ressourcen und Abfallbeseitigung, Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Obgleich die Handlungsfähigkeit der verschiedenen Behörden von der Verteilung der Kompetenzen abhängt, macht es das Ausmaß der Herausforderungen erforderlich, dass die lokalen Entscheidungsträger innovativ sind, die Kompetenz- und die Sektorgrenzen verschieben, externe Partnerschaften aufbauen und eine neue Risikokultur in der eigenen Verwaltung einführen.

8. Auch wenn es oft keine nationalen oder internationalen Richtlinien oder Verweise gibt, ist es wichtig, den Austausch von Fachwissen und Erfahrungen zu fördern. Sie geben Gelegenheit, Praktiken, Reflexionen und Experimente in Umlauf zu bringen. Der Kongress ist fest überzeugt, dass das territoriale Know-how eine wichtige Grundlage für die Ausarbeitung einer effizienten nationalen Anpassungspolitik darstellt.

9. Außerdem erachtet der Kongress die diplomatische Vorgehensweise der Gebietskörperschaften bei der Verbreitung und dem Austausch von Wissen und guten Praktiken als wesentlich. Er fordert die Gemeinden und Regionen auf, mit ihren Kollegen in den weniger entwickelten Ländern zusammenzuarbeiten, die auch anfälliger für den Klimawandel sind und die Anpassung an den Klimawandel in ihre Austauschprogramme aufzunehmen.

10. Angesichts dieser Elemente fordert der Kongress die Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten und Beobachterstaaten des Europarates auf:

a. Klimastrategien zu erarbeiten, die parallel zu einer Milderungspolitik den Schwerpunkt auf die Anpassung legen und den Schutz der Bürger, Ressourcen und Güter garantieren, die mit den Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert werden;

b. einen integrierten Ansatz für eine bessere interne und externe Nachhaltigkeit umzusetzen, insbesondere für die Bereitstellung von Diensten und den Schutz von Infrastrukturen, Gebäuden und Ressourcen;

c. Notfallpläne für Katastrophen sowie Solidaritätsinstrumente zwischen den Gebieten einzurichten mit einer neuen Strategie bei Risiken und Krisenmanagement, bei der die sozialen und räumlichen Ungleichheiten angesichts der besonderen Bedrohung des Klimawandels berücksichtigt werden;

d. die bereits umgesetzten sektoriellen politischen Bereiche, zum Beispiel Raumordnung und Städtepolitik, anzugleichen und durch Anpassungsmaßnahmen zu ergänzen;

e. ihre Rolle als Katalysator und Koordinator zu stärken und einen partnerschaftlichen Ansatz zu fördern, um einen dynamischen Prozess auf lokaler und regionaler Ebene zu schaffen und ein individuelles Engagement der Bürger anzuregen;

f. eine transversale Struktur möglichst nahe an der Exekutive einzurichten, deren Aufgabe die Umsetzung eines Aktionsplanes „Anpassung“ und die Schaffung einer neuen Aktionskultur ist;

g. die „Überwachung der Umwelt“ mit Hilfe verschiedener Instrumente insbesondere lokale oder geographische Informationssysteme zu stärken, um die Verwundbarkeiten besser einschätzen und Informationen teilen zu können;

h. Bildungs-, Sensibilisierung- und Ausbildungsmaßnahmen für die breite Öffentlichkeit durchzuführen, die eine radikale Änderung der Mentalität und des Verhaltens fördern;

i. Kooperationen und Partnerschaften mit den Gebietskörperschaften der Entwicklungsländer einzurichten, damit diese eine Anpassungspolitik an die Folgen der Erderwärmung betreiben können.

11. Der Kongress fordert seinen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung auf:

a. die Aktivitäten gegen die Klimagefahr zu vertiefen und auszubauen und aufbauend auf frühere Arbeiten über Naturkatastrophen, einen Anpassungsleitfaden für eine neue Risikokultur zusammen mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und dem Teilabkommen EUR-OPA für größere Natur- und Technologierisiken zu entwickeln;

b. die Kooperation mit dem zuständigen Ausschuss im Ausschuss der Regionen und mit den Vereinigungen und Netzen der Gebietskörperschaften fortzusetzen, um den Erfahrungsaustausch über Anpassung zu stärken und dafür zu sorgen, dass dieser politische Ansatz klar in die nationale und internationale Klimapolitik integriert wird.



[1] Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 13. März 2008, (siehe Dokument CG(14)33RES, Entschließungsentwurf vorgelegt durch I. Franzen (Deutschland, R, SOC) und S. Orlova (Russische Föderation, R, EVP/DC), Berichterstatter).