16. PLENARTAGUNG
Straßburg, 3. - 5. März 2009
Interkulturelle Städte
Entschließungsentwurf 280 (2009)[1]
1. In der interkulturellen Stadt werden die Bildungs-, Wohnungs-, Beschäftigungs- und Kulturpolitik sowie andere politische Bereiche und öffentliche Räume so zusammengestellt, dass Menschen aus unterschiedlichen Kulturen sich austauschen, miteinander leben und zum gegenseitigen Nutzen und Verständnis miteinander in Kontakt treten können.
2. Die interkulturellen Städte haben sich deutlich dazu verpflichtet, die kulturellen Identitäten in ihren Städten zu entwickeln, zu fördern und zu schützen. Starke und dynamische Identitäten sind wichtig für die Entwicklung und Vitalität der Städte.
3. Die verstärkte Zuwanderung, die soziale Mobilität und die rasche Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien haben den Wandel der kulturellen Identität beschleunigt und gleichzeitig stehen den Städten und Gemeinden mehr zusätzliche Ressourcen zur Verfügung, um die Formung und die Entwicklung der Identität zu beeinflussen und anzuregen. Das Wirtschaftswachstum und die Integrationskräfte der neuen Medien bieten den Gemeinden neue Instrumente und Chancen, da die Bürger sich leichter an den örtlichen Netzen in ihren Städten und Gemeinden beteiligen und interagieren können.
4. Bei der Förderung der Identität, des Zugehörigkeitsgefühls zu einer Gemeinschaft und einem Ort muss ein Gleichgewicht zwischen Inklusion und Exklusion gefunden werden. Die Stadtbehörden sollten sich besonders um eine ausreichende Offenheit bemühen. Sie müssen anerkennen, dass sowohl die kulturellen Gruppen und Gemeinschaften auf ihrem Gebiet als auch der Beitrag dieser Gruppen zur sozialen Kohäsion der Stadt verschieden ist, dies gilt auch für die Gruppen, die als Neuankömmlinge und Einwohner auf Zeit eingestuft werden.
5. Die kulturellen Identitäten tendieren dazu, sich an den anderen zu orientieren. Oft fühlen sie sich aus historischen Gründen nicht automatisch zueinander hingezogen. Der Europarat muss Instrumente entwickeln, die die Vereinbarkeit und positive Interaktion der einzelnen kulturellen Identitäten sichern. Hierzu zählen Sensibilisierungskampagnen wie das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs und Fördermaßnahmen, damit interkulturelle Kommunikationsfähigkeiten erworben und verbessert werden können.
6. Angesichts des oben Gesagten ist der Kongress,
a.unter Berücksichtigung des Weißbuches des Europarates über den interkulturellen Dialog (verabschiedet im Mai 2008 bei der Tagung des Ministerkomitees);
b. überzeugt von der Bedeutung einer Integrationspolitik, die darauf beruht, dass die Gemeinschaft die Vielfalt als Ressource für das Wohlergehen der Bürger, die soziale Kohärenz und die Wirtschaftsentwicklung der Stadt wahrnimmt;
c.überzeugt von der Notwendigkeit, multikulturelle Identitäten zu entwickeln, die alle sozialen, ethnischen und kulturellen Gruppen einschließen;
d.der Auffassung, dass einer der Hauptvorzüge der Städte und Gemeinden die Vielfalt und das Kulturerbe der Bevölkerung sind;
7. Fordert die Gemeinden auf:
a. ausdrücklich ihr gemeinsames Engagement für eine interkulturelle Politik zum Ausdruck zu bringen und parteiischen und populistischen Versuchen vorzubeugen, mit kulturellen und religiösen Stereotypen, Vorurteilen und Ängsten zu spielen;
b.darauf zu achten, dass die interkulturelle Politik sich unablässig bemüht, Stereotype und unbegründete Ängste abzubauen, die von der Öffentlichkeit und bestimmten Medien auf die Zuwanderer, ihre religiösen Praktiken und ihr Sozialverhalten übertragen werden;
c.die Entwicklung multipler kultureller Identitäten anzuregen, ein pluralistisches Verständnis der eigenen Identität zu entwickeln und das „Wir" weiter auszulegen, so dass es nicht nur die Kultur und die Traditionen des Gastlandes oder der Mehrheit umfasst, sondern auch derjenigen, die eine andere Sprache, Religion und Kultur haben oder derjenigen, die erst kürzlich zu der Gemeinschaft gestoßen sind;
d.öffentlich den wertvollen kulturellen Beitrag der neuen Zuwanderer zur Kultur- und Wirtschaftsentwicklung der Stadt anzuerkennen und besonderes Augenmerk auf die Prinzipien des interkulturellen Dialogs zu legen;
e.Migrantenvereinigungen, sozioökonomische Organisationen, NROs und andere beratende Organe aktiv zu unterstützen, die durch einen verbesserten Zugang zu den Einrichtungen und Schulungen zur kulturellen Kreativität und Interaktion der Stadt beitragen;
f. die Initiative zum Dialog mit den Migrantenvereinigungen, sozioökonomischen Organisationen, NROs und anderen beratenden Organen zu ergreifen, um gemeinsam zur kulturellen Kreativität und Interaktion der Stadt beizutragen und gegebenenfalls die Schulung zu unterstützen;
g.sicherzustellen, dass die lokalen Vermittler ausreichend in dem komplexen Prozess zur Bildung der Identität geschult sind, damit sie nicht in die Falle der Ausgrenzung und Entfremdung geraten können, sondern helfen, Konflikte zu überwinden und Vertrauen zwischen den verschiedenen Kulturgemeinschaften aufzubauen;
h. kulturelle Bande zwischen den Diasporas und zwischen ihren Herkunftsländern durch gemeinsame Aktivitäten und Austausch zu schaffen;
i. ein Schulungsprogramm zur Sensibilisierung der Verantwortlichen aus der Politik und der Ansprechpartner der Gemeinden in den öffentlichen Diensten einzurichten.
[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 4. März 2009 und Annahme durch den Kongress am 5. März 2009, 3. Sitzung (siehe Dokument CPL(16)1REP, Begründungstext, Berichterstatter: J. Nilsson, (Schweden, L, SOC)).