FRÜHJAHRSTAGUNG
Malaga, 13. – 14. März 2008

Integration durch Sport

Entschliessung 250 (2008)[1]

Der Kongress

1. Betont die Tatsache, dass:

a. jede kommunale oder regionale Politik, die Sport zur Förderung der Integration einsetzt, sich der Grenzen dieses Ansatzes bewusst sein muss;

b. ohne die Unterstützung durch andere Partner, wie z. B. Schulen, Universitäten, Migrantenverbände, religiöse Führer und kommunale und regionale Stellen, i.e. einer lebendigen, interaktiven Zivilgesellschaft, keine einzelne Säule, und sei sie auch so attraktiv wie Sport, alle Probleme beseitigen kann, denen Neuankömmlinge bei ihrer Integration ausgesetzt sind;

2. Lädt seinen Ausschuss für Kultur und Bildung ein, regelmäßig die Rolle und Verantwortlichkeiten der kommunalen Behörden bei der Umsetzung der in der Empfehlung Nr. 233 (2008) enthaltenen Grundsätze zu bewerten;

3. Fordert die Mitglieder des Kongresses auf, gute Praktiken hervorzuheben, die von ihren Kommunalverwaltungen und Regionen in Bezug auf die Integration durch Sport verabschiedet wurden, um diese mit allen Mitgliedern des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats zu teilen;

4. Hofft, dass das Netzwerk „Europäische Hauptstädte des Sports“ anderen Städten als Inspirationsquelle dienen wird, die ebenfalls auf diese Weise die Integration fördern wollen;

5. Fordert die Kommunalverwaltungen und Städte, die Mitglieder des Kongresses sind, auf, jede Politik zu unterstützen, die darauf abzielt, Sport so vielen Menschen wie möglich zugänglich zu machen und gleichzeitig die Qualität der Angebote für die Öffentlichkeit aufrechtzuerhalten, ungeachtet von Alter, Geschlecht, Religion und sozialer Abstammung.



[1] Diskussion und Zustimmung durch den Ständigen Ausschuss der Kammer der Gemeinden am 13. März 2008 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 14. März 2008 (siehe Dokument CPL(14)9RES, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch H. Zach (Österreich, R, EVP/DC) im Namen von W. Schuster (Deutschland, L, EVP/DC), Berichterstatter).