14. PLENARTAGUNG
(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2007)

Grundsätze regionaler Demokratie : Vorschläge und Strategie

Entschliessung 244 (2007)[1]


1. Der Kongress lenkt die Aufmerksamkeit auf das Interesse an den Grundsätzen der regionalen Demokratie, welches die europäischen Minister für lokale und regionale Selbstverwaltung auf ihren beiden letzten Konferenzen in Helsinki am 27. und 28. Juni 2002 und in Budapest am 24. und 25. Februar 2005 bekundet haben.

2. Die Stärkung der lokalen und regionalen Selbstverwaltung ist eines der Ziele des Europarates und speziell seines Kongresses, dessen Aktivitäten die Förderung der Entwicklung lokaler und regionaler Behörden in seinen Mitgliedstaaten einschließen.

3. Das Ministerkomitee des Europarats hat, im Bewusstsein der Wichtigkeit, die lokale und regionale Demokratie zu fördern und zu schützen, den Vorschlag des Kongresses durch Verabschiedung der Statutory Resolution (2000)1 bestätigt und erweitert, indem er in dieser u.a. die Rolle betonte, die dem Kongress bei der Förderung der Kooperation in diesem Bereich zufällt, und erklärte, dass es eine der spezifischen Aufgaben des Kongresses sei, regelmäßig Berichte über die Situation der lokalen und regionalen Demokratie zu erstellen (Artikel 2.3c und 2.4).

4. Im Hinblick auf die lokale Demokratie weist der Kongress darauf hin, dass die Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung, die am 15. Oktober 1985 zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, das maßgebliche rechtliche Instrument in diesem Bereich ist. Diese Charta, die von nahezu allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert wurde, spielt eine Schlüsselrolle als wesentliche Säule für den Aufbau eines Europas, das auf Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit fußt.

5. In diesem Kontext wird die regionale Ebene der Selbstverwaltung immer noch diskutiert und vielfach erörtert und wird in den meisten Mitgliedstaaten des Europarates institutionellen Reformen unterzogen.  Leider muss festgestellt werden, dass die Vielfalt der institutionellen Herangehensweisen, Bedürfnisse und Vorbehalte zu diesem Thema eine Koordinierung im Hinblick auf Inhalt und Zeitpläne schwierig gestaltet.

6. Interessanterweise scheinen die Mitgliedstaaten sich jedoch einig zu sein über den Mehrwert, den eine gute regionale Selbstverwaltung bringen kann, trotz ihrer unterschiedlichen Meinungen über das erforderliche Ausmaß der regionalen Selbstverwaltung.

7. Trotz der Vorbehalte einiger Länder hinsichtlich eines verbindlichen Rahmens, ist der Kongress nach wie vor überzeugt, dass, trotz erheblicher rechtlicher und institutioneller Unterschiede beim Thema der regionalen Demokratie, es nach wie vor wünschenswert ist, einen allgemeinen Rahmen dafür zu schaffen und diesbezüglich aktuelle und zukünftige Verfahren zu koordinieren.

8. Zu diesem Zweck, obwohl der Entwurf der Charta der regionalen Selbstverwaltung, an dem der Kongress seit 1997 arbeitet, keine Früchte getragen hat, hält der Kongress es für wichtig, die Debatte über die institutionellen Aussichten der Regionalisierung in Europa, wie sie sich heute darstellen, neu zu beleben.

9. In diesem Zusammenhang möchte der Kongress die Rolle der Parlamentarischen Versammlung unterstreichen und begrüßen, die stets Interesse an der Arbeit des Kongresses gezeigt hat und allen Bemühungen des Kongresses um Festigung der regionalen Demokratie, insbesondere durch die Ausarbeitung eines diesbezüglichen europäischen Rechtstextes, ihre wertvolle Unterstützung hat angedeihen lassen.

10. Seit Beginn der ersten Versuche des Kongresses, Texte über die regionale Demokratie auszuarbeiten, haben die zahlreichen neuen Entwicklungen auf politischer, wirtschaftlicher und sozialer Ebene in Europa abermals die Bedeutung der regionalen Verwaltung aufgezeigt. Dies hat den Kongress veranlasst, erneut die Initiative in Sachen regionaler Demokratie zu ergreifen und einen diesbezüglichen Text auszuarbeiten.

11. In diesem Sinn berät der Kongress erneut den Entwurf eines Textes über die regionale Demokratie, der die regionalen Körperschaften zur Achtung der Grundsätze der nationalen Souveränität und staatlichen Einheit und zur Berücksichtigung der gesamtstaatlichen Interessen bei fortschreitender europäischer Integration verpflichtet.


12. Darüber hinaus wünscht der Kongress, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Formen, welche die europäischen Regionen annehmen können, sowie des Rechts eines jeden Staates, die Bedingungen für seine eigene regionale Demokratie zu bestimmen, den Interessen jener Staaten Raum einzuräumen, die bisher noch über keine regionalen Körperschaften verfügen und ihnen dabei zu helfen, die Bedingungen zu schaffen, die dem Wachsen regionaler Demokratie zuträglich sind.

13. Auf der Grundlage seines vorläufigen Textentwurfs wird der Kongress sich weiter um Abstimmung mit den regionalen Verbänden, dem Regionalausschuss der Europäischen Union, der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und den regionalen Körperschaften bemühen, um den Text auf seiner Plenarsitzung 2008 beschließen zu können.

14. In Anbetracht des Vorstehenden hat der Kongress beschlossen:

a. seine an der Konferenz der für kommunale und regionale Gebietskörperschaften zuständigen europäischen Minister (Valencia, 15. – 16. Oktober 2007) teilnehmende Delegation zu beauftragen, den Ministern die Notwendigkeit klar zu machen, wieder über einen Text zur Festlegung der Grundsätze regionaler Demokratie nachzudenken; dieser auf dem Entwurf des Kongresses beruhende Text wäre Gegenstand eines konstruktiven Dialogs zwischen dem Ministerkomitee, der Parlamentarischen Versammlung und dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats;

b. die Parlamentarische Versammlung zu bitten, sich mit dem Text vertraut zu machen und ihrem Interesse an diesem Vorschlag und seiner Unterstützung Ausdruck zu verleihen, insbesondere bei der bereits erwähnten Konferenz in Valencia und beim Kolloquium mit den Ministern.

c. mit den Beratungen und Abstimmungen auf diesen neuen Grundlagen fortzufahren und eine Debatte über die Problematik eines internationalen Rechtstextes zur regionalen Demokratie auf der nächsten Konferenz der für kommunale und regionale Gebietskörperschaften zuständigen europäischen Minister im Jahre 2009. vorzubereiten.



[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 31. Mai 2007 und Annahme durch den Kongress am 1. Juni 2007, 3. Sitzung (siehe Dokument CPR(14)6RESREV, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch J-C. Van Cauwenberghe (Belgien, R, SOC), Berichterstatter).