17. PLENARSITZUNG

CG(17)5
28. September 2009

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa

Arbeitsgruppe für interregionale Zusammenarbeit

Berichterstatter: Karl-Heinz LAMBERTZ, Belgien (R, SOZ[1])

A.     Entschließungsentwurf 2

B.     Empfehlungsentwurf 4

Zusammenfassung

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und Regionen ist ein wichtiger Teil der Arbeit des Europarats zur Förderung der demokratischen Stabilität und guten Nachbarschaft zwischen den Staaten und Regionen. Es ist eine politische Schlüsselaufgabe des Europarats, die in Partnerschaft mit den staatlichen Organen in jedem Bereich auf regionaler/lokaler Ebene umgesetzt werden muss.

In diesem Sinne wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von jenen Stellen ausgeführt, die den Bürgern unter Achtung der Grundsätze von Subsidiarität und Partnerschaft am nächsten stehen. Dank dieser Nähe konzentriert sich die Zusammenarbeit auf die Hauptanliegen der Behörden, Bürger und Strukturen in diesen Gebieten und kann sich mit den konkreten Fragen beschäftigen, mit denen die Grenzregionen konfrontiert sind.

Einer nachhaltigen grenzüberschreitenden und regionalen Raumentwicklungspolitik muss eine größere Bedeutung zugemessen werden, da die Abschaffung tagtäglicher Grenzprobleme und die Stärkung der soziokulturellen Zusammenarbeit das Fundament für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung bilden. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann auch zur Erreichung der europäischen Integration, zur Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts, zur Förderung der aktiven Mitwirkung aller Bürger und zum interkulturellen Dialog beitragen.

Der Kongress spielt eine wichtige Rolle bei der Analyse der Durchführung und Entwicklung der Strukturen für die Zusammenarbeit, bei der Unterstützung von Aktivitäten und der Schaffung neuer Strukturen sowie bei der Untersuchung konkreter Themen, wie z. B. Minderheiten in Grenzregionen.


A.       ENTSCHLIESSUNGSENTWURF[2]

1.         Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Regionen ist ein wichtiger Teil der Arbeit des Europarats zur Förderung demokratischer Stabilität und guter Nachbarschaft zwischen den Staaten und Regionen und damit der Werte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte der Organisation, zu denen die Rechte von Minderheiten und die Sicherung der kulturellen Vielfalt zählen. Es ist eine politische Schlüsselaufgabe des Europarats, die in Partnerschaft mit den staatlichen Organen in jedem Bereich auf regionaler/lokaler Ebene umgesetzt werden muss.

2.         Seit dem letzten Bericht des Kongresses zu diesem Thema[3] hat sich die Situation der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa entscheidend verändert. Die Bemühungen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit wurden erheblich ausgeweitet; das Ministerkomitee hat die Empfehlung (2005)2 über gute Praktiken für die und Abbau von Hürden bei der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit zwischen territorialen Gemeinschaften oder Behörden verabschiedet; das Projekt „Matching Opportunities for Regions in Europe – MORE” wurde eingerichtet, um lokale und regionale Stellen bei ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu unterstützen; die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat die Empfehlung 1829(2008) über grenzüberschreitende Zusammenarbeit verabschiedet; der Kongress hat zwei Euroregionen gestartet.

3.         Die von lokalen und regionalen Stellen organisierte und umgesetzte grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird von jenen Behörden ausgeübt, die den Bürgern im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und Partnerschaft am nächsten sind. Dank dieser Nähe konzentriert sich die Zusammenarbeit auf die Hauptanliegen der Behörden, Bürger und Strukturen in diesen Bereichen und kann sich mit den konkreten Fragen beschäftigen, mit denen die Grenzregionen konfrontiert sind.

4.         Das konkrete Wissen und die Kompetenzen anderer lokaler Akteure, wie z. B. NRO, lokale Unternehmen, Gewerkschaften und andere Strukturen, sind die Grundlage der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Sie tragen zur sozioökonomischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Grenzregionen bei, z. B. indem sie die Sprache des Nachbarn erlernen, Kooperationen zwischen Schulen und Jugendorganisationen einrichten, Verbünde bilden, innovative Ideen austauschen, gemeinsam finanzierte Forschung betreiben, etc.

5.         Grenzen können Gebiete mit einer gemeinsamen Kultur trennen, so wie sie auch Gebiete mit unterschiedlichen Kulturen trennen können. Wo die Kulturen sich unterscheiden, kann die grenzüberschreitende Zusammenarbeit diese innerhalb der Grenzregionen zusammenbringen, um den Austausch zwischen Gruppen mit unterschiedlichem ethischen, kulturellen, religiösen und sprachlichen Hintergrund zu fördern und um auf diesem Wege zur sozialen und kulturellen Integration, zum gegenseitigen Vertrauen und einer Kultur der Toleranz beizutragen, was im Hinblick auf die Vermeidung von Konflikten nur von Vorteil sein kann.

6.         Die Vielfalt Europas, die sich in seinem sozialen und kulturellen Leben und in seinen Verwaltungs- und politischen Strukturen widerspiegelt, trifft im grenzüberschreitenden Austausch aufeinander. Diese Unterschiede, die nicht durch die Harmonisierung nationaler Gesetze überwunden werden können, können dank der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene miteinander versöhnt werden, und sie trägt dazu bei, grenzüberschreitende Konflikte zu verhindern und psychologische Hürden zu überwinden.

7.         Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit trägt auf diesem Wege zu einem größeren sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in Europa bei.

8.         Verschiedene Finanzierungshilfen der Europäischen Union (EU), wie z. B. das Interreg-Programm, das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA), sind wichtige Hilfen bei der erfolgreichen Umsetzung der grenzüberschreitenden Programme für Zusammenarbeit.

9.         Was den Kongress betrifft, so ist sich dieser bewusst, dass diese Formen der Zusammenarbeit aufgrund der Nähe der lokalen und regionalen Stellen zu den Bürgern verstärkt Möglichkeiten für die Mitwirkung der Bürger bieten.

10.       Der Kongress unterstreicht die Tatsache, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht die Gründung von Verwaltungsebenen erfordert, sondern entweder sofort oder langfristig organisiert werden kann, auf der Basis einer offiziellen oder inoffiziellen Vereinbarung mit oder ohne konkretem rechtlichen Status.

11.       Außerdem ist der Kongress der Überzeugung, dass grenzüberschreitende PPP (public-private partnerships) zur wirtschaftlichen Entwicklung der Grenzregionen beitragen können. Darüber hinaus kann die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur europäischen Integration, zur wirtschaftlichen Entwicklung der europäischen Regionen, zur Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts, zur Förderung der aktiven Mitwirkung aller Bürger und zum interkulturellen Dialog beitragen.

12.       Der Kongress verweist auf die erfolgreichen Ergebnisse der Programme und Projekte für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die sich mit konkreten Problemen der Grenzregionen befassen, und der lange bestehenden Zusammenarbeit zwischen den grenzüberschreitenden Strukturen, wie z. B. dem Gebiet am Oberrhein. Dieses Gebiet hat seine eigene Euroregion-Initiative gestartet, namentlich die Adria-Euroregion und die Schwarzmeer-Euroregion.

13.       Angesichts dieser Tatsachen ist der Kongress der Meinung, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine der Prioritäten in den kommenden zehn Jahren sein muss.

14.       Aus diesem Grund weist er seine Arbeitsgruppe für interregionale Zusammenarbeit an, die Entwicklung der interterritorialen, i.e. grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit in ihren verschiedenen Formen zu überwachen. Die Arbeitsgruppe könnte insbesondere den Betrieb und die Entwicklung verschiedener bestehender Strukturen für die Zusammenarbeit, z. B. der Euroregionen, sowie studienspezifische Themen analysieren, wie z. B. Minderheiten in Grenzgebieten, und ihre Ergebnisse an die entsprechenden Organe des Kongresses und/oder des Europarats weiterleiten.

15.       Darüber hinaus fordert der Kongress die Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten des Europarats auf:

a. auf historischen und kulturellen Verbindungen aufzubauen, indem sie sich an einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beteiligen, um Brücken und Vertrauen zwischen allen Bürgern aufzubauen und den interkulturellen Dialog und die gute Nachbarschaft zwischen den Regionen und Staaten zu fördern;

b. Strukturen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einzurichten, wo erforderlich, oder bestehende zu nutzen, z. B. Euroregionen oder ähnliche Vereinbarungen, um grenzspezifische Themen zu behandeln oder die Kräfte zu vereinen, um von dem Fachwissen und den besten Praktiken von beiden Seiten der Grenze zu profitieren, z. B. bei der Bereitstellung von medizinischer Versorgung, Notfallplänen, Umweltschutz, etc.

c. Ungleichheiten zwischen den Regionen abzubauen, indem sie das regionale Wirtschaftswachstum durch die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen, Handelskammern, Universitäten und Forschungsinstituten fördern, um Infrastruktur, Transport, Tourismus, Bildung, Forschung, Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern, den Arbeitsmarkt zu öffnen und durch grenzüberschreitende Kooperationsabkommen zusätzliche Arbeitsplätze in den Grenzregionen zu schaffen.

d. die Mobilität der europäischen Bürger zu verbessern, indem sie mit den nationalen Regierungen daran arbeiten, Lösungen für die Hürden zu finden, die durch die Grenzen bestehen, wie z. B. aktuelle Visumsregelungen, Zollabfertigungsbestimmungen, Engpässe an den Grenzübergängen, etc.;

e. den Austausch von Experten zu fördern, insbesondere mit osteuropäischen Staaten, um technische und verwaltungstechnische Unterstützung anzubieten und den Austausch bester Praktiken zu fördern, indem sie die Verfügbarkeit angemessener nationaler und europäischer Mittel für die Entwicklung eines solchen Austauschs sicherstellen.

B.       EMPFEHLUNGSENTWURF[4]

1.      Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Regionen ist ein wichtiger Teil der Arbeit des Europarats zur Förderung demokratischer Stabilität und guter Nachbarschaft zwischen den Staaten und Regionen und damit der Werte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte der Organisation, zu denen die Rechte von Minderheiten und die Sicherung der kulturellen Vielfalt zählen. Es ist eine politische Schlüsselaufgabe des Europarats, die in Partnerschaft mit den staatlichen Organen in jedem Bereich auf regionaler/lokaler Ebene umgesetzt werden muss.

2.      Seit dem letzten Bericht des Kongresses zu diesem Thema[5] hat sich die Situation der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa entscheidend verändert. Die Bemühungen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit wurden erheblich ausgeweitet; das Ministerkomitee hat die Empfehlung (2005)2 über gute Praktiken für die und Abbau von Hürden bei der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit zwischen territorialen Gemeinschaften oder Behörden verabschiedet; das Projekt „Matching Opportunities for Regions in Europe – MORE” wurde eingerichtet, um lokale und regionale Stellen bei ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu unterstützen; die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat die Empfehlung 1829(2008) über grenzüberschreitende Zusammenarbeit verabschiedet; der Kongress hat zwei Euroregionen gestartet.

3.      Das Gesicht Europas hat sich mit den Jahren gewandelt. Die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gefallen und nach ihrer Erweiterung sind neue EU-Außengrenzen entstanden. Eine größere Zahl an Mitgliedstaaten des Europarats gehört heute diesem grenzenlosen Raum der Europäischen Union an, allerdings gibt es bei vielen von ihnen immer noch politische Grenzen.

4.      Die von lokalen und regionalen Stellen organisierte und umgesetzte grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird von jenen Behörden ausgeübt, die den Bürgern im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und Partnerschaft am nächsten sind. Dank dieser Nähe konzentriert sich die Zusammenarbeit auf die Hauptanliegen der Behörden, Bürger und Strukturen in diesen Bereichen und kann sich mit den konkreten Fragen beschäftigen, mit denen die Grenzregionen konfrontiert sind.

5.      Das konkrete Wissen und die Kompetenzen anderer lokaler Akteure, wie z. B. NRO, lokale Unternehmen, Gewerkschaften und andere Strukturen, sind die Grundlage der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Sie tragen zur sozioökonomischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Grenzregionen bei, z. B. indem sie Tätigkeitsbereiche schaffen, innovative Ideen austauschen, gemeinsam finanzierte Forschung betreiben, etc.

6.      Grenzen können Gebiete mit einer gemeinsamen Kultur trennen, so wie sie auch Gebiete mit unterschiedlichen Kulturen trennen können. Wo die Kulturen sich unterscheiden, kann die grenzüberschreitende Zusammenarbeit diese innerhalb der Grenzregionen zusammenbringen, um den Austausch zwischen Gruppen mit unterschiedlichem ethischen, kulturellen, religiösen und sprachlichen Hintergrund zu fördern und um auf diesem Wege zur sozialen und kulturellen Integration, zum gegenseitigen Vertrauen und einer Kultur der Toleranz beizutragen, was im Hinblick auf die Vermeidung von Konflikten nur von Vorteil sein kann.

7.      Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit trägt auf diesem Wege zu einem größeren sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in Europa bei.

8.      Verschiedene Finanzierungshilfen der Europäischen Union (EU), wie z. B. das Interreg-Programm, das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA), sind wichtige Hilfen bei der erfolgreichen Umsetzung der grenzüberschreitenden Programme für Zusammenarbeit.

9.      Seinerseits glaubt der Kongress an den Beitrag, den die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur europäischen Integration, zur wirtschaftlichen Entwicklung der europäische Regionen, zur Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts, zur Förderung der aktiven Mitwirkung aller Bürger und zum interkulturellen Dialog leisten kann.

10.    Außerdem verweist der Kongress auf die erfolgreichen Ergebnisse der Programme und Projekte für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die sich mit konkreten Problemen der Grenzregionen befassen, und die lange bestehende Zusammenarbeit zwischen den grenzüberschreitenden Strukturen, wie z. B. dem Gebiet am Oberrhein. Er hat selbst eigene Euroregio-Initiativen gestartet, namentlich die Adria-Euroregion und die Schwarzmeer-Euroregion.

11.    Der Kongress begrüßt die bestehende Verpflichtung der Parlamentarischen Versammlung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Empfehlung 1829 (2008)).

12.    Dementsprechend fordert der Kongress das Ministerkomitee auf:

a. in seinem zwischenstaatlichen Tätigkeitsprogramm die Probleme zu behandeln, mit denen sich die Grenzregionen tagtäglich konfrontiert sehen und die aufgrund ihrer Lage an den nationalen Grenzen regionsspezifisch sind, z. B. die Bereitstellung einer grenzüberschreitenden medizinischen Versorgung, den Status von grenzüberschreitenden Beschäftigten und den Sozialversicherungsschutz, Notfallpläne, etc.

b. den Austausch zwischen Experten und Tipps im Rahmen der Empfehlungen des Berichts zu unterstützen.

13.    Der Kongress fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarats auf:

a. den Abschluss bi- oder trinationaler Abkommen und Vereinbarungen zu fördern, wie in Artikel 1 des Madrider Rahmenübereinkommens vorgesehen, und die Finanzinstrumente bereitzustellen, die der Schaffung von Projekten zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit förderlich sind;

b. die Euroregionen oder ähnliche Strukturen als erfolgreiche Instrumente für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu unterstützen;

c. aktiv die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern und Gemeinden und Regionen in die Lage zu versetzen, Abkommen abzuschließen, wenn diese sinnvoll sind, insbesondere im Hinblick auf den Abbau von Hürden, in Übereinstimmung mit Empfehlung Rec(2005)2 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über gute Praktiken für die und den Abbau von Hürden bei der grenzüberschreitenden und interterritorialen Zusammenarbeit zwischen territorialen Gemeinschaften und Behörden;

d. sich für die allgemeine Erleichterung des Grenzübertritts von lokalen Bürgern, grenzüberschreitenden Beschäftigten, Unternehmensvertretern und anderen Personen einzusetzen, die im Rahmen ihrer tagtäglichen Arbeit regelmäßig die Grenze überschreiten müssen. Dies kann durch bestimmte Maßnahmen ermöglicht werden, z. B. Zulassen einer flexibleren Visumserteilung, i.e. langfristige oder Mehrfachvisa; Visumsausgabe außerhalb der Hauptstädte (z. B. im Fall Straßburg, wo Personalausweise und Pässe dank eines Übereinkommens mit den französischen Behörden ausgegeben werden dürfen); zusätzliche Grenzübergänge, die den Menschen offen stehen, die an der Grenze arbeiten und leben; beschleunigte Zollabfertigungsverfahren an den Kontrollpunkten;

e. sich bewusst zu sein, dass Themen, die auf nationaler Ebene behandelt werden, auf grenzüberschreitender Ebene ein Eigenleben entwickeln können, z. B. im Hinblick auf die Lage von Minderheiten, die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten, Beschäftigung, Transport, Infrastruktur, und, wo möglich, eine staatliche Politik in diesen Bereichen der Zusammenarbeit mit den betreffenden Gemeinden und Regionen zu formulieren;

f. sobald verabschiedet, Unterzeichnung des Protokolls Nr. 3 zum Madrider Rahmenübereinkommen über die Kooperationszusammenschlüsse der Euroregionen.

g. die staatliche Teilfinanzierung der Projekte für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu garantieren.

14.    drängt die europäischen Minister, die für Gemeinde- und Regionalverwaltungen zuständig sind und die sich im November 2009 in Utrecht (Niederlande) treffen werden, über Wege nachzudenken, wie man die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch den Abschluss zwischenstaatlicher Abkommen, die Schaffung rechtlicher und verwaltungstechnischer Rahmen und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln fördern und unterstützen kann.

15.    Bittet die Europäische Kommission, die Möglichkeit für eine Zusammenarbeit zwischen den Programmen des Europarats und der Europäischen Union zur Förderung von Projekten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch das Interreg-Programm, das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) der EU zu untersuchen. Dieser Ansatz sollte von Beginn an in das Konzept der zukünftigen Politik zum territorialen Zusammenhalt integriert sein.



[1]L: Kammer der Gemeinden / R: Kammer der Regionen

ULDG : Unabhängige und Liberaldemokratische Gruppe des Kongresses

EVP/CD : Gruppe Europäische Volkspartei – Christdemokraten des Kongresses

SOZ : Sozialistische Gruppe des Kongresses

NI : Mitglied, das keiner politischen Gruppe des Kongresses angehört.

[2] Vorentwurf der Entschließung und der Empfehlung am 19. Februar 2009 von der Arbeitsgruppe angenommen.

Mitglieder der Arbeitsgruppe:

KH. Lambertz (Vorsitzender), U. Aldegren, JP. Heider, P. Jansen, K. Kontogeorgos, G. Krug, OA. Kvalöy, P. Madsen, G. Marmo, B. Petrisch, P. Receveur, N. Romanova, A. Saltykov.

N.B.: Die Namen der Mitglieder, die an der Abstimmung teilnahmen, sind kursiv gedruckt.

Sekretariat der Arbeitsgruppe: J. Hunting

[3] Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit: Ein wichtiger Faktor der demokratischen Stabilität in Europa, Hans‑Martin TSCHUDI, 2002.

[4] Siehe Fußnote 2.

[5] Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit: Ein wichtiger Faktor der demokratischen Stabilität in Europa, Hans‑Martin TSCHUDI, 2002.