13. PLENARTAGUNG

Straßburg, den 24. April 2006                                                                                                   CG(13)6

                                                                                                                                             Empfehlung

DREIZEHNTE TAGUNG

(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2006)

Empfehlungsentwurf 188 (2006) 1

über

Good Governance in den urbanen Regionen Europas

Berichterstatter: Karsten Behr, Deutschland,

Kammer der Regionen

Fraktion: EVP/CD

und

Piotr Pimashkov, Russische Föderation,

Kammer der Gemeinden

Fraktion: SOC

(1) Einstimmig angenommen von den Mitgliedern des Institutionellen Ausschusses am 21. April 2006

Mitglieder:

H-U. Stöckling, Vorsitzender, H. Abrahamyan (Stellvertreter: E. Yeritsyan), V. Alarova, N. Aureglia-Caruso, O. Aybar, K. Behr, E. Calota (Stellvertreter: P. Paun Jura), L. Caveri (Stellvertreter: M-C. Spinosa), M. Chernishev, C. Clancy, M. Cohen (Stellvertreter: I. Micallef), M. Cools, M. Del Moral Milla, C. Do Vale Cesar, D. Drakos, A. Esen, A. Esteves Solheiro, A. Gonzales Garcia, B. Grasset, M. Guegan, B. Halvarsson, V. Iakoubovskiy (Stellvertreter: A. Drobotov), W. Kelsch, P. Koits, B. Kristo, O-A. Kvalöy, V. Lazovska, L. Lumtzer, P. Mangin, J. Mans, J. Marcinkowska-Koranowicz, G. Marmo, T. Milosevic, A. Mimenov, A. Moiseos, G. Mosidze, J. Mrazek, C. Newbury, J. Nyberg, M. Obiegala, O. Omelchenko, C. Ostaficiuc, Z. Ozegovic (Stellvertreter: D. Milovanovic), J. Pavel, G. Pino, A. Porawski, H. Rech, G. Rhodio,  B. Rope, K. Sainz de la Maza Arrola (Stellvertreter: R. Polo Bernardo), G. Salamova, J. Schütz (Stellvertreter: G. Thum), T. Scott (Stellvertreter: K. Whitmore), D. Shakespeare, K. Smith, V. Storm Rasmussen,H. Sunts, G. Szabo, V. Toth Prosoli, K. Tzanakoulis (Stellvertreter: N. Tampakidis), V. Udovychenko, R. Van Diessen, Z. Varga, J-C Van Cauwenberghe, V. Varnavskiy, S. Vavilov, A. Voytenko, V. Vrabie, N. Zeybecki

NB. Die Namen der abstimmenden Mitglieder sind kursiv gedruckt.

Sekretariat des Ausschusses: D. KhoshaboDiskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2006, 2. Sitzung (siehe Dok. CG(13)6, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch K. Behr (Deuschland, R, EVP/CD) und P.Pimachkov (Russische Föderation, L, SOC, Berichterstatter).


Der Kongress,

1. uUnter Bezug auf:

a. den Begründungstext über Good Governance in den urbanen Regionen Europas, vorgelegt von Karsten Behr (Deutschland, R, EVP/CD) und Piotr Pimashkov (Russische Föderation, L, SOC) sowie

b. die Europäische Städtecharta,

2. Sstellt fest, dass überall in Europa die urbanen Regionen immer mehr zu Zentren des wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens werden und aus diesem Grunde ihre Bedeutung als treibende Kraft für eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung Europas zunimmt;

3. sStellt fest, dass gleichzeitig die urbanen Regionen vor großen strukturellen Umwälzungen stehen;

4. ist der Auffassung, dass die Politik der urbanen Good Governance einer der Schlüsselfaktoren für den Erfolg einer urbanen Region ist und Schwierigkeiten überwinden helfen und strukturelle Veränderungen begleiten kann;4. Ist der Auffassung, dass die Politik der urbanen Good Governance einer der Schlüsselfaktoren für den Erfolg einer urbanen Region ist, ihnen bei ihren internen Aufgaben, Schwierigkeiten und strukturellen Veränderungen helfen kann;

5. Gglaubt, dass die Einrichtung einer urbanen Good Governance zu einer nachhaltigen, effizienteren und demokratischeren Entwicklung in den urbanen Regionen beiträgt;

6. Bbegrüßt und ermutigt die Anstrengungen der urbanen Regionen für die Politik der Good Governance;

7. Ffordert die Mitgliedstaaten des Europarates auf, Instrumente zu entwickeln und Initiativen und politische Maßnahmen zur Entwicklung einer urbanen Good Governance anzuregen;

8. Ffordert die Mitgliedstaaten des Europarates auf, die folgenden Empfehlungen über die urbane Good Governance bei der Schaffung neuer Reformen oder bei der Reform der bestehenden urbanen Regionen zu berücksichtigen:

a. eEine urbane Region sollte folgende Ziele im Rahmen der urbanen Good Governance verfolgen:

i.        gute Dienste für die Bevölkerung mit unterschiedlichen Lebensbedingungen auf ihrem Hoheitsgebiet anbieten, die Lebensqualität garantieren und die Umwelt schützen;

i.        gute Dienste für die Bevölkerung mit unterschiedlichen Lebensbedingungen auf ihrem Hoheitsgebiet anbieten;

ii.       das wirtschaftliche und kulturelle Leben sowie die Infrastruktur in der Region ankurbeln;

iii.      für Integration, effektive Koordination Kooperation und Kohärenz bei der Koordinierung der getrennten und zersplitterten Gemeinden zu sorgen;,


iv.      eine horizontale und vertikale Kooperation oder Koordination zwischen den verschiedenen Ebenen der staatlichen Behörden sowie zwischen diesen Behörden und dem Nichtregierungssektor anzustreben.

b. zZur Erreichung dieser Ziele sollten sich die urbanen Regionen auf folgende Elemente ihrer Politik stützen:

i.        einen kohärenten, legislativen, normativen und institutionellen Rahmen. Insbesondere die Mitgliedstaaten können die urbane Governance unterstützen, indem sie einen Rechtsrahmen für die Selbstverwaltung, zum Beispiel beim Finanzausgleich, Raumplanungsgesetz oder bei der Gesetzgebung anbieten, die die interkommunale Kooperation fördert;

ii.       klare Kompetenzverteilung: Urbane Regionen übernehmen oft Verantwortlichkeiten, für die eine spezifische Gesetzgebung erforderlich ist;

iii.      angemessene Finanzmittel und organisatorische Kapazitäten. Die urbanen Regionen haben spezifische Bedürfnisse, damit sie ihre Verantwortung tragen können und benötigen eine gesunde Organisationsbasis und entsprechende Finanzmittelbedarf;

iv.      ein klarer Aktionsradius sowie Instrumente zur Koordinierung ihrer Aktionen (Kerngebiet - umliegende Gebiete);

9. Die folgenden Elemente sollten als Kriterium für die Bewertung der Strukturen und Prozesse der Governance herangezogen werden:

a. Grad der Transparenz im Entscheidungsprozess: Institutionen und Hauptakteure der Governance sollten offen arbeiten und erklären, wie die Entscheidungen zustande kommen.  Die Offenheit dient dazu, das Vertrauen der verschiedenen Partner und den Koordinationsprozess als Ganzes zu stärken;

b. Grad der öffentlichen Beteiligung: Good Governance kann als Harmonisierung kurzfristiger Maßnahmen einzelner Akteure bei langfristigen Plänen mit Hilfe gemeinsamer Visionen und Ziele beschrieben werden. Daher ist es wichtig, dass die Akteure in den politischen Prozess einbezogen werden, von der Planungsphase bis hin zur Umsetzung einbezogen werden. Durch diese Beteiligung kann das Vertrauen in die Ergebnisse der Politik sowie das Vertrauen in die Organisationen gestärkt werden. Es sollten verschiedene Koordinationssysteme und Prozesse angeregt werden, die staatliche, wirtschaftliche und zivile Akteure einbeziehen;



c. Grad der Rechenschaftspflicht der staatlichen Institutionen: Die Aufteilung der  Aufgaben und der Verantwortung für Planung, Entscheidungen und Umsetzung zwischen und in den verschiedenen Institutionen in den urbanen Regieren Regionen muss klar sein. Die Umsetzung der Aufgaben und die Rechenschaftspflicht gegenüber den Akteuren sollte nach dem Subsidiaritätsprinzip gehandhabt werden, so bürgernah wie möglich gehandhabt werden;

d. Grad der Effizienz des Entscheidungsprozesses: Entscheidungen in der Stadtpolitik und der urbanen Governance müssen rechtzeitig getroffen werden und sollten sich auf langfristige Ziele stützen;

e. Grad der Kohärenz im politischen Prozess: Die Politik und die Aktionen müssen kohärent und leicht verständlich sein. Im Hinblick auf die zunehmende Zahl der Aufgaben in den urbanen Regionen wird die Kohärenz der verschiedenen Strategien immer wichtiger. Zur Sicherung der Kohärenz der sektoriellen und territorialen Politik  müssen die wichtigsten Akteure und Institutionen in den Koordinierungsprozess eingebunden werden. Das Prinzip der Demokratie verlangt Transparenz und Rechenschaftspflicht selbst bei den Verfahren zur Sicherung der Kohärenz;

f. Grad der Nachhaltigkeit: Das Hauptziel der Governance sollte eine nachhaltige urbane Entwicklung sein. Die Nachhaltigkeit bezieht sich auf die Herausforderung der urbanen und regionalen Politik, um soziale, wirtschaftliche und ökologische Fragen und Bedürfnisse für derzeitige und kommende Generationen auszugleichen.