16. PLENARTAGUNG
Straßburg, 3. – 5. März 2009

Gleichheit und Vielfalt bei der Beschäftigung und den Diensten der Gemeinden

Empfehlung 262 (2009)[1]

1. Die Migrationsströme können die Vielfalt und Vitalität der europäischen Städte begünstigen, wie der Kongress der Gemeinden und Regionen in seiner Entschließung 181 (2004) für „einen Pakt zur Integration und Beteiligung der Einwanderer in den Städten und Regionen Europas “ unterstrich. In der Entschließung wird zu einer interkulturellen Öffnung der öffentlichen Dienste aufgerufen, um diese Vielfalt als Ressource zur Förderung der Integration zu nutzen;

2. Es ist allgemein bekannt, dass die Förderung von Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit in der Beschäftigung und den Diensten sowie die Verwaltung der Vielfalt eine entscheidende Rolle für Einwanderer im Integrationsprozess spielen können;

3. Da die Integration hauptsächlich auf lokaler Ebene stattfindet, sind die Gemeinden in diesem Prozess die Hauptakteure, umso mehr als sie oft zu den Hauptarbeitgebern ihrer Region zählen und auch wichtige Anbieter von Dienstleistungen sind;

4. Das CLIP-Netz (Cities for Local Integration Policy), dessen Mitbegründer der Kongress ist, hat daher beschlossen, erfolgreiche Strategien für die Beschäftigung von Einwanderern und die Erbringung von Dienstleistungen für diese Bevölkerungsgruppe durch die Gemeinden zu entwickeln;

5. Die aus den im Rahmen des CLIP-Netzes durchgeführten Fallstudien gezogenen Feststellungen zeigen, dass ein nationaler Gesetzes- und Politikrahmen notwendig ist, damit die Gemeinden effizient und umfassend ihre Ziele Gleichheit und Vielfalt erreichen können;

6. Der Kongress ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten einen bedeutenden Beitrag zum Integrationsprozess leisten können, indem sie die Integration der Einwanderer bei der lokalen Beschäftigung fördern und ihnen einen Zugang zu den Diensten gewähren und fordert daher das Ministerkomitee auf:

i.          die Regierungen und Regionen der Mitgliedstaaten zu ersuchen, die Europäische Kommission aufzufordern, die Begründung, Notwendigkeit und Auswirkungen der rechtlichen Einschränkungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für den Zugang von Nichtstaatsbürgern des Europäischen Wirtschaftsraumes zu Arbeitsplätzen in der Gemeinde zu revidieren, um ihre Einstellungsmöglichkeit und damit die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern;


ii.       die Mitgliedstaaten des Europarates aufzufordern:

-        Maßnahmen zu ergreifen, um die allgemeine politische Empfehlung Nr. 7 von ECRI betreffend die nationale Gesetzgebung zum Kampf gegen Rassismus und Rassendiskriminierung aus dem Jahr 2002 umzusetzen und darauf zu achten, dass die staatlichen Behörden verpflichtet sind, die Gleichheit zu fördern und Diskriminierung bei der Ausübung ihrer Funktionen zu verhindern;

-        die Bedeutung der Beschäftigung und der Dienste der Gemeinden für die Einwanderer bei der nationalen Integration anzuerkennen, die Gemeinden aufzufordern, mit gutem Beispiel bei einer umfassenden und proaktiven Gleichstellungspolitik für die Einwanderer in ihrer eigenen Verwaltung voranzugehen und Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um einen Erfahrungsaustausch zwischen den Gemeinden in diesen Fragen zu ermöglichen;

-        das aktuelle System der Anerkennung der Qualifikationen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass es kein unnötiges Hindernis für eine vollständige Integration der Einwanderer in den Arbeitsmarkt und insbesondere bei der Beschäftigung in der Gemeindeverwaltung darstellt;

-        sicherzustellen, dass die Einwanderer Zugang zu Informationen in verschiedenen Sprachen über ihre Rechte im Bereich Beschäftigung, die Möglichkeiten einen Arbeitsplatz in der Gemeindeverwaltung zu finden und die Gemeindedienste erhalten, auf die sie ein Anrecht haben wie auch zu allgemeinen Informationen über die Regeln und Praktiken der lokalen Kultur;

7. Der Kongress empfiehlt dem Europarat und der Europäischen Kommission:

a. dafür zu sorgen, dass die Gemeindebehörden Zugang zu Leitlinien für Konzepte, Terminologie, Rechtsvorschriften und guten Praktiken im Bereich der Verwaltung von Gleichheit und Vielfalt erhalten;

b. zu prüfen, ob nationale Rechtsmittel einzusetzen sind, um die religiöse Diskriminierung zu bekämpfen, für die die Öffentlichkeit derzeit weniger sensibilisiert ist als für die Rassendiskriminierung.



[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 4. März 2009 und Annahme durch den Kongress am 5. März 2009, 3. Sitzung (siehe DokumentCPL(16)2REP, Begründungstext, Berichterstatterin : E. Maurer (Schweiz, L, SOC)).