16. PLENARTAGUNG
Straßburg, 3. – 5. März 2009

Gleichheit und Vielfalt bei der Beschäftigung und den Diensten der Gemeinden

Entschliessung 281 (2009)[1]

1. Ein rascher und effizienter Zugang zu Beschäftigung und den Grunddiensten ist wesentlich für die reibungslose Integration der Einwanderer in ihr Gastland und schafft ein Gefühl der Zugehörigkeit zur gemeinsamen bürgerlichen Gesellschaft sowie gute gemeinschaftliche Beziehungen;

2. Die Gemeinden können hier wirklich etwas bewegen, da sie nicht nur die Hauptarbeitgeber, sondern auch für die Dienste verantwortlich sind, die für die Integration der Einwanderer am wichtigsten sind, darunter Bildung, Wohnung und in einigen Fällen auch die Gesundheitsversorgung. Außerdem haben sie eine größere Kontrolle über ihre Personalpolitik und die Dienste als andere Akteure, die die Integration fördern;

3. Diese Schlüsselrolle der Gemeinden veranlasste das CLIP-Netz (Cities for Local Integration Policy), das der Kongress mitbegründet hat, für das zweite Modul die bestehenden erfolgreichen Strategien für die Beschäftigung von Einwanderern und die Erbringung von Dienstleistungen für diese Bevölkerungsgruppe durch die Gemeinden aufzuzeigen;

4. Der Kongress der Gemeinden und Regionen ist der Auffassung, dass die Gemeinden die Praktiken zur Förderung der Beschäftigung von Einwanderern stärker unterstützen und die Hindernisse beseitigen sollten, vor denen diese stehen, wenn sie Zugang zu den Diensten suchen;

5. Daher unterstützt der Kongress voll und ganz die Feststellungen des Clip-Netzes in diesem Bereich und fordert die Gemeinden auf:

a. ihre Ziele im Bereich der Beschäftigung von Einwanderern sowie die Erbringung von öffentlichen Diensten zu überprüfen und ein System einzurichten, das einen Rahmen absteckt und Verantwortung zuweist, damit die transversale Kohärenz dieser Ziele gewährleistet ist;


b. die bestehenden Verfahren zur Bekämpfung der Diskriminierung durch Maßnahmen zur Förderung der Integration zu ergänzen, indem:

i.          sie prüfen, ob die Einwanderer und Menschen aus Einwandererfamilien tatsächlich Zugang zu Arbeitsplätzen und Diensten in der Gemeinde erhalten und Hindernisse aufzeigen, die sie daran hindern können;

ii.         sie prüfen, welche Maßnahmen zur Überwindung dieser Hindernisse ergriffen werden könnten, damit die Einwanderer sich gleichberechtigt wie die örtliche Bevölkerung um Arbeitsplätze (und Beförderungen) bewerben können und Zugang zu Diensten haben, die sie benötigen;

c. eine effiziente Kontrolle der Ziele einzurichten, bei der die Maßnahmen im Bereich Beschäftigung und Erbringung der Dienstleistungen berücksichtigt werden, indem:

i.          überprüft wird, ob sie über ausreichende Daten zur Bewertung der Fortschritte verfügen und ansonsten überlegt wird, ob andere kosteneffiziente Formen der Datenerhebung gefunden werden können, die in den Diensten der Verwaltung einheitlich eingesetzt werden können;

ii.         sie Kriterien festlegen, um den Grad der Umsetzung und die Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen zu bewerten;

iii.        sie andere Formen der internen Rechenschaftspflicht für die Dienste und das Personal sowie eine externe Bewertung erwägen, um ein Feedback der Leistungen zu erhalten und aus den durchgeführten Aktionen zu lernen;

d. gleiche Einstellungsverfahren zu garantieren, indem:

i.          die Einstellungsanforderungen an Einwanderer in der Verwaltung überprüft werden und geprüft wird, ob Kriterien wie das Sprachniveau, die für alle Bewerber gelten, unverhältnismäßig die Einwanderer benachteiligen und in allen Fällen notwendig sind;

ii.         mit der zuständigen nationalen Behörde alle Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Qualifikationen angesprochen werden, um ein System zu schaffen, das innerhalb einer angemessenen Zeit die Vergleichbarkeit der Qualifikationen bestätigen kann;

iii.        die Relevanz einer proaktiven Strategie berücksichtigt wird, um die Einwanderer auf Arbeitsmöglichkeiten aufmerksam zu machen und gegebenenfalls solche Strategien in der eigenen Einstellungsstrategie zu testen;

e. den eingewanderten Angestellten einen angemessenen und angenehmen Arbeitsrahmen zu garantieren, das Umfeld am Arbeitsplatz zu prüfen und alle notwendigen Anpassungen vorzunehmen, damit die Einwanderer sich um eine Stelle in der Gemeinde bewerben oder in der Gemeindeverwaltung beschäftigt bleiben können;

f. größtmöglichen Nutzen aus den Arbeitskräften zu ziehen, die effizient verwaltet und kulturell vielfältig sind, indem:

i.          darauf geachtet wird, dass die Mitarbeiter darin geschult sind, die Gesetzesvorgaben anzuwenden und die Chancengleichheit zu gewährleisten;

ii.         die Mitarbeiter in interkulturellen Fragen geschult werden, damit sie bei ihrer Arbeit und den Diensten, die sie leisten, mit Menschen aus verschiedenen Kulturen und Konfessionen unbefangen umgehen können;

iii.        die interkulturelle Erfahrung als berufliche Kompetenz bei der Einstellung anerkannt wird;

iv.        darauf geachtet wird, dass die eingewanderten Mitarbeiter nicht nur auf Stellen gesetzt werden, bei denen sie ausschließlich mit Einwanderern arbeiten, sondern auch zur Verbesserung der allgemeinen Dienste für eine vielfältige Bevölkerung beitragen können;

g. darauf zu achten, dass die externen Dienstleister die Zielvorgaben der Gemeinden in den Bereichen Beschäftigung und Dienstleistungen erfüllen, indem die Normen für Vielfalt und Gleichheit in alle Verträge aufgenommen werden, die mit Organisationen und Anbietern geschlossen werden;

h. die Konsultation und Beteiligung der Einwanderer auszuweiten, wenn neue politische Strategien und Reformen der Dienstleistungen entwickelt werden, um möglichen negativen Auswirkungen vorzugreifen und rasch Chancen zur Förderung der Gleichheit zu sehen;

i. darauf zu achten, dass ihre Ziele im Bereich der Gleichheit und Vielfalt in alle lokalen strategischen Partnerschaftsabkommen einfließen, die mit den Anbietern des Privat- und Vereinsektors geschlossen werden. Die Gemeinden, die solche Abkommen nicht geschlossen haben, sollten prüfen, ob ihnen eine engere Kooperation mit den zuständigen Organisationen auf lokaler Ebene helfen könnte, ihre Ziele zu erreichen;

j. darauf zu achten, dass alle neuen Einwanderer Zugang zu Beratung, Information und Sprachunterricht erhalten und zusammen mit den Einwanderern, Arbeitgebern, NRO und den zuständigen Gewerkschaften zu prüfen, ob die Bedürfnisse der Neuankömmlinge erfüllt werden und Möglichkeiten zu schaffen, wie die verfügbaren Dienste ausgewertet und die Einwanderer besser informiert werden können, entweder durch die Integration der verschiedenen Bedürfnisse der Einwanderer in die allgemeinen Dienste oder durch gezielte Leistungen für die neuen Einwanderer;

k. die feindselige öffentliche Meinung und den möglichen Widerstand der Mitarbeiter durch eine effektive Kommunikationsstrategie zu bekämpfen, um der Öffentlichkeit die Politik der Vielfalt zu erklären und Maßnahmen gegen die falsche Information über den Zugang der Einwanderer zu den Diensten zu ergreifen, die möglicherweise zu Spannungen führen können;

6. Der Kongress bekräftigt seine Entschlossenheit, sich am CLIP-Netz zu beteiligen, die guten Praktiken und Schlussfolgerungen zu verbreiten und beauftragt hierzu seinen Ausschuss für Soziale Kohäsion, diese Arbeiten durchzuführen.



[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 4. März 2009 und Annahme durch den Kongress am 5. März 2009, 3. Sitzung (siehe DokumentCPL(16)2REP, Begründungstext, Berichterstatterin : E. Maurer (Schweiz, L, SOC)).