17. PLENARSITZUNG

CG(17)12
15. September 2009

Gleicher Zugang zu kommunalen und regionalen Wahlen

Institutioneller Ausschuss

Berichterstatter: Cees BIJL, Niederlande (L, SOZ[1])

A. Empfehlungsentwurf 2

Zusammenfassung

Das Recht zu wählen und sich zur Wahl zu stellen ist durch die innerstaatliche Gesetzgebung der Staaten durch den Grundsatz des gleichen Zugangs zu Wahlen garantiert, sei es auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene. Es handelt sich um einen Grundsatz, der durch internationale Rechtsnormen geschützt ist.

Zweck dieses Berichts ist, diese Rechtsnormen und die Bedingungen für einen Zugang zu kommunalen und regionalen Wahlen, sowohl für Wähler als auch für Kandidaten, zu beschreiben. Der Bericht schlägt des Weiteren vor, die unterschiedlichen Zugangsbeschränkungen, seien sie rechtlich oder anderweitig, beim Wahlrecht, der Ausübung des Wahlrechts und der Eignung, sich zur Wahl zu stellen, in den einzelnen Mitgliedstaaten des Europarats zu benennen.

Ungleichheit besteht nach wie vor in einigen Staaten, insbesondere im Hinblick auf bestimmte Bevölkerungskategorien, wie z. B. Nichtstaatsbürger, Frauen oder Migranten. Andere Ungleichheiten können bei der Finanzierung von Wahlkampagnen, bei der Registrierung politischer Parteien, der Teilnahme von Kandidaten und dem Zugang zu den Medien festgestellt werden.

Anhand dieser Ergebnisse macht der Bericht einige konkrete Vorschläge. Die Empfehlung an das Ministerkomitee besagt, dass der Kongress seine Arbeit als Teil der Überwachung kommunaler und regionaler Wahlen fortsetzt, und ruft die Mitgliedstaaten auf, allen Bewohnern, die sich seit mindestens drei Jahren legal in ihrem Gebiet aufhalten, ungeachtet ihrer Herkunft das aktive und passive Wahlrecht zu gewähren.


A. EMPFEHLUNGSENTWURF[2]

Der Kongress,

1. Mit Verweis auf Artikel 2, Absatz 1.b. der Statutarischen Entschließung (2000) in Bezug auf den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, der besagt, dass eines der Ziele des Kongresses sei, „dem Ministerkomitee Vorschläge einzureichen, um die lokale und regionale Demokratie zu fördern“, und auf Artikel 2-3 der Statuarischen Entschließung (2207)6 des Ministerkomitees.

2. In Erinnerung, dass die grundlegenden Prinzipien der demokratischen Mitwirkung jeder Person am Entscheidungsprozess vom Europarat in einer Reihe von rechtlichen und politischen Instrumenten festgelegt wurden, die für ganz Europa festgefügte Standards der Demokratie sind.

3. In Erwägung der Europäischen Charta über die lokale Selbstverwaltung, insbesondere deren Präambel und Artikel 3, die besagen, dass Stadträte oder –versammlungen aus „Mitgliedern bestehen sollen, die in freier, geheimer Wahl auf der Grundlage eines direkten, gleichen, allgemeinen Wahlrechts gewählt wurden (…)”.

4. Mit Verweis auf sein Erläuterndes Memorandum über den gleichen Zugang zu kommunalen und regionalen Wahlen.

5. Empfiehlt, dass das Ministerkomitee die Regierungen seiner Mitgliedstaaten auffordert:

a. den Kongress der Gemeinden und Regionen aufzufordern, die kommunalen und regionalen Wahlen in ihren Staaten zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Anforderung eines gleichen Zugangs zu kommunalen und regionalen Wahlen erfüllt wird;

b. allen Einwohnern, die sich seit mindestens drei Jahren legal in ihrem Territorium aufhalten, ungeachtet ihrer Herkunft das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen zu gewähren;

c. die kommunalen und regionalen Stellen bei der Umsetzung von Aufklärungskampagnen, insbesondere im Hinblick auf junge Menschen, und bei der Gründung von kommunalen Jugendbeiräten zu unterstützen und sich an diesen zu beteiligen, um deren Mitwirkung am Entscheidungsprozess auf kommunaler Ebene zu fördern;

d. die Schaffung sicherer alternativer Formen des Zugangs bei Wahlen anzuregen, z. B. Briefwahl, Stellvertreterwahl oder sichere elektronische Wahlsysteme;

e. ihre innerstaatliche Gesetzgebung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Bestimmungen weiterbestehen, welche die Registrierung von politischen Parteien und Kandidaten behindern, und Transparenz und Fairness bei der Finanzierung von Wahlkampagnen auf kommunaler und regionaler Ebene zu garantieren;

f. durch eine entsprechende innerstaatliche Regelung eine faire und ausgewogene Medienberichterstattung (TV, Radio und Zeitungen) für alle Kandidaten und regionalen Wahlkampagnen sicherzustellen, vor allem unter Aufsicht unabhängiger kommunaler oder regionaler Stellen;

6. Bittet das Ministerkomitee, alle Mitgliedstaaten aufzufordern, in angemessener Weise seine Empfehlung (2003)3 über eine ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an politischen und öffentlichen Entscheidungsprozessen, sowie die Empfehlung 1674 (2004) der Parlamentarischen Versammlung über die Mitwirkung von Frauen bei Wahlen zu verfolgen, in der die Staaten gebeten werden, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitschaft von Frauen zur Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben zu unterstützen, indem sie Paritätsregelungen einführen (z. B. Quotenregelungen), um Einstellungen zu ändern und die Bereitschaft von Frauen zur Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben anzuregen und zu unterstützen.



[1] L: Kammer der Gemeinden / R: Kammer der Regionen

ULDG : Unabhängige und Liberaldemokratische Gruppe des Kongresses

EVP/CD : Gruppe Europäische Volkspartei – Christdemokraten des Kongresses

SOZ : Sozialistische Gruppe des Kongresses

NI : Mitglied, das keiner politischen Gruppe des Kongresses angehört

[2] Vorentwurf der Empfehlung am 15. Mai 2009 vom Institutionellen Ausschuss angenommen.

Mitglieder des Ausschusses:

K. Whitmore (Vorsitzender), R. Aguilar Rivero, J. Almeida Barreto (Stellvertreter: A. Torres Pereira), Z. Almipic, M. Y. Barcina Angulo, C Bijl, P. Bosch I Codola, J. Brons, E. Calota, M. Catovic, L. Caveri, V. Chilikov, M. Cohen, B. Collin-Langen, F. Demirci, C.M. Do Vale Cesar, J. Gabriels, B. Grasset, A. Grytsenko (Stellvertreterin: T. Demchenko), G. Grzelak, M. Guégan, M. Gulevskiy (Stellvertreter: V. Belikov) M. Haak-Griffioen, A. Harutyunyan, G. Illes (Stellvertreterin: K. Bene), M. Kebo, W. Kelsch, O. A. Kvalöy, I. Kulichenko (Stellvertreter: O. Luk’ianchenko), J. Landberg, V. Lazovska (Stellvertreter: J. Teikmanis), F. Lec, I. Loizidou,J.-C. Mairal, Y. Mischeriakov (Stellvertreter: I. Shubin), L.O. Molin, J. Mrazek, A. Muzio, C. Newbury, G. Pavlidis, F. Paköz, H. Pihlajasaari, G. Pieper, M. Pineschi, G. Policinschi (Stellvertreter: A. Globa), C. Radulescu, A. Rokofillou, B. Rope, Y. Rzayeva, V. Salygin, P. Schowtka, D. Shakespeare (Stellvertreter: A. King), V. Storm Rasmussen (Stellvertreter: K. Andersen), E. Tobler, A. Turku, S. Ugrekhelidze, J.-C. Van Cauwenberghe, H. Van Staa, M. Varnavskiy, P. Volner, E. Yeritsyan (Stellvertreter), Y.Z. Yilmaz, N. Zeybekci (Stellvertreterin: G. Doganoglu), D. Zmegac.

N.B.: Die Namen der Mitglieder, die an der Abstimmung teilnahmen, sind kursiv gedruckt.

Sekretariat des Ausschusses: A. Schroeder und S. Poirel