17. PLENARTAGUNG

Straßburg, 13. – 15. Oktober 2009

Gleicher Zugang zu kommunalen und regionalen Wahlen

Empfehlung 273 (2009)[1]

Der Kongress,

1. Unter Verweis auf Artikel 2, Absatz 1.b. der Statutarischen Entschließung (2000) 1 in Bezug auf den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, der besagt, dass eines der Ziele des Kongresses sei, „dem Ministerkomitee Vorschläge einzureichen, um die lokale und regionale Demokratie zu fördern“, und auf Artikel 2-3 der Statutarischen Entschließung (2207) 6 des Ministerkomitees.

2. In Erinnerung dessen, dass die Grundprinzipien der demokratischen Mitwirkung jeder Person am Entscheidungsprozess vom Europarat in einer Reihe rechtlicher und politischer Texte niedergelegt wurden, die für ganz Europa einheitliche demokratische Normen bilden.

3. In Anbetracht der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere deren Präambel und Artikel 3, die besagen, dass Stadträte oder Kommunalversammlungen aus „Mitgliedern bestehen sollen, die in freien, geheimen, gleichen, direkten und allgemeinen Wahlen gewählt wurden (…)”.

4. Unter Hinweis auf sein Erläuterndes Memorandum über den gleichen Zugang zu kommunalen und regionalen Wahlen.

5. Empfiehlt dem Ministerkomitee, die Regierungen der  Mitgliedsstaaten aufzufordern:

a. den Kongress der Gemeinden und Regionen zu bitten, die kommunalen und regionalen Wahlen in ihren Ländern zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen gleichen Zugangs zu kommunalen und regionalen Wahlen erfüllt sind;

b. zum Zweck ausgewogener Vertretung beider Geschlechter ein Wahlsystem auf kommunaler und regionaler Ebene vorzusehen, das regelmäßigen Wechsel von Männern und Frauen auf den Listen (mindestens im Verhältnis 1 zu 3) gewährleistet und bei Nichtbeachtung Geldbußen nach sich zieht, sowie dem jeweils untervertretenen Geschlecht den Zugang zu verantwortungsvollen Posten  in den Vollzugsorganen der Gemeinden und Regionen zu gestatten;

c. allen Einwohnern, die sich seit mindestens drei Jahren legal auf ihrem Gebiet aufhalten, ungeachtet ihrer Herkunft das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen zu gewähren;


d die Gemeinden und Regionen aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass Wahlunterlagen auch in einer Regional- oder Minderheitssprache zur Verfügung stehen und dass Kandidaten von Minderheitsgruppen sich im Wahlkampf ihrer Muttersprache bedienen können, damit auch Mitglieder einer Minderheitsgruppe gleichen Zugang zu kommunalen und regionalen Wahlen garantiert wird;

e. den kommunalen und regionalen Stellen bei der Organisation von und Mitwirkung an Aufklärungskampagnen behilflich zu sein, besonders um das Interesse junger Menschen zu wecken, und sie bei der Gründung kommunaler Jugendbeiräte zu unterstützen, um deren Mitwirkung am Entscheidungsprozess auf kommunaler Ebene zu fördern;

f. die Schaffung sicherer alternativer Formen der Wahlbeteiligung anzuregen, z. B. Briefwahl, Stellvertreterwahl oder gesicherte Wahl per Computer;

g. ihre innerstaatliche Gesetzgebung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Bestimmungen weiterbestehen, welche die Registrierung von politischen Parteien und Kandidaten behindern, und Transparenz und Fairness bei der Wahlkampffinanzierung auf kommunaler und regionaler Ebene zu garantieren;

h. durch entsprechende innerstaatliche Regelung eine faire und ausgewogene Medienberichterstattung (Fernsehen, Rundfunk und Presse) für alle Kandidaten im kommunalen und regionalen Wahlkampf sicherzustellen, vor allem unter Aufsicht unabhängiger kommunaler oder regionaler Stellen;

i. dafür Sorge zu tragen, dass die kommunalen und regionalen Stellen besondere Hilfen für wahlberechtigte Personen. die körperlich oder sensoriell behindert sind, sich nur beschränkt fortbewegen können oder lernbehindert sind oder an Leseschwäche leiden, zur Verfügung stellen. Um solchen Personen die Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen, sollten alternative Maßnahmen vorgesehen und die Wahllokale entsprechend speziell eingerichtet werden.

6. Bittet das Ministerkomitee, alle Mitgliedsstaaten aufzufordern, in angemessener Weise seine Empfehlung (2003)3 über eine ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an politischen und öffentlichen Entscheidungsprozessen, sowie die Empfehlung 1674 (2004) der Parlamentarischen Versammlung über die Mitwirkung von Frauen bei Wahlen weiterzuverfolgen, Texte, in denen die Staaten gebeten wurden, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitschaft von Frauen zur Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben anzuregen und zu unterstützen, indem sie Paritätsregelungen einführen (z. B. Quotenregelungen), um Einstellungen zu ändern und die Bereitschaft von Frauen zur Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben anzuregen und zu unterstützen.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 15. Oktober 2009, 3. Sitzung (siehe Dokument CG(17)12, Erläuterungstext vorgestellt durch J. Wienen, Niederlande (L, EVP/CD) im Namen von C. Bijl, Niederlande (L, SOZ), Berichterstatter).