15. PLENARTAGUNG
Straßburg, 27. – 29. Mai 2008

Geschäftsordnung des Kongresses und seiner Kammern

Entschliessung 256 (2008)[1]

Der Kongress,

1. Unter Verweis auf die Statutarische Entschließung CM/Res(2007)6 und die neue Charta des Kongresses, die das Ministerkomitee am 2. Mai 2007 verabschiedete, die insbesondere:

a. die Mitgliedschaft des Kongresses und seiner Kammern festlegt (Artikel 2 der Charta);

b. strengere Kriterien für die Zusammensetzung der nationalen Delegationen setzt insbesondere ein absolutes Minimum von 30% des unter repräsentierten Geschlechts (Artikel 2.2d der Charta) und mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Kriterien (Artikel 4 der Charta);

c. die Möglichkeit vorsieht, mehr al seine Plenartagung pro Jahr je nach Haushaltsmöglichkeiten abzuhalten (Art 4.1 der Statutarischen Entschließung CM/Res(2007)6);

d. höhere Positionen im Sekretariat des Kongresses neu besetzt;


2. In dem Wunsch die Geschäftsordnung des Kongresses und die der Kammern in einem einzigen Normenwerk gemäß Artikel 13.1 der neuen Charta zusammenzutragen und zu harmonisieren;

3. Bestrebt außerdem, die geltenden Regeln und Verfahren für den Kongress und seine Kammern zu klären und sie in einigen Fällen zu verbessern und zu vereinfachen, damit sie in Einklang mit der etablierten Praxis stehen;

4. Verabschiedet die Geschäftsordnung des Kongresses und seiner Kammern[2] wie beigefügt, die die Geschäftsordnung des Kongresses und die Geschäftsordnung jeder der Kammern ersetzt, die 2002 verabschiedet wurde;

5. Verschiebt die Anwendung dieser Geschäftsordnung auf den 30. Mai 2008, abgesehen von denen, die das direkte Ergebnis der neuen statutarischen Entschließung und der neuen Charta sind, insbesondere die in Ziffer 1 oben erwähnten;

6. Gemäß Artikel 15.1 der Charta beauftragt den Ständigen Ausschuss, das Wahlverfahren des Generalsekretärs/der Generalsekretärin des Kongresses an seiner Sitzung vom Dezember 2008 festzusetzen.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 29. Mai 2008, 3. Sitzung (siehe Dokument CG(15)3RES), Entschliessungsentwurf vorgelegt durch H. Skard, Norwegen (L, SOC) und H. Van Staa, Österreich (R, EVP/CD), Berichterstatter.

[2] Die Geschäftsordnung ist lediglich in englischer und französicher Sprache verfügbar und den englishen und französichen Entschliessungen angehängt.