14. PLENARTAGUNG
(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2007)
Gemeindepolizei : Gemeinden und Regionen als Garanten einer neuen Partnerschaft
Entschliessung 237(2007)[1]
1. Die jüngste Entwicklung in den Städten Europas, die Unsicherheit und eine Zerstörung der Lebensqualität zeigen, dass die Systeme zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung nicht ausreichen. Die Bevölkerung sieht die Unsicherheit als ein zunehmendes Phänomen und diese Wahrnehmung der sich verschlechternden Situation erzeugt einen gegenseitigen Mangel an Vertrauen zwischen den Sicherheitskräften und der Bevölkerung;
2. In diesem Zusammenhang scheinen einige Mitgliedstaaten einen neuen Ansatz bei Fragen der Sicherheit in den Städten zu wählen, sie streben ein Verhältnis zwischen Polizei und Bürgern an, das von Vertrauen, Dienstbereitschaft und Kooperation geprägt ist;
3. Der Europarat setzt sich dafür ein, eine echte und greifbare Sicherheit, sowie das Wohlergehen der europäischen Bürger zu gewährleisten. Hierzu bekundeten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates beim Gipfel in Warschau ihre Entschlossenheit, die „Sicherheit der Bürger zu garantieren" und nahmen dieses Ziel in ihren Aktionsplan auf, der bei dieser Gelegenheit angenommen wurde;
4. Der Kongress der Gemeinden und Regionen bemüht sich, die Sicherheitskräfte dem Bürger näher zu bringen, da sie, um demokratisch und effizient arbeiten zu können, von der Bevölkerung unterstützt werden müssen. Hierzu erinnert er an die Entschließung 220 (2006) über die Sicherheit in den Städten Europas und die Entschließung 180 (2004) über die Gemeindepolizei in Europa;
5. Der Kongress wünscht die bereits geleistete Arbeit betreffend Gemeindepolizei und Sicherheit in den Städten fortzusetzen und hebt die Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Einsetzung der Gemeindepolizei hervor;
6. In den Ländern, die bereits eine Gemeindepolizei eingerichtet haben, haben die Gebietskörperschaften oft gezeigt, dass sie eine vereinende und zentrale Rolle bei einer Partnerschaft für die Sicherheit spielen, die die Bevölkerung und die Sicherheitsfachleute (Polizei, Justiz) einander näher bringen soll;
7. Angesichts des Vorangegangenen fordert der Kongress die Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten auf:
a. ihren Einfluss auf die Regierungen geltend zu machen und auf die Notwendigkeit einer Gemeindepolizei hinzuweisen;
b. Partnerschaften ausgehend von gemeinsamen Ressourcen zwischen den institutionellen Akteuren (zum Beispiel Gesundheitsbehörden und Brandwehr) und den Freiwilligenverbänden zu schaffen, die die Arbeit der Polizei mit Hilfe von Koordinierungsorganen ergänzen, Probleme, aufgrund von spezifischen Daten feststellen, realistische Ziele definieren, Maßnahmen und Mittel vorschlagen und die erzielten Ergebnisse bewerten;
c. die Bürger individuell und als Mitglieder der Gemeinschaft in die Verantwortung zu nehmen, damit sie sich der Tatsache bewusst werden, dass die Sicherheit eine Sache aller ist. Sie sollten aktiv dazu beitragen, die Kriminalität zu verhindern, die Aktionen der Polizei zu unterstützen und die zu beruhigen, die ängstlich oder isoliert sind;
d. die Bedingungen für eine optimale Kommunikation zwischen den Polizeikräften und der Gemeinde zu schaffen, indem Mechanismen eingerichtet werden, die einen ständige Austausch ermöglichen;
e. die Annäherung zwischen Jugendlichen und Polizisten zu fördern, indem Besuche der Gemeindepolizei in den Schulen organisiert werden, um einen Dialog zu führen;
f. die Partnerschaft zwischen der Polizei und den örtlichen Medien zu erleichtern, um letztere über die Sicherheit in den Städten zu informieren und sie so dazu zu bewegen, die Arbeit der Polizei zu unterstützen, sich für die Prävention zu interessieren und bei der Berichterstattung über Straßenkriminalität und andere Vorfälle mit Polizeikräften maßvoll zu sein;
g. öffentliche Räume und Infrastrukturen mit Hilfe der Polizei so zu gestalten, dass die Sicherheit in den Städten verstärkt wird und der Polizei Räumlichkeiten für die Einrichtung von Einheiten der Gemeindepolizei zur Verfügung zu stellen;
h. besonders in den Stadtvierteln tätig zu werden, die unter einer Abwertung ihres Stadtviertels leiden und die soziale Beteiligung der Bewohner und ihre kulturelle Identität zu fördern;
i. die Arbeit der Polizei durch soziale Maßnahmen wie die Finanzierung von Nachbarschaftsverbänden, sozialen und kulturellen Vermittlern, Projekte zur Eingliederung durch Arbeit und Programme zur Verringerung des schulischen Misserfolgs zu unterstützen;
j. den zuständigen Polizeibehörden die Einrichtung von „Testgebieten" vorzuschlagen, um diese neue Partnerschaft für die Sicherheit in den Städten zu testen;
8. Außerdem fordert der Kongress die zuständigen Polizeibeamten auf:
a. darauf zu achten, dass die Zusammensetzung der Polizeibelegschaft die Vielfalt der Bevölkerung widerspiegelt und eine Einstellungs-, Schulungs- und interne Beförderungspolitik betrieben wird, die lokale Strategien und Loyalität fördert, damit die Kenntnisse über die Gebiete verbessert werden;
b. die Polizeidienste für den Bürger zugänglicher zu machen, insbesondere durch den Einsatz von Notruftelefonen und Gemeindepolizisten auf dem Gebiet und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, eine örtliche Telefonnummer oder einen Internetdienst (elektronische Kommissariate) einzurichten.
9. Der Kongress verpflichtet sich, seine Arbeiten zur Sicherheitspolitik fortzusetzen und fordert hierzu seinen Ausschuss für Soziale Kohäsion auf, eine Konferenz zu diesem Thema abzuhalten, bei der insbesondere der Beitrag der Gemeinden und Regionen zur Gemeindepolizei und einer Partnerschaft für die Sicherheit hervorgehoben wird.
[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2007, 2. Sitzung (siehe Dokument CG(14)8RES, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch D. Lloyd-Williams (Veinigtes Königreich, R, ILDG), Berichterstatter).