14. PLENARTAGUNG
(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2007)

Gemeindepolizei : Gemeinden und Regionen als Garanten einer neuen Partnerschaft

Empfehlung 216(2007)[1]


1. Die zunehmende Gewalt und das immer stärkere Gefühl der Unsicherheit zeigen die Grenzen eines repressiven Ansatzes bei der Bekämpfung der Kriminalität und bei der strukturellen Eindämmung des Phänomens der Unsicherheit. Ein solcher Ansatz löst nämlich nicht die zugrunde liegenden Probleme, die Unsicherheit und Verschlechterung der Lebensqualität mit sich bringen;

2. Außerdem könnte sich die Polizei mit zunehmender Professionalität von der Bevölkerung und der Öffentlichkeit entfernen und  dadurch weniger die Anliegen der Bürger zur Kenntnis nehmen;

3. In diesem Zusammenhang haben die meisten Mitgliedstaaten Programme definiert oder neu definiert, die die Polizei der Bevölkerung näher bringen sollen, denn die Legitimität der Polizeiarbeit gründet sich auf die Konsultation und Interaktion mit den verschiedenen Bevölkerungsgruppen;

4. Beim Gipfel in Warschau unterstrichen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates ihre Entschlossenheit, die „Sicherheit der Bürger zu garantieren". Diese Entschlossenheit wurde durch den Aktionsplan bekräftigt, der bei dieser Gelegenheit angenommen wurde;

5. Der Kongress der Gemeinden und Regionen ist sich der Notwendigkeit bewusst, bei den Bürgern das Gefühl der Sicherheit zu stärken und erinnert hierbei an die Verabschiedung der Empfehlung 197 (2006) über die Sicherheit in den Städten Europas und die Empfehlung 152 (2004) über die Gemeindepolizei in Europa;

6. Angesichts des Vorangegangenen möchte der Kongress seine Arbeit in diesem Bereich verstärken und die wesentliche Rolle der Gemeinden und Regionen bei einer neuen Partnerschaft für die Sicherheit in den Städten hervorheben, an der alle sozialen Akteure (Bevölkerung, Bürger) sowie Sicherheitsfachleute (Polizei, Justiz) beteiligt sind, um ein effizientes, demokratisches und integriertes System der Gemeindepolizei einzurichten. Daher empfiehlt er dem Ministerkomitee des Europarates, die Mitgliedstaaten aufzufordern:

a. eine Gemeindepolizei dort einzurichten, wo sie noch nicht existiert, um die sozialen Bedürfnisse besser zu berücksichtigen und eine individuelle Lösung für die Bürger zu finden;

b. den Gemeinden und Regionen die organisatorischen, materiellen, personellen, technologischen und finanziellen Mittel für diese Initiative zur Verfügung zu stellen;

c. die Leitlinien für die Partnerschaft bei der Verbrechensbekämpfung, wie in Empfehlung Rec(2003)21 dargelegt, umzusetzen;

d. auf die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte bei der Ausübung der Polizeiarbeit zu achten, insbesondere durch die Aufnahme internationaler Normen in die Ausbildung der Polizisten (Grund- und Weiterbildung), im Einklang mit den Prinzipien, die im europäischen Verhaltenskodex der Polizei aufgeführt sind (Empfehlung Rec(2001)10);

e. ein ständiges Koordinationsorgan zu schaffen, das aus den Vertretern der Polizeibehörden und Vertretern der Gemeinden besteht und dessen Auftrag aus Folgendem bestehen würde:

i.       gemeinsame Sicherheitsprogramme auszuarbeiten;

ii.       die Koordinierung zwischen Sicherheitsprogrammen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sicherzustellen;

iii.      Aufgaben zu erfüllen, deren Ziel die Verhinderung von Gesetzesverletzungen sind ;

iv.      den Ordnungskräften die notwendige Unterstützung zukommen lassen;

v.      die Aktion der Gemeinden und Regionen und den Ordnungskräften in Konzertation mit den Vorstehern ethnischer Gemeinschaften und Vertretern verschiedener Konfessionen zu organisieren, um gegen Gewaltakte, terroristische und extremistische Akte vorzugehen;

vi.      die Berichterstattung dieser Aktion in den Medien aktiv sicherzustellen ;

f. eine pädagogische Kommunikations- und Informationspolitik bei den Gemeindepolitikern, den Medien, der Bevölkerung und den Polizisten selbst zu betreiben, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Sicherheit uns alle betrifft;

g. in den Lehrplan des Bildungssystems Begegnungen mit Sicherheitsleuten für Schüler aller Alterklassen aufzunehmen, um die gegenseitigen Anliegen zu kennen und zu verstehen;

h. gute Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen, die bereits Erfahrungen bei der Einsetzung einer Gemeindepolizei haben.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2007, 2. Sitzung (siehe Dokument CG(14)8REC, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch D. Lloyd-Williams (Veinigtes Königreich, R, ILDG), Berichterstatter).