14. SITZUNG
FRÜHJAHRSTAGUNG
(Malaga, 13. – 14. März 2008)
Gemeinde- und Parlamentswahlen im Kosovo (Serbien)
beobachtet am 17. November und 8. Dezember 2007
Entschliessung 253 (2008)[1]
Der Kongress,
1. Unter Bezug auf:
a. die Prinzipien der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung;
b. seine vorangegangenen Berichte über die Wahlbeobachtung im Kosovo, Serbien [2];
2. Verweist auf seine Rolle als Beobachter der Gemeinde- und Regionalwahlen, ausgehend von der Prämisse, dass die Durchführung freier und fairer Gemeinde- und Regionalwahlen und ihre Organisation im Einklang mit den internationalen Wahlnormen wesentlich ist für die Legitimität der Institutionen, den Aufbau eines demokratischen Systems, das auf einer gesunden Grundlage steht sowie für die gute Regierungsführung auf kommunaler und regionaler Ebene;
3. Erinnert daran, dass sein Bericht über die Wahlbeobachtung der Parlaments- und Gemeindewahlen im Kosovo sein Beitrag zu dem Bericht der Wahlbeobachtungsmission V (CEEOM V) des Europarates ist;
4. Begrüßt:
a. die Beteiligung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen (AdR) an der Delegation des Kongresses sowie ihren Beitrag zu dem Bericht;
b. den Willen der provisorischen Einrichtungen der Selbstverwaltung des Kosovo mit dem Kongress bei Wahlfragen zusammenzuarbeiten sowie die Bemühungen der Behörden des Kosovo, die Organisation der Wahlen zu verbessern;
5. Fordert:
a. den Kongress auf, die Fortschritte der provisorischen Einrichtungen der Selbstverwaltung des Kosovo bei der Entwicklung der Gemeindedemokratie aufmerksam zu verfolgen;
b. das Präsidium des Kongresses auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Behörden im Kosovo bei der Entwicklung der Gemeindedemokratie beizustehen und den bereits konstruktiven Dialog bei den gegenwärtigen Wahlen noch zu verstärken;
Daher möchte der Kongress:
6. Seine Bereitschaft wiederholen, die provisorischen Einrichtungen der Selbstverwaltung des Kosovo bei ihren Bemühungen zur Entwicklung der Gemeindedemokratie durch die institutionellen Organe des Kongresses zu unterstützen und eng mit anderen relevanten Organen des Europarates und internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten;
7. Seinen Dialog mit dem Verband der Gemeinden des Kosovo durch den Beobachterstatus in der Kammer der Gemeinden, der am 21. März 2002 verliehen wurde, fortsetzen.
[1] Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 14. März 2008, (siehe Dokument CG(14)34RES, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch J. Conway (Irland, L, ILDG), Berichterstatter).
[2] Bericht über die Gemeindewahlen im Kosovo (28. Oktober 2000), CG/Bur (7) 63; Bericht über die Wahlbeobachtungsmission des Europarates im Kosovo (17. November 2001), CG/Bur (8) 98; Informationsdokument über die Wahlbeobachtungsmission des Europarates für den Interim-Fortschrittsbericht über die Gemeindeversammlungswahlen im Kosovo 2002 (CEEOM III) interim (September 2002), SG/Inf(2002)36; Bericht über die Gemeindewahlen im Kosovo (26. Oktober 2002), CG/Bur (9) 80; vorläufiger Bericht über die Wahlbeobachtungsmission der Versammlungswahlen des Europarates (CEEOM IV), (08. September 2004), SG/Inf (2004) 24; Bericht über die Wahlen der Kosovo Versammlung (23. Oktober 2004), CG/BUR (11) 74.