14. SITZUNG

FRÜHJAHRSTAGUNG

(Malaga, 13. – 14. März 2008)

Gemeinde- und Parlamentswahlen im Kosovo (Serbien)

beobachtet am 17. November und 8. Dezember 2007

Empfehlung 236 (2008)[1]


Der Kongress,

1. Unter Bezug auf:

a. die Prinzipien der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung;

b. seine vorangegangenen Berichte über die Wahlbeobachtung im Kosovo, Serbien [2];

2. Verweist auf seine Rolle als Beobachter der Gemeinde- und Regionalwahlen, ausgehend von der Prämisse, dass die Abhaltung freier und fairer Gemeinde- und Regionalwahlen und ihre Organisation im Einklang mit den internationalen Wahlnormen wesentlich ist für die Legitimität der Institutionen, den Aufbau eines demokratischen Systems, das auf einer gesunden Grundlage steht sowie für die gute Regierungsführung auf kommunaler und regionaler Ebene;

3. Erinnert daran, dass sein Bericht über die Wahlbeobachtung der Parlaments- und Gemeindewahlen im Kosovo sein Beitrag zu dem Bericht der Wahlbeobachtungsmission V (CEEOM V) des Europarates ist;

4. Begrüßt:

a. die Beteiligung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen (AdR) an der Delegation des Kongresses sowie ihren Beitrag zu dem Bericht;

b. den Willen der provisorischen Einrichtungen der Selbstverwaltung des Kosovo mit dem Kongress bei Wahlfragen zusammenzuarbeiten sowie die Bemühungen der provisorischen Einrichtungen der Selbstverwaltung des Kosovo, die Organisation der Wahlen zu verbessern;

c. die Tatsache, dass die Wahlen im Allgemeinen im Einklang mit den Prinzipien des Europarates sowie den internationalen und europäischen Prinzipien für demokratische Wahlen durchgeführt wurden;

d. die Tatsache, dass es der einheimischen Wahlverwaltung dank der großen Hilfe der Völkergemeinschaft trotz der späten Ankündigung gelungen ist, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Wahlen rechtzeitig abzuhalten;

e. die zunehmende Anpassungsfähigkeit der Politiker an die neuen Bedingungen und im Großen und Ganzen die Einhaltung der Regeln und des Zeitrahmens;

5. Stellt jedoch fest, dass:

a. die allgemeine Wahlbeteiligung im Vergleich zu den vorangegangenen Wahlen zurückgegangen ist und die Bevölkerung aufgrund der ausgebliebenen Verbesserungen, die nach den letzten vier Wahlen erwartet worden waren sowie aufgrund des Vertrauensverlustes mit der vorherrschenden sozioökonomischen Situation sehr unzufrieden war;

b. sich aufgrunddes Boykottaufrufs der Regierungsbehörde in Belgrad und der Erklärung des Verbandes der serbischen Gemeinden, sich nicht an den Wahlen zu beteiligen die politischen serbischen Entitäten zurückzogen und die Kosovo-Serben sich nicht beteiligten;

c. es keinen konsolidierten Wahlrahmen gab, obgleich Kosovo sich in seinem vierten Wahlzyklus befindet und die Zentrale Wahlkommission die Regeln erst am 26. Oktober bekannt gab;

d. der Wahlaufruf sehr spät kam, obgleich die Anforderungen vorher bekannt waren und die Völkergemeinschaft aufgrund der kurzen Frist durch die OSZE viel mehr Verantwortung für das Verfahren übernehmen musste als die Zentrale Wahlkommission;

e. die Entscheidungen in der Zentralen Wahlkommission statt vom Vorsitzenden mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden musste, wie bereits von der Wahlbeobachtungsmission des Europarates (CEEOM) 2004 empfohlen;

f. drei Wahlen gleichzeitig abgehalten wurden und „offene Listen” für die Parlaments- und die Stadtratswahlen im Kosovo eingeführt wurden. Das gewählte Wahlformat erwies sich als recht schwierig für die Wähler und führte zu einer beträchtlichen Wartezeit der Wähler sowie dazu, dass viele Wähler mit einer Behinderung Hilfe in Anspruch nehmen mussten, um ihren Stimmzettel abzugeben;

g. die meisten Wahllokale schwer erreichbar oder unzugänglich für Menschen mit Behinderungen waren;

h. trotz der Konzentration auf die Auszählungsverfahren bei der Ausbildung der Wahlhelfer in den Wahllokalen, das Intensivtraining auf kommunaler Ebene offenbar nicht optimal war;

i. die endgültige Wählerliste nicht aktualisiert wurde und es daher neben anderen Mängeln eine beträchtliche Zahl von Verstorbenen gab, die immer noch auf der Liste standen;

j. dass sich wenig weibliche Kandidaten zur Wahl stellten;

6. Fordert daher die provisorischen Einrichtungen der Selbstverwaltung des Kosovo auf, sicherzustellen, dass künftige Wahlen gemäß den internationalen Wahlnormen organisiert und abgehalten und im Hinblick darauf folgende Empfehlungen umgesetzt werden, nämlich:

a. sicherzustellen, dass künftige Änderungen der Wahlgesetze rechtzeitig vor den Wahlen eingeführt werden und der Venedig-Kommission vor ihrer Annahme vorgelegt werden, damit die Rechtsvorschriften im Einklang mit ihren Empfehlungen stehen;

b. die Bemühungen zur Verbesserung der Genauigkeit der Wählerregister rechtzeitig vor den nächsten Wahlen fortzusetzen;

c. alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die Rolle und die Autorität der Zentralen Wahlkommission als legales unabhängiges Organ, das für die Verwaltung der Wahlen verantwortlich ist, gestärkt werden;

d. sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Wahlkommission eine rechtzeitig professionelle und angemessene Ausbildung erhalten;

e. sich dafür einzusetzen, die Wahllokale für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen;

7. Empfiehlt weiterhin dem Ministerkomitee, die vorliegende Empfehlung und den Begründungstext zur Kenntnis zu nehmen und ihn den zuständigen Regierungsbehörden sowie der Venedig-Kommission und dem Generaldirektorat für Demokratie und politische Angelegenheiten zuzuleiten;

8. Fordert auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf, diese Empfehlung zu berücksichtigen;

9. Bekräftigt erneut seine Bereitschaft, die provisorischen Einrichtungen der Selbstverwaltung im Kosovo bei ihren Bemühungen zu unterstützen, die oben genannten Empfehlungen umzusetzen und die Gemeinde- und Regionaldemokratie in ganz Kosovo unter Achtung der internationalen Wahlnormen und der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung zu konsolidieren.



[1] Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 14. März 2008, (siehe Dokument CG(14)34REC, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch J. Conway (Irland, L, ILDG), Berichterstatter).

[2] Bericht über die Gemeindewahlen im Kosovo (28. Oktober 2000), CG/Bur (7) 63; Bericht über die Wahlbeobachtungsmission des Europarates im Kosovo (17. November 2001), CG/Bur (8) 98; Informationsdokument über die Wahlbeobachtungsmission des Europarates für den Interim-Fortschrittsbericht über die Wahlen zum Stadtrat im Kosovo 2002 (CEEOM III) (September 2002), SG/Inf(2002)36; Bericht über die Gemeindewahlen im Kosovo (26. Oktober 2002), CG/Bur (9) 80; vorläufiger Bericht des Europarates über die Wahlbeobachtungsmission der Parlamentswahlen im Kosovo (CEEOM IV), (08. September 2004), SG/Inf (2004) 24; Bericht über die Parlamentswahlen im Kosovo (23. Oktober 2004), CG/BUR (11) 74