18. TAGUNG

CG(18)10
8. Februar 2010

Für nachhaltige Gleichberechtigung von Mann und Frau im kommunalen und regionalen politischen Leben

Ausschuss für soziale Kohäsion

Berichterstatterin : Britt-Marie Lövgren, Schweden (L, ULDG[1])

A. Entschließungsentwurf 2

B. Empfehlungsentwurf 4

Zusammenfassung

In der Praxis kann von nachhaltiger Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Politik noch keine Rede sein.

Der vorliegende Bericht untersucht die Hürden für gleiche Vertretung von Männern und Frauen in der Kommunal- und Regionalpolitik. Er zeigt Wege auf, mit denen es Gemeinden und Regionen gelungen ist, diesem grundsätzlichen Erfordernis der Demokratie Rechnung zu tragen. Praktische Unterstützung und Beratung im Verein mit politischem Willen können hier Abhilfe schaffen.

Darüber hinaus betont der Bericht, dass es zwecklos wäre, Frauen aufzufordern, für bestimmte Ämter zu kandidieren, ohne die fortbestehenden grundlegenden Ungleichheiten in unserer Gesellschaft anzugehen und ohne das in vielen kommunalen und regionalen Verwaltungen vorherrschende unterschwellige Klima zu ändern.


A. ENTSCHLIESSUNGSENTWURF[2]

1. Alle Mitgliedsstaaten des Europarats garantieren die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau einschließlich des Rechts, bei Wahlen zu kandidieren, zu wählen und gewählt zu werden. Im Alltag unterliegen diese Rechte jedoch beträchtlichen Einschränkungen.

2. In der europäischen Kommunal- und Regionalpolitik repräsentieren die gewählten Vertreter nicht immer die gesamte Breite der Bevölkerung.

3. Der Kongress sieht in der Gleichstellung von Mann und Frau einen wesentlichen Bestandteil der Menschenrechte und ein grundlegendes Element der Demokratie. Dies setzt voraus, dass beide Geschlechter in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens  sichtbar vertreten, auch dazu ermächtigt sind und wirklich gleichermaßen teilnehmen. Dank ihrer Bürgernähe können Gemeinden und Regionen die nötigen Entscheidungen treffen, um die Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern und den Alltag der Bürger zu beeinflussen..

4. Sie können auf dem Gebiet der kommunalen und regionalen Verwaltung entsprechend tätig werden, vor allem in ihrer politischen Rolle und ihrer Rolle als Arbeitgeber, ferner im Beschaffungswesen, im Dienstleistungsbereich, bei der nachhaltigen Entwicklung und Stadtplanung, beim Zugang zu städtischen Einrichtungen und in der internationalen Zusammenarbeit.

5. In Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Ministerkomitees[3] bemüht sich der Kongress um die Beachtung des Grundsatzes der Gleichstellung von Mann und Frau innerhalb der eigenen Institution. In diesem Zusammenhang begrüßt er die Tatsache, dass im Einklang mit seiner Charta[4] seit seiner 15. Sitzung im Mai 2008 die Delegationen aller Mitgliedsstaaten, Vollmitglieder und Stellvertreter zusammengenommen, mindestens zu 30 % aus Frauen bestehen. Der Kongress, entschlossen, in dieser Richtung weitere Fortschritte zu machen,

a. fordert die nationalen Delegationen auf, künftig diesen Mindestprozentsatz sowohl auf Vollmitglieder wie Stellvertreter anzuwenden und diese Schwelle im Einklang mit der Empfehlung Rec(2003)3 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zur ausgewogenen Beteiligung von Männern und Frauen an der politischen und öffentlichen Entscheidungsfindung möglichst auf 40 % anzuheben.

b. In Vollzug der vorliegenden Entschließung beschließt der Kongress, regelmäßig die Geschlechterverteilung innerhalb des Kongresses zu überprüfen und die entsprechenden Angaben bei jeder Sitzung zu veröffentlichen (Anzahl von Frauen unter den Vollmitgliedern und Stellvertretern, im Vorsitz von Ausschüssen, in politischen und Arbeitsgruppen und als Berichterstatterinnen).


6. Ferner beschließt der Kongress :

a. alle Gremien, Beobachter und Partner zu bitten, bei ihrer Tätigkeit für ausgewogene Geschlechterverteilung zu sorgen;

b. die Bemühung um ausgewogene Geschlechterverteilung im Mandat aller auf Initiative des Kongresses eingesetzten Gremien zu verankern und dafür zu sorgen, dass dem bei allen Arbeiten des fraglichen Gremiums Rechnung getragen wird;

c. sich auch um Gleichstellung von Mann und Frau im Sekretariat des Kongresses zu bemühen und entsprechende Fortbildung anzubieten, damit dieses Problem bei allen Arbeiten des Kongresses im Auge behalten wird.

7. Ferner erinnert der Kongress an seine Entschließung 176 (2004) zur ausgewogenen Geschlechterverteilung auf kommunaler und regionaler Ebene: eine Politik zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in den Städten und Regionen, und unterstreicht, dass diese Politik von praktischen Schritten begleitet werden muss.

8. Der Kongress fordert die Gemeinden und Regionen folglich auf, entsprechende Impulse zu geben und politisch zu unterstützen, indem sie:

a. Frauen dazu bewegen, für Ämter zu kandidieren und diese auch wahrzunehmen, um Räte und Versammlungen repräsentativer für die Bevölkerung zu gestalten (Vielfalt der Generationen, der Herkunft und der Erfahrung in der Gemeinschaft), und zu diesem Zweck :

-          für regelmäßigen Wechsel der politischen Amtsträger sorgen,

-          gewählten Vertretern nahelegen, Frauen dazu zu bringen, sich aufstellen zu lassen;

-          sicherstellen, dass niemand seinen Wahlkampf oder seine Amtstätigkeit aus eigener Tasche finanzieren muss;

b. die entsprechende Kapazität der Gemeinden und Regionen aufbauen oder entwickeln, um Maßnahmen zu ergreifen und Dienstleistungen anzubieten, welche die Unterschiede der Geschlechter berücksichtigen, und zu diesem Zweck :

-          Informationen darüber einholen, wer ihre Dienstleistungen in Anspruch nimmt und davon profitiert und um was für Art Dienstleistungen es sich handelt, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und sonstigen einschlägigen Kategorien,

-          mit Hilfe von Frauenorganisationen Aktionspläne zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau aufstellen und verabschieden : dabei sind klare Ziele zu setzen, es muss ein Zeitplan aufgestellt werden und es müssen Kontrollverfahren vorgesehen werden; dabei ist sicherzustellen, dass die gewählten Vertreter informiert werden und die Amtsträger für die entsprechenden Fortschritte verantwortlich gemacht werden,

-          den Bediensteten der Gemeinden und Regionen die Mittel an die Hand geben, ihre Aufgaben wirksam und gerecht wahrzunehmen und sie dabei unterstützen,

-          die gewählten Vertreter und das Verwaltungspersonal im Hinblick auf die Gleichstellung von Mann und Frau entsprechend ausbilden und ihnen beibringen, bei der Haushaltsaufstellung auf die Belange ausgewogener Geschlechterverteilung Rücksicht zu nehmen ,

-          den Leuten helfen, Privatleben und Beruf unter einen Hut zu bringen (Anpassung von Sitzungszeiten, Hilfe bei der Kinderbetreuung usw.),

-          Frauen helfen, in höhere Verwaltungsposten aufzusteigen,

-          das Problembewusstsein der Gewerkschaften und Personalvertretungen der Kommunal- und Regionalbediensteten schärfen und sie einbeziehen;

c. auf ihre internen wie externen Mitteilungen und die Verlautbarungen ihrer gewählten Vertreter achten und zu diesem Zweck :

-          Geschlechtsrollenklischees bekämpfen,

-          sexistisches Verhalten, das auch in anderem Zusammenhang nicht hingenommen werden könnte, im politischen Leben ablehnen und diskriminierende Haltungen untersagen,

-          sowohl von weiblichen wie männlichen Volksvertretern ein positives Bild vermitteln und ihre Arbeit mit Hilfe von Informationskampagnen über die Rolle der Volksvertreter nach außen sichtbar machen;

d. den Zugang von Frauen, besonders von Frauen, die sich zur Wahl stellen oder bereits gewählt wurden, zu den örtlichen Medien erleichtern.

9. Der Kongress schlägt den politischen Parteien, deren Mitarbeit unerlässlich ist, wenn Frauen in die Lage versetzt werden sollen, sich bei Wahlen aufstellen zu lassen,  eine neue Vorgangsweise vor, was unter anderem bedeuten würde :

-          bei der Auswahl von Kandidaten Personen zu bevorzugen, die in der Lage sind, die Sorgen und Erfahrungen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu vertreten, und nicht so sehr darauf abzustellen, ob jemand schon lange als Volksvertreter gedient hat,

-          positiv etwas zu unternehmen, um mehr Frauen auszuwählen, und ihre Unterstützung weiblicher Kandidaten auch öffentlich zu zeigen,

-          ausgewogene Vertretung beider Geschlechter bei der Besetzung verantwortungsvoller Posten zu gewährleisten und nicht bloß auf Dienstalter abzustellen,

-          die Errichtung weiblicher Netzwerke zu fördern.

10. Schließlich empfiehlt der Kongress den Gemeinden und Regionen Europas, ihren Willen, für größere Gleichheit aller zu sorgen, auch förmlich zu bekräftigen, indem sie die Europäische Charta für die Gleichstellung von Mann und Frau im kommunalen Bereich unterzeichnen, die auf eine Initiative des Rats der Europäischen Städte und Regionen (Council of European Municipalities and Regions, CEMR)[5] zurückzuführen ist, und diese Charta in ihrem Zuständigkeitsbereich anwenden und mit Hilfe der zur Feststellung von Fortschritten vorgeschlagenen Mittel (Führer und Indikatoren) bewerten.

B. EMPFEHLUNGSENTWURF[6]

1. Die von den Staats- und Regierungschefs auf Gipfeltreffen des Europarats verabschiedeten Erklärungen und Aktionspläne haben uns daran erinnert, dass die gleichberechtigte Teilnahme von Männern und Frauen ein wesentliches Element der Demokratie ist. Trotz all dieser Arbeiten gilt es, die Bemühungen des Europarats zur Förderung und Verwirklichung der Gleichstellung von Mann und Frau zu verstärken, um ein Auseinanderklaffen zwischen Rechtslage und Alltagspraxis sowohl innerhalb des Europarats als auch in den Mitgliedsstaaten  zu verhindern.

2. In ähnlicher Weise ist die für eine demokratische Gesellschaft so wichtige ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen an der politischen Entscheidungsfindung noch keinesfalls in allen nationalen Parlamenten selbstverständlich. Im Durchschnitt beträgt der Prozentsatz von Frauen im Unterhaus oder in Ein-Kammer-Parlamenten in Europa lediglich 19.3%[7]. Nur drei Mitgliedsstaaten des Europarats[8] haben es zu ausgewogener Geschlechtervertretung gebracht (40% für beide Geschlechter) und sieben weitere[9] haben die kritische Schwelle von 30 % Frauen erreicht[10].


3. Der Kongress unterstützt voll und ganz die kürzliche Erklärung des Ministerkomitees mit dem Titel “Die Gleichstellung von Mann und Frau zu Realität werden lassen“[11]und bekräftigt sein langjähriges Bemühen um die Gleichstellung von Mann und Frau [12].  In diesem Zusammenhang begrüßt der Kongress die Tatsache, dass seit seiner 15. Sitzung (Mai 2008) die Delegationen aller Mitgliedsstaaten in Übereinstimmung mit der Charta des Kongresses[13] der Vorgabe eines Prozentsatzes von mindestens 30 % des untervertretenen Geschlechts nachgekommen sind, und drückt seine Entschlossenheit aus, auf diesem Wege fortzufahren. Er würde sich freuen, wenn die Parlamentarische Versammlung des Europarats sich dem im Juni 2008[14] gemachten Entschließungsantrag einer Anzahl ihrer Mitglieder anschließen könnte, um eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in allen Delegationen zu gewährleisten.

4. Nachdem der Europarat nunmehr durch die Definition von Konzepten wie demokratische Parität und die Entwicklung verschiedener Wege entsprechender Politik den Boden dafür bereitet hat, begrüßt der Kongress ferner die Bemühungen der Verwaltung des Europarats um geschlechtliche Parität und bittet den Ausschuss für Gleichberechtigung[15], auch weiterhin eine ausgewogenere Vertretung beider Geschlechter auf allen hierarchischen Ebenen des Personals anzustreben (insbesondere mit dem Ziel von 40 % Frauen in den höheren Dienstgraden)[16].

5. Darüber hinaus ist der Kongress der Meinung, dass es in erster Linie Sache der Regierungen ist, die Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern. Gemeinden und Regionen tragen dafür allerdings auch Verantwortung und müssen in die weiteren Bemühungen um Gleichstellung und in den Prozess gesellschaftlichen und kulturellen Wandels  einbezogen werden.

6. Folglich empfiehlt der Kongress den Mitgliedsstaaten, die Behörden auf staatlicher, regionaler und kommunaler Ebene noch besser in die Lage zu versetzen, eine auf Gleichstellung der Geschlechter gerichtete Politik zu verfolgen, unter anderem mit Hilfe von :

-          Gesetzgebung, welche die Behörden verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen im Auge zu behalten, zu prüfen, wieweit dies erreicht wurde, und die entsprechenden Angaben (Gleichstellungsindikatoren) zu veröffentlichen;

-          entsprechender, auch finanzieller Unterstützung, um die Gemeinden und Regionen in die Lage zu versetzen, in ihren Abteilungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau hinzuwirken, etwa in Form besonderer Programme[17] zur Förderung einer auf nachhaltiger Gleichstellung der Geschlechter beruhenden Gesellschaft durch angemessene Verteilung der Befugnisse, Mittel und Dienste auf Männer und Frauen;

-          Anreizen für Frauen, sich für Politik zu interessieren, sich politisch zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen, sowie Maßnahmen, die ihnen helfen, sich für Wahlen aufstellen zu lassen (Festlegung von Frauenquoten und Überwachung ihrer Einhaltung im Verbund mit anderen Formen positiven Handelns);

-          Untersuchungen der in Frage kommenden Gremien, inwieweit weibliche Kandidaten bei Wahlen in den Medien zur Sprache kommen, und die Finanzierung von  Kampagnen zur Weckung des Bewusstseins, wie wichtig es sei, auch Frauen zu wählen;


-          Parität auf allen Ebenen der Verwaltung, klare Diskriminierungsverbote sowie Haushaltsmittel zur Entwicklung besonderer Hilfsmittel und Ausbildungsmaßnahmen: Berücksichtigung der Beachtung des Grundsatzes der Gleichstellung von Mann und Frau in der Beamtenlaufbahn und Fortbildung der für die Haushaltsaufstellung zuständigen Beamten, damit sie auch im Rahmen des Haushalts das Ziel der Gleichstellung im Auge behalten (sog. gender budgeting)[18].

7. Der Kongress fordert außerdem die Entwicklungsbank des Europarats auf, im Rahmen der von ihr finanzierten Projekte auf die besonderen Bedürfnisse von Männern und Frauen und die Auswirkung dieser Projekte auf die Gleichstellung der Geschlechter zu achten.

8. Der Kongress begrüßt schließlich die Bemühungen des Lenkungsausschusses für die Gleichberechtigung von Mann und Frau (CDEG), vor allem seine Entschlossenheit, ein Auseinanderklaffen zwischen Rechtslage und Praxis zu verhindern, etwa durch positive Maßnahmen zugunsten der Gleichstellung von Mann und Frau und Bekämpfung von Geschlechtsrollenklischees mit Hilfe der Schule und der Medien, und bittet die zuständigen Minister, auf ihrer Tagung in Baku am 24. und 25. Mai 2010 auch die Ebene der Gemeinden und Regionen in ihren Erörterungen zu berücksichtigen.



[1] L: Kammer der Gemeinden / R: Kammer der Regionen

ULDG: Unabhängige und liberaldemokratische Gruppe des Kongresses

EVP/CD: Europäische Volkspartei – Christdemokraten des Kongresses

SOZ: Sozialistische Gruppe des Kongresses

NR: Nicht parteigebundene Mitglieder des Kongresses

[2] Vorentwurf der Entschließung und der Empfehlung am 12. Oktober 2009 vom Ausschuss für soziale Kohäsion angenommen.

Mitglieder des Ausschusses :

Valerio Prignachi (Vorsitzender), E. Haider (stellv. Vorsitzender), V. Rogov (stellv. Vorsitzender), M. Aliev, S. Altobello, A. Antosova, S. Barnes, B. Belin, S. Berger (Stellvertreter: G. Neff), S. Bohatyrchuk-Kryvko, J.-M. Bourjac, S. Casey, M. Castro Almeida, A. Clemente Olivert, L. Chunaeva, A. Colucci, I. Dragunkina, J. Eugster‑Van Bergeijk, P. Filippou, M. Gerasymenko, S. Geirsson, M. Gojkovic (Stellvertreter: D. Davidovic), I. Henttonen, U. Hiller, G. Horvath, T. Karol, M. Khan, W. Krochmal, I. Kuret, F. Lastra Valdes, B.‑M. Lövgren, D. Lloyd‑Williams, E. Maurer, A. Mimenov, D. Ronga, R. Ropero Mancera, E. Simonetti (Stellvertreter: P. Muratore), J. Smyla, C. Tascon‑Mennetrier, G. Thum, R. Tirle, A Toader, E. Van Vaerenbergh, F. Wagner, J. Warmisham, P. Wies, C. Yusifov.

N.B.: Die Namen der Mitglieder, die an der Abstimmung teilgenommen haben, sind kursiv gedruckt.

Sekretariat des Ausschusses : D. Rios und M. Grimmeissen

[3] 1040. Sitzung, 5. November 2008.

[4] Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen  (2. Mai 2007), Artikel 2 Abs. (2) d.

[6] Siehe Fußnote 2

[7] Asien : 18.3% ; Afrika südlich der Sahara: 18%.

[8] Finnland, die Niederlande und Schweden.

[9] Belgien, Dänemark, Deutschland, “die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Island, Norwegen und Spanien 

[10] Inter-Parliamentary Union (www.ipu.org): conclusions of the Report on the impact of electoral systems on the representation of women in politics. European Commission for Democracy through Law (Venedig-Kommission), Juni 2009.

[11] Making gender equality a reality.  Erklärung des Ministerkomitees, Madrid, 12. Mai 2009.

[12] Empfehlung 148 (2004) zur Gleichstellung von Mann und Frau auf kommunaler und regionaler Ebene: eine Politik zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in Städten und Regionen.

[13] Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen  (2. Mai 2007), Art. 2 Abs. 2 d.

[14] Entschließungsantrag von Frau Err und anderen zugunsten einer Quote von mindestens :30% für jedes Geschlecht in den nationalen Delegationen der Versammlung: ein neues Gebot (Drucksache.11664 vom 25.6.2008).

[15] Im März 2004 vom Generalsekretär des Europarats eingesetzt

[16] Art. 3 und 13 der Personalordnung (Diskriminierungsverbot),  Art. 22 des Anhangs zur Personalordnung (Chancengleichheit).

[17] z.B. das Programm zur nachhaltigen Geschlechtergleichstellung des schwedischen Gemeinde- und Regionenverbands (SALAR).

[18] Vgl. Generaldirektion Menschenrechte udn Rechtsangelegenheiten des Europarats, „Equality in budgets: towards practical implementation“. Handreichung, April 2009.