Empfehlung 91 (2001)1 betreffend das Forum der Städte und Regionen Südosteuropas, 7. Wirtschaftsforum (Skopje, 16.-18. November 2000)

Der Kongress,

1. Dankt der Stadt Skopje und den Behörden der "Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien" für seine Aufnahme anlässlich des "Forum der Städte und Regionen Südosteuropas" (16.-18. November 2000), an welchem etwa 300 Personen - hauptsächlich kommunale und regionale Abgeordnete aus Südosteuropa, aber auch Vertreter kommunaler und regionaler Gebietskörperschaften aus dem übrigen Europa sowie von internationalen Organisationen und NROs - teilgenommen haben;

2. Erinnert daran, dass das von ihm in Zusammenarbeit mit der Stiftung für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung der Regionen Europas (FEDRE) organisierte Forum von Skopje sein wichtigster Beitrag zu dem Projekt "Gemeindedemokratie" des Stabilitätspakts für Südosteuropa im Jahr 2000 war;

3. Erklärt seine Besorgnis angesichts der Entwicklung der Lage in Südosteuropa, erachtet es für notwendig, dass der Europarat und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihre Bemühungen intensivieren, um alle Hindernisse, die die friedliche Zusammenarbeit auf dem Balkan behindern, zu beseitigen und gibt dem Wunsch Ausdruck, dass die seit dem Herbst 2000 in Südosteuropa eingetretenen politischen Veränderungen eine Verbesserung des politischen Klimas und der Bedingungen für Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung in Südosteuropa ermöglichen und die Schaffung förderlicher Bedingungen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf dem Balkan zur Folge haben;

4. Bekräftigt aufs neue, dass es sein Ziel ist, zur Wiederherstellung einer multiethnischen Gesellschaft sowie zur Förderung bürgerlich-demokratischer Gesinnung, der Menschenrechte, der Toleranz und des Respekts gegenüber der Vielfalt von Kulturen und Religionen in Südosteuropas beizutragen;

5. Bekräftigt aufs neue sein Eintreten für die Verwaltung von Gebietskörperschaften nach ethischen Normen und unterstreicht die Notwendigkeit, in jedem Lande einen rechtlichen Rahmen einzurichten, der zur Bekämpfung der Korruption taugt, neues Vertrauen bei den Bürgern weckt und diese dazu ermutigt, sich an der Führung der öffentlichen Geschäfte zu beteiligen;

6. Bekundet seine Überzeugung, dass eine das Wohlergehen der Bevölkerung anhebende wirtschaftliche Entwicklung wesentlich zur Stabilisierung der demokratischen Institutionen beitragen würde;

7. Ist der Ansicht, dass das Forum die politischen und wirtschaftlichen Kreise Europas für die besonderen Entwicklungsprobleme sensibilisiert habe, vor welchen die südosteuropäischen Städte und Regionen heute stehen;

8. Hebt die tragende Rolle der Bürgergesellschaft und ihrer Akteure für die sich derzeit in Südosteuropa vollziehenden umfangreichen Reformen hervor;

9. Fordert die südosteuropäischen Städte und Regionen auf, Nutzen zu ziehen aus den Erfahrungen von Übergangsländern beim Entwickeln von Partnerschaften mit anderen europäischen Städten oder Regionen;

10. Bekräftigt die Wichtigkeit:

a. einer Öffnung der Grenzen in Südosteuropa durch die Förderung der interregionalen und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Regionen, sodass die gutnachbarschaftlichen Beziehungen intensiviert und mögliche Spannungen beidseits von Grenzen abgebaut werden;

b. des Austauschs von Können und technischen Fähigkeiten zwischen kommunalen Verantwortungsträgern in ganz Europa;

c. der Ermutigung zur Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften Südosteuropas im Sinne des Stabilitätspakts;

d. der Anerkennung der lokalen und regionalen Verschiedenartigkeiten und in diesem Sinne der Förderung einer Übernahme von gemeinsamer Führungsverantwortung durch sämtliche Partner;

e. der Sicherstellung eines besseren Lebensstandards für die Bevölkerungen Südosteuropas durch Ankurbelung der kommunalen und regionalen Wirtschaft im Rahmen einer auch die Agrarförderung umfassenden Politik der nachhaltigen Entwicklung;

f. der Konzeption des nächsten Wirtschaftsforums der europäischen Regionen als Fortsetzung des Forums von Skopje, wodurch dessen günstige Auswirkungen insbesondere auf dem Balkan gefestigt und weiterentwickelt würden;

11. Empfiehlt (gestützt auf die am 18. November 2000 einstimmig angenommene Erklärung von Skopje) dem Ministerkomitee, die Regierungen aufzufordern, freiwillige Beiträge und politische Unterstützung zukommen zu lassen:

a. der Verwirklichung der durch den Europarat im Rahmen des Stabilitätspakts (Arbeitskreis I) vorgelegten Projekte "Gemeindedemokratie" (s. den durch das Forum von Bukarest im Februar 2000 gutgeheissenen Aktionsplan), insbesondere derjenigen Projekte, an welchen der KGRE unmittelbar beteiligt ist;

b. der Förderung eines multilateralen Abkommens zwischen den Regierungen der Länder Südosteuropas, welches die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (und lokalen öffentlichen Organen) auf der Grundlage des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften oder -behörden und seiner beiden Zusatzprotokollen rechtlich zulässt;

c. der Konferenz, die er im Jahre 2001 durchführen wird und die der Schaffung eines Netzes der Gemeinde- und Regionalverbände Südosteuropas dient, welches letztlich zu einer Union dieser Verbände werden soll;

d. den Bemühungen des Kongresses, unter Berücksichtigung der Konklusionen aus der 3. Konferenz von Szeged (23.-24. März 2001) möglichst wirksam zur weiteren Entwicklung des Szegediner Prozesses beizutragen;

e. dem Kongress durch Zuweisung der Mittel, welche er für die vollumfängliche Wahrnehmung seiner (ihm von den Verantwortlichen des Stabilitätspakts zugedachten) Rolle als "Konvergenzpunkt" bereits abgeschlossener oder noch geplanter Partnerschaften mit südosteuropäischen Städten oder Regionen (s. Erklärung von Skopje, Abschnitt 3.7) braucht;

f. jenen europäischen Städten und Regionen, welche technische Partnerschaften mit Städten und Regionen Südosteuropas entwickeln;

12. Fordert die Europäische Union auf:

a. geplante technische Partnerschaften zwischen Städten bzw. Regionen des Balkan mithilfe ihrer Programme INTERREG III, PHARE und CARDS zu unterstützen;

b. das Hilfsprogramm für Partnerschaften auf sämtliche Länder Südosteuropas auszudehnen;

c. dem Plan der Schaffung eines multilateralen Übereinkommens zwischen den Ländern Südosteuropas, durch welches den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften ein ungehindertes Zusammenarbeiten über die Grenzen hinweg ermöglicht würde, ihre Unterstützung zukommen zu lassen und hernach konkrete Vorhaben einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch das Programm INTERREG III auch finanziell zu unterstützen.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2001, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (8) 8, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch die Herren C. Haegi und Y. Mildon, Berichterstatter)