Entschliessung 135 (2002)1 betreffend Foren der Städte und Regionen Südosteuropas (8. und 9. Wirtschaftsforum) - Istanbul, Türkei, 2.-3. November 2001 und Novi Sad, Bundesrepublik Jugoslawien, 18.-20. April 2002

Der Kongress,

1. Gestützt auf die Erklärungen von Novi Sad und Istanbul;

2. Beauftragt das Präsidium, gestützt auf Artikel 10.§ 2 der Charta des Kongresses ausnahmsweise eine ad hoc-Arbeitsgruppe betreffend Südosteuropa einzusetzen, deren Arbeiten insbesondere folgendes betreffen würden:

a. die Folgearbeiten zu den drei Foren der Städte und Regionen Südosteuropas (Skopje, Istanbul, Novi Sad) und zu den in den diesbezüglichen Erklärungen enthaltenen Vorschlägen;

b. die Folgearbeiten zu den Debatten des Kongresses an dessen 8. und 9. Tagung;

c. die Folgearbeiten zu den durch den Kongress im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa organisierten Aktivitäten;

d. die Vertretung der Interessen der Gemeinden und Regionen Südosteuropas im Stabilitätspakt und die Finanzierung vorrangiger Projekte im Bereich der Gemeindedemokratie durch Spenderstaaten und -organisationen;

e. Beteiligung an den Tätigkeiten im Rahmen des verstärkten Szeged-Prozesses;

f. Entwicklung des Netzes der Gemeindeverbände Südosteuropas und Sicherstellung der Einbeziehung des Verbandes der Regionen Albaniens in das Netz;

g. nach Massgabe der dem Kongress im Rahmen des Stabilitätspakts durch die Spender gewährten finanziellen Beiträge, Fortsetzung der zusammen mit den nationalen Gemeindeverbänden in Kroatien, Bosnien-Herzegowina, in der "Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien" und Albanien begonnenen Aktivitäten und Ausdehnung derselben auf die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Monntenegro) und auf Kosovo;

h. die Rolle, welche der Kongress im Sinne der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung spielen könnte beim Umgang mit spezifischen Problemen, denen die Gemeinden und Regionen Südosteuropas hinsichtlich der Aufnahme von Darlehen bei der Entwicklungsbank des Europarats begegnen.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 6. Juni 2002, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (9) 8, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch die Herren Y. Mildon und O. Masters, Berichterstatter)