13. PLENARTAGUNG

DREIZEHNTE TAGUNG

(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2006)

Empfehlung 198 (2006)1

über

die Förderung des Unternehmergeistes bei den Jugendlichen

in den Regionen Europas

(1) Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 31. Mai 2006 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 1. Juni 2006 (siehe Dok. CPR(13)2, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch D. Lloyd-Williams (Vereinigtes Königreich, R, ILGD) im Namen von M. Khan (Vereinigtes Königreich, R, SOC), Berichterstatter).


1. Der Kongress ist überzeugt, dass eine breite Unternehmenskultur in den Regionen Europas eine der Schlüsselkomponenten für das Wirtschaftswachstum ist. Diese würde mehr Bürger jeder Altersklasse, Geschlecht oder Herkunft ermuntern, sein/ihr eigenes Unternehmen zu gründen und das Potenzial des Unternehmertums zur Schaffung von Arbeitsplätzen besser nutzen;

2. Die Regionen sind ein wichtiges Element der Volkswirtschaft und die Regionalpolitik sollte versuchen, ihre Fähigkeiten zur Innovation und Unternehmensgründung zu stärken. Folglich sollten die Erziehung zum Unternehmergeist sowie die Ausbildung und Vorbereitung auf das Berufsleben auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung als prioritäres Ziel gesehen und mit beträchtlichen Finanzmitteln unterstützt werden;

3. Die vorherigen Beiträge des Kongresses zur Debatte über die Beschäftigung in den Regionen, darunter Empfehlung 52 (1998) betreffend Regionen und Beschäftigung: Ein Beitrag zur sozialen Kohäsion in Europa sowie Empfehlung 129 (2003) über empfindliche Gruppen und Beschäftigung zeigen, dass obgleich die Regionalbehörden aktiv neue Unternehmensgründungen und Jungunternehmer unterstützen, es nur wenig spezifische Maßnahmen zur Förderung des Unternehmergeistes und der Unternehmenskultur gibt. Daher ist eine lebendige Unternehmenskultur ein wichtiger Faktor für das Wirtschaftswachstum und die Dynamik einer Region, aber auch eines der vielversprechendsten Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit;

4. Das Thema ist auch für die Europäische Union aktuell, die 2003 ein Grünbuch zum Thema „Unternehmergeist in Europa“ herausgegeben hat, gefolgt 2004 von einem „Aktionsplan: Europäische Agenda für den Unternehmergeist“, in dem die Förderung des Unternehmergeistes bei Jugendlichen für wesentlich erklärt wird;

5. Der Kongress ist daher der Auffassung, dass es dringend notwendig ist, dass die Staaten die Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Unternehmergeistes für das regionale Wirtschaftswachstum aufmerksam machen und für einen neuen Unternehmergeist als konkrete Fähigkeit werben, die man erlernen kann und die nicht angeboren oder nur einigen Privilegierten gegeben ist;

6. Die Jugendlichen müssen in die Lage versetzt werden, sich aktiv an der Kapitalschöpfung in der Region zu beteiligen, nur so kann der Fortbestand gestärkt werden und auch das doppelte Ziel der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der transversalen Integration der Perspektiven für Jugendliche gemäß dem Aktionsplan, der beim 3. Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates von Warschau am 16. und 17. Mai 2005 verabschiedet wurde, erreicht werden;

7. Daher empfiehlt der Kongress dem Ministerkomitee, die Mitgliedstaaten und, gegebenenfalls, die Regionen mit Legislativbefugnissen aufzufordern:

a. darauf zu achten, dass die Regionen über die notwendigen Ressourcen verfügen, damit sie ihrer aktuellen und künftigen Verantwortung in diesem Bereich nachkommen können und ihre langfristigen Strategien und Engagements umsetzen können;

b. die Jugendlichen umfassend über die bestehenden Programme zum Unternehmertum zu informieren und zum Beispiel unter der Leitung der Handelskammern nationale Kampagnen für den Unternehmergeist für alle an der Unternehmensgründung Interessierten, im Rahmen eines konzertierten Sensibilisierungsprogrammes zu organisieren;


c. in Absprache mit den Regionalbehörden eine nationale Erziehungsstrategie für Unternehmergeist zu formulieren und umzusetzen, die mit der Politik und den nationalen Initiativen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich abgestimmt ist, aber auch entsprechend an die wirtschaftliche und soziale Situation der Region angepasst ist, darunter:

i.       eine aktive Lehre, die an das Bildungsniveau und Alter angepasst und auf Unternehmen und Sozialwesen ausgerichtet ist, einschließlich Geschichte und derzeitige Situation der örtlichen Unternehmen, Sensibilisierung für Wirtschaftsfragen, Simulation von Berufssituationen und Mini-Unternehmen. Sie sollte auch obligatorische praktische Übungen umfassen, die den Theorieunterricht ergänzen, in denen nicht nur gelernt werden soll, wie ein Projekt geschaffen wird, sondern auch wie der Preis festzusetzen und es zu vermarkten ist, sowie ein aktiver Austausch mit der Unternehmenswelt;

ii.       spezifisches Hilfs- und Studienmaterial, das den Lehrkräften und Schülern helfen soll, die Bedürfnisse des Unternehmenssektors besser einschätzen zu können und die Relevanz des Unterrichts für den Markt von morgen zu verstärken;

iii.      eine Aufstockung der Finanzmittel für die spezifische Ausbildung der Lehrkräfte in diesem Bereich;

iv.     ein Kapitel für die soziale Aktion und das Engagement der Bürger, um hervorzuheben, dass man auch außerhalb des Privatsektors etwas Gemeinnütziges „unternehmen“ kann;

v.      Anerkennung der unternehmerischen Qualifikationen;

vi.     eine Kollaboration zwischen den Unternehmen und Lehranstalten ausgehend von bestehenden Partnerschaften zwischen Unternehmen und Lehranstalten;

vii.     eine spezifische Aktion für die schwächsten Gruppen der Region;

d. regionale Hilfszentren für Unternehmensgründungen einzurichten, die Indikatoren und quantitative Messungen festlegen, Programme bewerten, regionale junge Unternehmen und interessierte Bürger beraten, einen Katalog der guten Praktiken auf regionaler Ebene erstellen und eine Diskussionsplattform für Unternehmensgründer bieten. Ein solches Organ würde den Austausch von guten Praktiken und die Verbreitung von Informationen ermöglichen, Möglichkeiten zur Unternehmensgründung in der Region aufzeigen und die Bedingungen und Verwaltungsverfahren vereinfachen;

e. insgesamt den Zugang für potenzielle Unternehmensgründer zu Finanzmitteln zu verbessern und zu erleichtern und die Anreize, Subventionen und Kredite für Unternehmen besser auf neu gegründete Unternehmen und die Charakteristiken der Unternehmer mit Hilfe eines effizienten Kontrollsystems für Unternehmensideen auszurichten und finanzielle Anreize für die Unternehmensgründung in der Region wie Sonderkredite oder Projektausschreibungen vorzuschlagen;

f. soweit wie möglich alle administrativen Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die die unternehmerische Tätigkeit behindern können und die steuerliche Belastung der Unternehmen allgemein zu senken, günstigere steuerliche Bedingungen für private Investoren zu bieten und so ihre positive Rolle bei der Förderung der Unternehmensgründung anzuerkennen;

g. die Initiativen der Minderheitengruppen oder ihrer Netze bei unternehmerischen Tätigkeiten finanziell und materiell zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die nationalen Strategien die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und den ethnischen Gruppen beseitigen;

8. Der Kongress empfiehlt auch dem Ministerkomitee:

a. den Europäischen Lenkungsausschuss für Jugend (CDEJ), den Lenkungsausschuss für die Gleichheit zwischen Mann und Frau (CDEG) sowie die Expertengruppe für Integration und Vielfalt (MG-ID) aufzufordern, zusammen mit dem Kongress die Machbarkeit einer interdisziplinären Initiative zu prüfen, die die Erziehung und Ausbildung zum Unternehmergeist, insbesondere bei den Gruppen stärken sollte, die unter den Unternehmern am wenigsten vertreten sind, wie ethnische Minderheiten und Frauen;

b. diese Empfehlung an die Europäischen Union weiterzuleiten und sie aufzufordern, im Rahmen der Fortführung ihrer Arbeiten in diesem Bereich, dafür zu sorgen, dass im Erweiterungsverfahren die Kandidatenländer, aber auch die Mitgliedstaaten sich ausreichend mit der Stärkung von Politik und Ressourcen für das Unternehmertum befassen.