13. PLENARTAGUNG

DREIZEHNTE TAGUNG

(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2006)

Empfehlung 186 (2006)1

zum Follow-up nach dem Referendum

über den künftigen Status der Republik Montenegro

(Serbien und Montenegro)

beobachtet am 21. Mai 2006

¹ Diskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2006, 2. Sitzung (siehe Dok. CG(13)15, Empfehlungsentwurf durch K. Whitmore (Vereinigtes Königreich, R, ILDG), Berichterstatter).


Der Kongress,

1. Unter Verweis auf:

a. die statutarische Entschließung des Ministerkomitees (2000) 1 über den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates;

b. die Prinzipien der Europäischen Charta der Kommunalen Selbstverwaltung;

c. das Ergebnis des Referendums über den künftigen Status der Republik Montenegro, das am 21. Mai 2006 in Montenegro stattfand;

d. die Schlussfolgerungen der Internationalen Beobachtungsmission[1] zur Beobachtung des Referendums über den künftigen Status der Republik Montenegro;

e. seinen Bericht über das Referendum über den künftigen Status der Republik Montenegro, in dem die Ergebnisse der Beobachtungsmission des Kongresses aufgeführt sind;

2. Lobt:

a. alle montenegrinischen politischen Kräfte, die an dem Prozess beteiligt waren, der zu dem Referendum über den künftigen Status der Republik Montenegro führte, für ihr vorbildliches Verhalten im Einklang mit den demokratischen Normen, das sich unter anderem in dem Konsens zeigte, der bei den Bestimmungen für das Referendum erzielt wurde;

b. die montenegrinischen Behörden für die Organisation und Durchführung des Referendums gemäß den internationalen Wahlnormen, Prinzipien und Werten;

3. Begrüßt die hohe Wahlbeteiligung bei dem Referendum über den künftigen Status der Republik Montenegro[2], die zeigt, wie viel Bedeutung die Bürger von Montenegro einer demokratischen und friedlichen Entscheidung über ihre Zukunft beimessen;

4. Erinnert daran, dass angesichts der Wahlbeteiligung und der Zahl der Stimmen für die Unabhängigkeit[3], die Bestimmungen des Sondergesetzes über das Referendum für den Rechtsstatus (LRSLS) erfüllt sind, damit die Republik Montenegro beginnen kann, sich aus der Staatlichen Union Serbien und Montenegro zurückzuziehen;

5. Lenkt die Aufmerksamkeit des Ministerkomitees und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates auf die nachstehenden Empfehlungen;

6. Fordert die serbischen Behörden und die Behörden Montenegros auf, einen konstruktiven Dialog zu führen, gestützt auf gegenseitiges Vertrauen, um Entscheidungen über ihre künftige Kooperation im Interesse der Völker Serbiens und Montenegros zu treffen und so zum Frieden und zur Sicherheit auf dem Balkan beizutragen;

7. Fordert die Behörden Montenegros auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die folgenden Empfehlungen umzusetzen:

a. sicherzustellen, dass der Prozess nach dem Referendum im Einklang mit der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten sowie dem internationalen Recht durchgeführt wird und die Ratschläge des Europarates gegebenenfalls genutzt werden;

b. das Fachwissen der Venedig-Kommission bei den konstitutionellen Entwicklungen nach dem Referendum zu nutzen, insbesondere der Verfassungsreform und der Revision der verfassungsgebenden Gesetze, darunter der Justiz und der demokratischen Institutionen;

c. den Rat der Venedig-Kommission bezüglich der Vereinigung und Revision der Wahlgesetze einzuholen;

d. insbesondere die Gemeinde- und Regionaldemokratie zu beobachten und den Rat des Europarates in diesem Bereich zu berücksichtigen, damit die Europäische Charta der Kommunalen Selbstverwaltung voll und ganz eingehalten wird;

e. sicherzustellen, dass künftige Wahlen gemäß den internationalen Wahlnormen organisiert und durchgeführt werden und hierfür Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass:

i.          die Mitglieder der Wahlkommission angemessen ausgebildet sind;

ii.          das geschlechtsspezifische Gleichgewicht bei den Verwaltungsgremien geachtet wird;

iii.         die Wahllokale soweit wie möglich auch älteren und behinderten Menschen leichter zugänglich gemacht werden.

8. Erneuert seine Bereitschaft, die Behörden Montenegros bei ihren Bemühungen zur Umsetzung der oben erwähnten Empfehlungen zu unterstützen und die Gemeinde- und Regionaldemokratie im Einklang mit der Europäischen Charta der Kommunalen Selbstverwaltung zu festigen.



[1] Die Internationale Beobachterkommission des Referendums (IROM) umfasste folgende Organisationen: Parlamentarische Versammlung des Europarates, Parlamentarische Versammlung der OSZE, OSZE Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODHIR), Europäisches Parlament und Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates.

[2] 86.3% aller registrierten Wähler nahmen an dem Referendum teil.

[3] Gemäß den offiziellen (vorläufigen) Ergebnissen stimmten 55.5% am 21. Mai für die Unabhängigkeit.