DREIZEHNTE TAGUNG

(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2006)

Entschließung 211 (2006)1

zum Follow-up nach dem Referendum

über den künftigen Status der Republik Montenegro

(Serbien und Montenegro)

beobachtet am 21. Mai 2006

¹ Diskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2006, 2. Sitzung (siehe Dok. CG(13)15, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch K. Whitmore (Vereinigtes Königreich, R, ILDG), Berichterstatter).


Der Kongress,

1. Unter Verweis auf:

a. die statutarische Entschließung des Ministerkomitees (2000) 1 über den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates;

b. die Prinzipien der Europäischen Charta der Kommunalen Selbstverwaltung;

c. das Ergebnis des Referendums über den künftigen Status der Republik Montenegro, das am 21. Mai 2006 in Montenegro stattfand;

d. die Schlussfolgerungen der Internationalen Beobachtungsmission[1] zur Beobachtung des Referendums über den künftigen Status der Republik Montenegro;

e. seinen Bericht über das Referendum über den künftigen Status der Republik Montenegro, in dem die Ergebnisse der Beobachtungsmission des Kongresses aufgeführt sind;

f. seine Empfehlung 186 (2006)über das Follow-up nach dem Referendum über den künftigen Status der Republik Montenegro;

2. Lobt die Behörden von Montenegro für den reibungslosen und friedlichen Verlauf des Referendums, das insgesamt im Einklang mit den internationalen Normen und Werten stand;

3. Begrüßt die Tatsache, dass bei der Beobachtungsmission des Referendums über den künftigen Status der Republik Montenegro der Kongress zum ersten Mal von Mitgliedern des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union begleitet wurde;

4. Entschlossen, die Fortschritte der Behörden von Serbien und von Montenegro bei der Umsetzung der Empfehlungen in die Empfehlung 186 (2006) zu verfolgen, ersucht:

a. den Institutionellen Ausschuss, die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Serbien weiter zu beobachten und die Ratifizierung der Europäischen Charta der Kommunalen Selbstverwaltung zu ermöglichen;

b. den Institutionellen Ausschuss, die Entwicklungen nach dem Referendum insbesondere die konstitutionellen Entwicklungen in Montenegro zu verfolgen und so bald es die Umstände erlauben, einen Monitoringbericht über die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Montenegro zu erstellen;

c. das Präsidium des Kongresses, die Maßnahmen der Behörden von Montenegro bei der Erwägung und Umsetzung der Empfehlungen des Kongresses, dargelegt in Empfehlung 186 (2006), zu verfolgen und den Dialog mit den Behörden von Montenegro hierzu zu führen;

d. das Präsidium des Kongresses, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Kongress als Beobachter bei den künftigen Wahlen in Montenegro einbezogen wird;

e. das Präsidium des Kongresses, die Kooperation mit dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union weiter zu fördern, gemeinsame Wahlbeobachtungsmissionen durchzuführen und eine solche Kooperation als Mittel zur Umsetzung des Kooperationsabkommens zwischen dem Ausschuss der Regionen und dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates zu institutionalisieren.



[1] Die Internationale Beobachtungsmission des Referendums (IROM) umfasste folgende Organisationen: Parlamentarische Versammlung des Europarates, Parlamentarische Versammlung der OSZE, OSZE Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODHIR), Europäisches Parlament und Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates.