18. TAGUNG
Straßburg, 17. – 19. März 2010

Follow-up des Kongresses zur Konferenz der für lokale und regionale Gebietskörperschaften verantwortlichen Minister

(Utrecht, Niederlande, 16.-17. November 2009)

Entschliessung 299 (2010)[1]

1. Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas begrüßt die Qualität der Diskussionen, die während der 16. Konferenz der für lokale und regionale Gebietskörperschaften verantwortlichen Minister stattfanden (Utrecht, 16.-17. November 2009) und die das Interesse an den Grundsätzen der lokalen und regionalen Demokratie unterstrichen haben.

2. Er bekräftigt, dass die Förderung der lokalen und regionalen Demokratie eine Priorität des Europarats ist, der seine Mitgliedstaaten auffordert, ihre Regelungen der lokalen und regionalen Verwaltung in Abstimmung mit den demokratischen Werten und dem Rechtsstaatsprinzip zu überarbeiten.

3. Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung ist ein besonders effektives Instrument für die Entwicklung der kommunalen Demokratie in den Mitgliedstaaten des Europarats, die diese ratifiziert haben. Das von der Charta vorgesehene Monitoring der Aktivitäten in diesen Staaten zeigt, dass sie in ganz Europa als Grundwert und Eckpfeiler der kommunalen Demokratie anerkannt wird.

4. Der Kongress ist der Ansicht, dass das Fehlen eines rechtlich bindenden Instruments über regionale Demokratie, als regionales Gegenstück zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, eine große Lücke in der Gesetzgebung des Europarats über Regionaldemokratie schafft.

5. Er verweist in diesem Kontext auf seine bei der 16. Konferenz der für die lokale und regionale Verwaltung zuständigen Minister des Europarats vertretene Meinung über den Referenzrahmen für regionale Demokratie, in der er argumentierte, dass ein politisches und rechtliches Instrument über regionale Demokratie ein wesentlicher Beitrag für die Entwicklung regionaler Institutionen in Europa sein und die Achtung des Subsidiaritätsprinzips auf regionaler Ebene stärken würde.

6. Der Kongress begrüßt daher den Referenzrahmen für regionale Demokratie, den die für lokale und regionale Gebietskörperschaften verantwortlichen Minister zur Kenntnis genommen und an die Abschlusserklärung ihrer 16. Konferenz in Utrecht angehängt haben.

7. Der Kongress ist der Meinung, dass der Referenzrahmen ein grundlegendes politisches Dokument über alle Themen darstellt, die sich auf die regionale Verwaltung beziehen, und ein Schritt hin zu einem rechtlich bindenden Instrument ist.

8. Der Kongress wird den Referenzrahmen für regionale Demokratie aktiv bei seiner Arbeit anwenden; insbesondere bei seinen Monitoring-Aktivitäten, bei denen der Kongress den Referenzrahmen zusammen mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung benutzen wird.

9 Der Kongress fordert seine Mitglieder auf, dem Referenzrahmen für regionale Demokratie im Hinblick auf folgende Punkte besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen:

a. den Referenzrahmen zu fördern und ihm eine maximale Verbreitung bei den nationalen und regionalen Institutionen, wenn sie mit ihren Regierungen an institutionellen Reformen arbeiten, und in internationalen Organen zu verschaffen, bei denen Themen über die regionale Demokratie zur Sprache kommen;

b. ihn in ihren Kontakten zu ihren europäischen Gegenstücken zu nutzen, wenn sie die Mitgliedstaaten des Europarats im Namen des Kongresses besuchen.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 18. März 2010, 2. Sitzung (siehe Dokument CG(18)7, Begründungstext, Berichterstatter: K. Andersen, Dänemark (R, ULDG) und J.-C. Frécon, (L, SOZ).