Empfehlung 59 (1999)1 betreffend Europa 2000 Beteiligung der Jugend : jugendliche Bürger

Der Kongress

Hat zur Kenntnis genommen

1. Die Schlussfolgerungen der vom 23. bis 25. Oktober 1997 in Budapest stattgefundenen Konferenz "Europa 2000 - Jugendliche und ihre Städte: Ihre Beteiligung ? Ein Vergleich der politischen Richtungen", an welcher Ratsmitglieder und Behördenvertreter aus Städten und Regionen, Vertreter lokaler Jugendstrukturen und von Jugendorganisationen, Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung, Vertreter des Europäischen Lenkungsausschusses für zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Bereich Jugend sowie des EJZ und des EJF des Europarats teilnahmen;

2. Den Auswertungsbericht über die Umsetzung der Europäischen Charta der Beteiligung von Jugendlichen am Leben der Stadt und der Region nach deren Annahme durch die Entschliessung 237;

Erinnert

3. An die Empfehlungen des Ministerkomitees (97)3 betreffend die Beteiligung der Jugendlichen und die Zukunft der bürgerlichen Gesellschaft sowie (98)6 betreffend die Jugendpolitiken des Europarats;

4. An seine Entschliessungen 15 (1995) betreffend "Gemeindedemokratie: ein Bürgerschaftsprojekt", 40 (1996) betreffend "Arbeitslosigkeit/Arbeit: Neue Tätigkeiten und Berufe", 43 (1997) "Europa allen Jugendlichen öffnen: Städte und Regionen in Aktion";

5. An den Anhang B der Schlusserklärung der 5. Konferenz der für Jugendfragen zuständigen europäischen Minister, vor allem Artikel 1: "Beteiligung der Jugendlichen und europäische Bürgerlichkeit";

6. Daran, dass die Beteiligung der Jugendlichen an der Gesellschaft ein konstanter Vektor jeder Jugendpolitik des Europarats ist;

Stellt fest,

7. dass der Jugend ihre traditionellen positiven Eigenschaften (Spontaneität, Neugier, Begeisterung, Grosszügigkeit, Einsatzfreude) nicht abhanden gekommen sind, obwohl ihre Zukunft angesichts der Entwicklung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lage in Europa (anhaltende Arbeitslosigkeit, Ungewissheit der Lebensverhältnisse, politische Entfremdung, Vervielfachung verantwortungsloser Akte und Strömungen, elitäre Abgehobenheit des Aufbaus des grossen Europa usw.) schwierig und problematisch zu werden droht;

Ist der Ansicht,

8. dass zwar leider die Gefahr besteht, dass Gewalt zu einem rein negativen Ersatz für den Verlust von Zukunft und realen Aussichten wird, dass jedoch die autoritären Muster aus der Vergangenheit keine Antwort mehr auf die aktuellen Probleme versprechen;

9. dass zwar die Ausbildung der Jugend und ihre Erziehung, vor allem auch zu Bürgersinn, wie auch ein individuelles und zugleich kollektives Verantwortungsgefühl wichtige Faktoren sind, dass in ihnen allein aber keine Zukunft beschlossen liegt;

Ist der Überzeugung,

10. dass Jugendfragen vorrangige Aufmerksamkeit zukommt, und dass sie eine Mobilisierung der Gesellschaft und ihrer Vertreter erfordern, die in übergreifende und zugleich vertiefte Überlegungen münden sollte, damit wir die Zeichen der politischen Zukunft lesen und die Rückeroberung der durch die Abnützung der Ideologien und der traditionellen Parteien bedrohten Lebens der Politik einleiten können;

11. dass eine Erneuerung der Politik einzig über einen neuen Pakt zwischen den Generationen und zugleich über einen generellen Pakt der Institutionen mit der Jugend erfolgen kann;

Unterstreicht,

12. dass Demokratisierung ein überdauerndes Ziel und ein unaufhörlicher Prozess ist, der von der Basis, das heisst der lokalen Selbstverwaltung der kleinsten Gebietseinheiten bis zu den Städten und Regionen sowie von den neuen Generationen ausgeht, sodass Europa auch und vor allem ein politisches Projekt der Jugend ist;

13. dass eine Beteiligung der Jugend am politischen Leben vor allem der Stadt und der Region eine wahre Schule des Bürgersinns ist, und dass die Charta der Beteiligung Jugendlicher den europäischen Rahmen bietet, innerhalb dessen dieser Bürgersinn geprobt und umgesetzt werden kann;

14. dass die Schaffung neuer Strukturen für die Beteiligung der Jugendlichen, insbesondere kommunale und regionale Jugendräte, wie auch die Stärkung bestehender Strukturen, die alle auf die Führung lokaler Projekte und das Erlernen von Bürgerverhalten ausgerichtet sind, einen zuverlässigen Antrieb bilden für ein bürgerschaftliches und politisches Engagement der Jugendlichen;

Erklärt,

15. dass Partnerschaft zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ein unverzichtbarer Vektor jeder Jugendpolitik ist;

16. dass brauchbare Antworten auf die Sorgen und Wünsche der Jugendlichen auf dem Weg über ihre Beteiligung zu finden sind;

17. dass Bürgersinn bei der Jugend eine wesentliche Bedingung für die Zukunft unserer Demokratien ist;

18. dass die Fähigkeit der Jugendlichen, neue Lösungen zu finden für die Situationen und Probleme, vor denen sie stehen, sowie ihr Mitmachen auf allen gesellschaftlichen Ebenen und ihre Suche nach neuen Perspektiven danach rufen, sie zu den Entscheidungen in sie betreffenden Angelegenheiten in demokratischer Weise mit heranzuziehen und damit ihren Bürgersinn voll anzuerkennen.

Empfiehlt

I. Den leitenden Organen in den Mitgliedstaaten des Europarats,

19. eine echte individuelle und soziale Selbständigkeit der Jugendlichen zu fördern und für eine Anerkennung ihres Status als Bürger ohne alle Diskriminierung zu sorgen;

20. die Erziehung und Bildung der Jugend zu Beteiligung und Bürgerverhalten dadurch zu erleichtern, dass, der Empfehlung (97)3 des Ministerkomitees über die Beteiligung der Jugendlichen und die Zukunft der bürgerlichen Gesellschaft Folge leistend, die Schaffung und Entwicklung demokratischer und pluralistischer repräsentativer Strukturen für ihre Beteiligung auf lokaler und regionaler wie auch auf europäischer Ebene gefördert wird;

21. die Komplementarität zwischen staatlichen und lokalen bzw. regionalen Jugendpolitiken zu begünstigen;

22. die Wichtigkeit der informellen Erziehung durch Jugendorganisationen wie auch andere Akteure anzuerkennen;

23. mithilfe der informellen Erziehung

24. Programme für die Ausbildung zur Beteiligung (insbesondere an der Konzeption und Führung von Projekten) für die Verantwortlichen aus Jugendgruppen und -organisationen zu unterstützen, damit diese sodann bei ihren Altersgenossen als Multiplikatoren wirken können;

25. die Bildung und Entwicklung von Jugendräten und Jugendparlamenten zu ermutigen und zu unterstützen durch Aktionen im Sinne der Sensibilisierung und der Koordination bei den Gemeinde- und Regionalbehörden wie auch bei den Verantwortlichen von öffentlichen Schulen, Bildungs- und Ausbildungsstätten und bei nichtöffentlichen Partnern (Jugendvereinen, Jugendclubs usw.);

26. die Entwicklung europäischer Netze von Beteiligungsstrukturen zu fördern;
II. Den Jugendorganisationen und Organen für die Jugendbeteiligung,

27. die dieser Empfehlung beigehefeten Schlussfolgerungen der Konferenz von Budapest über "Beteiligung der Jugendlichen: Jugendstaatsbürgerschaft" zu berücksichtigen, insbesondere:

III. Den leitenden Organen der europäischen Jugend-Fonds und Jugendzentren des Europarats,

28. die durch Organe für die Beteiligung der Jugendlichen am Leben der Gemeinde und Region ins Leben gerufenen Organe und Strukturen finanziell zu unterstützen;

29. die Lehrgänge der EJZ von Strassburg und Budapest für die Konzeption und Leitung von Projekten solchen Jugendlichen zu öffnen, die für Strukturen zur Beteiligung Jugendlicher am Leben der Gemeinde und Region verantwortlich sind;

IV. Dem Ministerkomitee des Europarats,

30. ein interdisziplinäres Projekt zur Förderung der Erziehung zu Bürgerverhalten in die Wege zu leiten, an welchem die Abteilung für Bildung, Kultur und Sport [ce n'est pas un Comité Directeur, et le sigle figurant dans le texte français correspond à un autre organisme - VISA SVP] des Europarats, der Europäische Lenkungsausschuss für Jugendbelange (CDEJ) [cf. considérants, 2 - VISA SVP] der Lenkungsausschuss für die Gleichheit von Frau und Mann sowie der KGRE beteiligt sind.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 17. Juni 1999, 3. Sitzung (siehe Dok. CG(6) 7, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch Herrn R. Venturini, Berichterstatter)