17. PLENARTAGUNG
Straßburg, 13. - 15. Oktober 2009

Erklärung zum 60-jährigen Bestehen des Europarats

Entschließung 287 (2009)[1]

1. Wir, die kommunal und regional gewählten Vertreter der europäischen Territorialgemeinschaften, Mitglieder des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas, bei ihrem Treffen in Straßburg für eine Sondersitzung anlässlich der Feier zum 60-jährigen Bestehen des Europarats während der 17. Plenarsitzung des Kongresses (13.-15. Oktober 2009),

2. sind der Überzeugung, dass das friedliche, prosperierende und vereinte Europa, das wir anstreben, nicht nur ein Europa der Nationalstaaten ist, sondern auch der lokalen und regionalen Gemeinschaften im Dienste ihrer Bürger, die auf diesem Wege die Entscheidungen kontrollieren, die sich unmittelbar auf ihr tägliches Leben auswirken;

3. Wir sind der Überzeugung, dass der Kongress seit 1957 zum spektakulären Fortschritt der lokalen und regionalen Demokratie auf unserem Kontinent beigetragen hat, die das Fundament der europäischen demokratischen Entwicklung und eine der großen Leistungen des Europarats ist;

4. Wir bekräftigen erneut, dass die Europäische Charta für die lokale Selbstverwaltung, die 1985 verabschiedet wurde, nach wie vor das wichtigste internationale Abkommen für die lokale Demokratie ist, deren Beispiel auch in anderen Teilen der Welt befolgt wird, und dass die Umsetzung der Charta und die Einhaltung ihrer Grundsätze ein stabiles Fundament für die weitere Entwicklung der europäischen Demokratie darstellen;

5. Wir sind der Überzeugung, dass durch die Beobachtung der Umsetzung der Europäischen Charta für die lokale Selbstverwaltung und der Lage der lokalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedstaaten des Europarats der Kongress auf territorialer Ebene zu den wichtigsten Zielsetzungen des Europarats beiträgt: Demokratie, Menschrechte und Rechtsstaatlichkeit.

6. Wir bekräftigen erneut unsere Überzeugung, dass die territorialen Gemeinschaften und deren gewählte Vertreter zu wichtigen wirtschaftlichen und politischen Akteuren in unseren Gesellschaften geworden sind, und dass die wachsende Bedeutung der territorialen Dimension dazu geführt hat, dass lokale und regionale Stellen echte Partnerschaften mit Regierungen und Parlamenten eingegangen sind;


7. Wir sind der Überzeugung, dass der Kongress den Menschenrechten zu ihrem Recht verhilft, indem er die Gemeinschaften und deren gewählte Vertreter drängt, das bestmögliche Fundament für die Achtung dieser Rechte zu schaffen und indem er sie ermutigt, integrierende und interkulturelle Gemeinschaften aufzubauen;

8. Wir betonen, dass der Kongress durch die Schaffung dieser neuen Umgebung danach strebt, einen gleichen Zugang zu Sozialrechten, die Integration von Migranten, den Schutz von Minderheiten, den interkulturellen Dialog und die verstärkte Mitwirkung der Bürger an demokratischen Prozessen und Entscheidungen auf lokaler Ebene zu fördern, insbesondere die Mitwirkung der jüngeren Menschen;

9. Wir sind der unverbrüchlichen Überzeugung, dass der Kongress die entsprechenden Mittel erhalten muss, in Anerkennung seiner Rolle bei der Konsolidierung und Stärkung der territorialen Demokratie in Europa, um seine Mission wirksam verfolgen zu können, und einen ständigen und konstruktiven Dialog mit den zentralen Stellen der Mitgliedstaaten des Europarats führen muss, um die Zusammenarbeit zwischen den territorialen und nationalen Governance-Ebenen sicherzustellen, die für das effektive Funktionieren der Demokratie von erheblicher Bedeutung ist.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 13. Oktober 2009, 1. Sitzung (Berichterstatter: D. Suica, Kroatien (L, EPP/CD)).