Entschliessung 39 (1996)1 betreffend die Botschaften der Gemeindedemokratie - Ein Beitrag zur demokratischen Sicherheit

Der Kongress,

1. Erinnert an die Entschliessung 251 (1993) der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas sowie an die Entschliessung 25 (1995) und die Empfehlung 15 (1995) des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas;

2. Bekräftigt seine Unterstützung des Programmes der seit drei Jahren durch die Gemeinden und Regionen Europas ins Leben gerufenen Botschaften der Gemeindedemokratie (ADL) und begrüsst insbesondere die seit 1993 unternommenen Anstrengungen der Partner der ADL von Subotica (Bundesrepublik Jugoslawien [Serbien-Montenegro]), Osijek-Vukovar (Kroatien), Maribor (Slowenien), Tuzla (Bosnien und Herzegowina), Brtonigla-Verteneglio (Kroatien) sowie der geplanten ADL von Sisak (Kroatien) und Ohrid ("Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien"), die bis Jahresende entstehen werden;

3. Setzt sich ein für die Errichtung eines eigentlichen Netzes von Botschaften der Gemeindedemokratie in Europa zur Stärkung der Gemeindedemokratie in jener Region zur Stärkung der Gemeindedemokratie, einer pluralistischen zivilen Gesellschaft, der Solidarität unter den Gebietskörperschaften sowie zur Aufrechterhaltung einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft;

4. Bedenkt, dass es die Aufgabe der Botschaften der Gemeindemokratie sein wird, vor allem auch mittels grenzübergreifender Aktionen eine Politik der Konfliktverhütung in Europa umzusetzen;

5. Wünscht, dass die Botschaften der Gemeindedemokratie in Bosnien und Herzegovina, in Korastien und in der Bundesrepublik Jugoslawien in ihrer Weise beitragen können zur Umsetzung gewisser ziviler Aspekte der Friedensabkommen von Erdut und Dayton;

6. Stellt vor allem fest, dass der Bedarf der vom Krieg in Mitleidenschaft gezogenen Gemeinden und Regionen Bemühungen um internationale Solidarität zugunsten des Wiederaufbaus der kommunalen Dienste erfordern wird;

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7. Bestätigt die für die Arbeit der ADL geltenden allgemeinen Grundsätze, so wie diese in dem Dokument "Die Botschaften der Gemeindedemokratie" (im Anhang) niedergelegt sind

und

Fordert die Städte und Regionen Europas auf,

8. Den "Appell an die Bürgermeister der Städte und Gemeinden sowie an die Präsidenten der Regionen Europas" zu verbreiten und ihm zu folgen, indem sie eine Partnerschaft für eine der Botschaften übernehmen oder aber, indem sie das Programm mit einem Beitrag auf das Sonderkonto der Botschaften der Gemeindedemokratie finanziell unterstützen;

9. Sich einzubringen in die "Projekte für den Wiederaufbau und die Wiederbelebung öffentlicher Dienste" der kriegsversehrten Gebiete, indem sie aufgrund der Befunde der KGRE-Missionen zur Evaluierung des Wiederaufbau-Bedarfs gewisser Städte, Bezirke und Kantone eine Patenschaft übernehmen für Projekte im Bereich von Massnahmen zur Verbesserung der territorialen Infrastruktur, vor allem für den Wiederaufbau von Kommunalbauten wie Rathäusern, Schulen, Spitälern samt Einrichtung, gewisser Infrastrukturen sowie des öffentlichen Verkehrswesens und/oder indem sie sich an Ausbildungsprogrammen für Gemeindepersonal beteiligen;

10. Partnerschaftliche Beziehungen mit den kiregsversehrten Gemeinden aufzunehmen, um deren Isolation zu durchbrechen und Verbindungen aufzubauen, die zu konkrete Aktionen der Zusammenarbeit in allen örtlichen Lebensbereichen überleiten.

ANHANG

DIE BOTSCHAFTEN DER GEMEINDEDEMOKRATIE

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PRÄAMBEL:

Die Schaffung von Botschaften der Gemeindedemokratie entspricht einem 1993 durch die Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas in ihrer Entschliessung 251 enthaltenen Vorschlag zum Zweck der Aufrechterhaltung und/oder Entwicklung eines demokratischen Prozesses auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung der unterschiedlichen materiellen und institutionellen Gegebenheiten innerhalb Europas, um die in jenem Dokument niedergelegten Ziele zu verwirklichen. Dieses Projekt war sodann Gegenstand der Entschliessung 25 (1995) und der Empfehlung 15 (1995). Die Bezeichnung "Botschaft der Gemeindedemokratie" wird entsprechend den nachstehend niedergelegten Grundsätzen und Verfahren durch den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas vergeben.

Es dürfen nur solche Projekte die Bezeichnung Botschaft der Gemeindedemokratie tragen, welche sie aufgrund der untenstehend aufgeführten Bedingungen und Verfahrensweisen erhalten haben.

Dieses besondere Verfahren schliesst die allfällige Unterstützung von anderen den Frieden, die Menschenrechte und demokratischen Prinzipien fördernden Aktionen durch den Europarat, wie beispielsweise die "Vertrauensmassnahmen", in keiner Weise aus. Rd farf auch andere Initiativen vonseiten europäischer Gemeinden oder Regionen micht lähmen.

Die Schaffung der Botschaften der Gemeindedemokratie kann als ein Ergebnis der durch die Gemeinden der Mitgliedländer des Europarats gepflegten humanitären Aktionen und bilateralen Beziehungen gesehen werden. Eine solche Zielsetzung erfordert von den Partnergemeinden ein entschiedenes Engagement für die Sache der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie, vor allem auch der kommunalen Selbstverwaltung, des Rechtsstaats sowie für eine pluralistische, multikulturelle, multireligiöse und tolerante Gesellschaft.

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1. Das Konzept

Angesichts dessen, dass die Gemeinden und Regionen Europas als wesentliche Kettenglieder der Demokratie viel tun können für das Gedeihen von Frieden und Solidarität, wird hiermit die Gründung von "Botschaften der Gemeindedemokratie" vorgeschlagen. Diese sollen jeweils das Ergebnis eines Übereinkommens sein zwischen einerseits einer Gemeinde eines Landes aus einer durch das Präsidium des KGRE genehmigten Liste europäischer Länder2 und andererseits mehreren Gemeinden verschiedener europäischer Länder, die sich ihrerseits verpflichten, am betreffenden Ort eine Ständige Vertretung zu unterhalten mit dem Zweck, mithilfe vertrauensbildender Massnahmen innerhalb und zwischen den Gemeinden demokratische Entwicklungen anzuregen, zu fördern und am Leben zu erhalten.

A/ Der Ursprung

Das Konzept der Botschaft der Gemeindedemokratie wurde eingeführt und vorgeschlagen durch Causes Communes Belgique3, unterstützt von Causes Communes Suisse, diskutiert mit der Helsinki Citizens Assembly, wiederaufgenommen in der Entschliessung 251 (1993) der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas und schliesslich ausgearbeitet und präzisiert durch das unter der Aegide des KGRE geschaffene Lotsenkomitee. Es wurde weiter entwickelt in der Entschliessung 25 (1995) und der Empfehlung 15 (1995) des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE).

B/ Die Ziele

Eine Botschaft der Gemeindedemokratie verfolgt die folgenden Ziele:

- Förderung der gegenseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses sowie der Entwicklung der zivilen Gesellschaft durch Austauschaktionen und interkommunale Zusammenarbeit zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens;
- Stärkung eines existierenden demokratischen Prozesses im Sinne der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und Einführung von vertrauensbildenden Massnahmen (entsprechend dem Projekt des Europarats) durch interkulturelle Aktionen und solche im Bereich der Erziehung zu Menschenrechten und Frieden;
- Bekämpfung von Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit durch gewaltlose Lösungen;
- Einsatz für eine pluralistische, multikulturelle und multireligiöse Gesellschaft;
- Förderung des Aufbaus einer unparteiischen und pluralistischen Information;
- Ermutigung zu mikro-ökonomischen Entwicklungs- und Wiederaufbauprojekten;
- und, ganz allgemein, das Angebot eines Orts für Gespräch und Vermittlung.

2. Die Rolle

Ganz allgemein besteht die Rolle der Botschaften der Gemeindedemokratie darin, die Achtung der Menschenrechte zu fördern und den Aufbau und die Bejahung eines demokratischen Prozesses in allen Bereichen des örtlichen Lebens zu begünstigen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei

- der Förderung der Minderheiten- und Menschenrechte,
- dem Funktionieren der Gemeindedemokratie,
- dem soziokulturellen Austausch,
- dem wirtschaftlichen Austausch.

Die Aufgaben der Botschaften der Gemeindedemokratie lassen sich derzeit folgendermassen umschreiben:

- sie dienen als zeitlich begrenzte logistische Basis für humanitäre Vorhaben der Gründergemeinden der betreffenden Botschaft der Gemeindedemokratie;

- sie sorgen für die gegenseitige Information der beteiligten Städte und an sie angrenzenden Regionen;

- sie erstellen eine örtliche Bestandesaufnahme der kulturellen und wirtschaftlichen Ressourcen und bringen sie dem betreffenden Netz europäischer Gemeinden zur Kenntnis, sodass entsprechende mikro-ökonomische und interkulturelle Beziehungen aufgebaut werden können;

- sie unterstützen aktiv örtliche Aktivitäten, die den Zielen der ständigen Mission entsprechen, aktiv unterstützen. Es sind verschiedene Formen einer solchen Unterstützung möglich:

· Beitrag zur praktischen Organisation,
· Organisation der Beteiligung an einer kommunalen Aktivität,
· Beitrag zur Aufbringung zusätzlicher Mittel für Aktivitäten;

- sie pflegen in einem mit den Zielen der Botschaft der Gemeindedemokratie vereinbaren Geist konstruktive Kontakte mit den politischen Parteien, den nichtstaatlichen Organisationen, den Kirchen, Jugendorganisationen und unabhängigen Medien vor Ort.

3. Das Funktionieren

A/ Das Lotsenkomitee

Das Lotsenkomitee wird gemäss den Beschlüssen des KGRE bestellt. Es ist mit der Verwirklichung des Konzepts der Botschaften der Gemeindedemokratie betraut:

- indem es die Bedingungen für die Anwendung dieses Konzepts festlegt;

- indem es über die Bedingungen der Gewährung der Bezeichnung Botschaft der Gemeindedemokratie entscheidet;

- indem es auch die übrigen Aktionen der Gemeinden und Regionen Europas zur Förderung der zivilen Gesellschaft und der Gemeindedemokratie in geeigneter Weise koordiniert.

B/ Die Partner

Eine Botschaft der Gemeindedemokratie setzt sich aus den folgenden Partnern zusammen:

a) einer sie beherbergenden Gemeinde oder Stadt

- die ihr Einverständnis mit den allgemeinen Grundsätzen des Projekts so, wie diese in dem vorliegenden Dokument festgehalten sind, angezeigt hat;

- wo es um die Ermutigung eines im Wiederaufleben befindlichen demokratischen Prozesses oder um die Erhaltung eines bestehenden demokratischen Prozesses geht;

b) mindestens drei Gemeinden, Städten oder Gemeinde- bzw.Regionalverbänden in Mitgliedstaaten des Europarats

- die ihr Einverständnis mit den allgemeinen Grundsätzen des Projekts so, wie diese in dem vorliegenden Dokumemt festgehalten sind, angezeigt haben;

- die damit einverstanden sind, ihr Vorgehen beim Betreiben der Botschaft der Gemeindedemokratie aufeinander abzustimmen.

c) den institutionellen Partnern

Europarat, Europäische Union, Europäische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau usw.

d) Eventuell nichtstaatlichen Organisationen und anderen Zusammenschlüssen, die als assoziierte Partner bei der Schaffung und dem Betreiben einer Botschaft der Gemeindedemokratie fungieren können,

- die ihr Einverständnis mit den allgemeinen Grundsätzen des Projekts so, wie sie in dem vorliegenden Dokument festgehalten sind, angezeigt haben.

Einer der Partner - eine Stadt oder eine nichtstaatliche Organisation - wird durch das Lotsenkomitee zum Leiter des Projekts ernannt.

C/ Die Finanzierung

- Die Finanzierung der Botschaften der Gemeindedemokratie wird besorgt durch die Gemeinden oder die Regionen, die nationalen Regierungen, die institutionellen Partner (Europarat, Europäische Union und andere internationale Organisationen wie die Europäische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau, die Weltbank usw.) sowie die Nichtstaatlichen Partnerorganisationen.
- Im allgemeinen stellen die Aufnahmegemeinden die Basis-Infrastruktur (Büro, Wohnung) zur Verfügung.
- Das Lotsenkomitee verpflichtet sich auf Ersuchen der Partnergemeinden und/oder des Delegierten der Botschaft der Gemeindedemokratie dazu, weitere Partner und/oder ergänzende Mittel zu finden, die für das Funktionieren der Botschaft der Gemeindedemokratie benötigt werden.

D/ Die Ständige Vertretung

Zur Sicherung einer Ständigen Vertretung in der Gastgemeinde der Botschaft der Gemeindedemokratie ernennt der Projektleiter nach Beratung mit den Partnern einen Delegierten, dem unter Umständen ein oder mehrere Mitarbeiter zur Seite stehen. Diese sorgen für ständige Präsenz und Sichtbarkeit (s.unten, die Aufgaben des Delegierten) der Botschaft der Gemeindedemokratie.

Nach Rücksprache mit dem Lotsenkomitee der Botschaften der Gemeindedemokratie (Europarat) und den Nichtstaatlichen Partnerorganisationen wird der Delegierte auf Vorschlag des Projektleiters durch ein Komitee gewählt, in welchem die Partnerstädte und -gemeinden Einsitz haben. Das Lotsenkomitee kann den Projektleiter zur Beendigung des Mandats des Delegierten veranlassen. Wenn der Delegiertenposten vakant ist, kann das Lotsenkomitee einen Delegierten ad interim ernennen, bis die Partner erneut haben konferieren können.
Das Profil des Delegierten muss diesen befähigen, Aufgaben im Bereich der Menschenrechte, solche der Kulturpflege oder auch diejenigen einer Wirtschaftskammer zu koordinieren. Das Profil könnte etwa dasjenige eines örtlichen aktiven oder ehemaligen Geschäftsführers, eines ehemaligen Parlamentariers, eines Juristen oder eines Beamten sein. In jedem Fall muss der Betreffende über konkrete Erfahrungen im Funktionieren einer Gemeinde verfügen und als Abgeordneter oder Beamter einer solchen gearbeitet haben.

Der Delegierte muss auch gute Kenntnisse über das Funktionieren der Gründungsgemeinden bzw. -städte besitzen. Gründungsgemeinden in Staaten, in welchen der Delegierte noch keine praktischen Erfahrungen hat sammeln können, sind mit geeigneten Mitteln (Studienaufenthalt, Überlassen von Dokumentation usw.) für eine rasche Ausbildung des Delegierten über ihr Funktionieren besorgt. Vorgängig seiner Wahl hat der Delegierte überdies bei hierfür zuständigen Institutionen eine Ausbildung zum Schlichter und Vermittler durchgemacht.

Der Delegierte soll seinen Posten genügend lange versehen, um für eine zusammenhängende Tätigkeit sorgen zu können (mindestens einige Monate). Wenn der Delegierte durch einen anderen ersetzt wird, oder wenn die Ständige Vertretung turnusmässig versehen wird, sollte eine hinreichende Zeitspanne vorgesehen werden, in welcher der scheidende und der neue Delegierte gleichzeitig anwesend sind.

E/ Die Aufgaben des Delegierten

Er hat die Rolle einer "Drehscheibe" und ist beauftragt, die Informationen aus der die Botschaft der Gemeindedemokratie beherbergenden Stadt und deren Umgebung wie auch aus deren Partnergemeinden zu sammeln und zu zentralisieren, um für ihren Austausch zu sorgen. Seine Hauptaufgabe ist die Koordination der weiter unten beschriebenen Funktionen sowie die Veranlassung einer guten Zirkulation der Information.

Er ist mit der Einrichtung eines täglichen öffentlichen Präsenzdienstes der Botschaft der Gemeindedemokratie beauftragt. Die Botschaft der Gemeindedemokratie muss folgendermassen beschildert sein:

Botschaft der Gemeindedemokratie
Interkommunale und interregionale Mission organisiert durch
[Namen der Partnerstädte und -gemeinden]
unterstützt durch den KGRE des Europarats

Er hält die Partnergemeinden und die Nichtstaatlichen Partnerorganisationen informiert.
Er bestellt Missionen der Partnergemeinden und -regionen vor allem auch für die Ausbildung in kommunaldemokratischer Praxis sowie für den kulturellen und den wirtschaftlichen Austausch.

Er soll mit den ortsansässigen und bei den Patengemeinden aktiven Nichtstaatlichen Organisationen eng zusammenarbeiten.

Er ist mit der Organisation des Eintreffens unterschiedlicher Missionen sowie der Besuche vonseiten der Bürgermeister, Regionalvertreter, Präsidenten von Handelskammern usw. aus den die Botschaft gegründet habenden Städten, Gemeinden und Regionen beauftragt.

Desgleichen steht er den Beamten des Europarats bei deren offiziellen Missionen bei.
Er organisiert den interkommunalen Personen- und Güteraustausch. Unter interkommunalem Austausch verstehen wir insbesondere:

- Austausch zwischen kommunalen und regionalen Behörden sowie kommunalen und regionalen Volksvertretern
- Austausch zwischen Schulen
- Beziehungen zwischen Familien (einschliesslich der Aufnahme oder der Rückkehr von Flüchtlingen)
- Austausch zwischen örtlichen Vereinen oder Bürgergruppen
- Austausch auf sportlichem und kulturellem Gebiet
- Austausch im Bereich des "engineering" von Gemeindedemokratie
- mikro-ökonomische Kontakte
- usw.

Er ist verantwortlich für eine gute Finanzverwaltung und für die administrative Transparenz der Botschaft der Gemeindedemokratie.

4. Das Verfahren bei der Errichtung einer Botschaft der Gemeindedemokratie

- Eine Aufnahmegemeinde bzw. -stadt wird eruiert und von mindestens 3 Gemeinden, Städten oder Regionen in verschiedenen europäischen Staaten gewählt.
- Entsprechend den in dem vorliegenden Dokument niedergelegten Grundsätzen erarbeiten diese Städte oder Gemeinden die Bewerbungsunterlagen für die Errichtung einer Botschaft der Gemeindedemokratie in dem betreffenden Ort. Diese enthalten insbesondere:

· die technischen Daten der Aufnahmegemeinde (geographische Lage, Aufnahme von Flüchtlingen, Beschreibung der Polizeikräfte am Ort, materieller Bedarf usw.);

· eine Begründung der Wahl dieser Stadt oder Gemeinde sowie eine Analyse der vorrangigen Ziele der Botschaft der Gemeindedemokratie;

· eine Beschreibung der Partnerstädte bzw. -gemeinden (geographische Lage, Bevölkerung, politische Zusammensetzung der Gemeinderegierungen usw.);

· eine knappe Beschreibung der Nichtstaatlichen Partnerorganisationen und ihrer Zweckausrichtungen;

· einen Finanzierungsplan für das erste Betriebsjahr der Botschaft der Gemeindedemokratie;

· eine Kopie der Briefe oder Briefentwürfe zwischen den Partnern und der Aufnahmegemeinde, durch welche die Bildung der Botschaft der Gemeindedemokratie formalisiert wird;

· einen kurzen Lebenslauf des Delegierten (oder der Delegierten, wenn turnusmässig für Präsenz gesorgt wird), der/die mit der Sicherstellung der Ständigen Vertretung während des ersten Botschaftsjahres betraut ist/sind (sowie ein Anwesenheitsprogramm, sofern es sich um mehrere, einander abwechselnde Delegierte handelt).

- Die Bewerbungsunterlagen werden dem Lotsenkomitee der Botschaften der Gemeindedemokratie vorgelegt, welches im Namen des KGRE über die Gewährung der Bezeichnung "Botschaft der Gemeindedemokratie" entscheidet.

- Diese Bezeichnung wird für die Dauer eines Jahres verliehen. Sie wird - nach Vorlage einer Dokumentation über die während jenes Jahres durchgeführten Aktivitäten sowie eines Projekts für die folgenden Jahre - verlängert.

- Die die Bezeichnung tragenden Projekte sind wählbar als Adressaten einer (politischen, finanziellen oder technischen) Unterstützung, wie sie durch den Europarat im Rahmen seines Programmes "Vertrauensmassnahmen" gewährt wird. Hierzu muss dem Politischen Direktorium des Europarats eine spezifische Akte vorgelegt werden. Solche Projekte können aber auch in den Genuss anderer Hilfeleistungen im Rahmen entsprechender Programme des Europarats oder der Europäischen Union kommen.

1 Als Richtentscheid durch den Kongress angenommen am 4. Juli 1996 und durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 5. Juli 1996 angenommen (siehe Dok. CG (3) 4, Entschliessungsentwurf vorgelegt von Herrn G. Martini, Berichterstatter)

2 Gemäss dem Entscheid des Kongress-Präsidiums vom 3. Juli 1995 sind dies derzeit Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien-Montenegro) sowie Slowenien.

3 in Zusammenarbeit mit Médecins Sans Frontières (Belgien) und Amnesty International (Belgien)