Entschliessung 208 (2006)1 über die einheimischen Erzeugnisse angesichts der Globalisierung

Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. Ist der Auffassung, dass die einheimischen Erzeugnisse zur kulturellen Vielfalt und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der einheimischen Wirtschaft beitragen;

2. Ist insbesondere der Ansicht, dass die gastronomischen und kulinarischen Traditionen, die Teil des Volkstums sind, den örtlichen Fremdenverkehr stützen;

3. Seit Jahrhunderten pflegen verschiedene Regionen gastronomische Traditionen, dank derer einheimische Erzeugnisse und bekannte und qualitativ hochwertige kulinarische Spezialitäten bis heute Bestand haben;

4. Obwohl die Globalisierung zu einem Anstieg des Fremdenverkehrs und des Handelsaustausches geführt hat und die Zahl der Personen zunimmt, die sich für einheimische Erzeugnisse interessieren, besteht jedoch die Gefahr der Vereinheitlichung des Geschmacks und der Erzeugnisse, indem charakteristische Erzeugnisse unterschiedlicher örtlicher Herkunft außer Acht gelassen werden;

5. Daher fordert der Kongress, mit Bezug auf einen Vorschlag des Ausschusses für Kultur und Bildung, seine Mitglieder auf:

a. die Produktion und kommerzielle Entwicklung von einheimischen Produkten zu fördern, um das historische, kulturelle und ökologische Erbe der gastronomischen Regionen sowie ihre regionale Identität zu schützen;

b. das Image von regionalen Erzeugnissen zu stärken und zu garantieren, um die kulturelle Vielfalt ihrer Gebiete zu fördern;

c. umweltfreundliche Praktiken in der Landwirtschaft zu fördern, die das natürliche ländliche sowie das regionale kulturelle Erbe bewahren;

d. weiterhin die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, das Vorsichtsprinzip anzuwenden und eine ständige Hygienekontrolle durchzuführen;

e. weiterhin regionale Veranstaltungen (Messen, Konferenzen, Kostproben) abzuhalten;

f. den für die Förderung dieser Erzeugnisse zuständigen Behörden die Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarländer zu ermöglichen, damit die Förderung und Verbreitung auch über die Grenzen hinaus möglich ist;

6. Der Kongress beauftragt den Ausschuss für Kultur und Bildung:

a. das Follow-up dieser Entschließung zu gewährleisten und Abschlusskonferenzen zu organisieren;

b. sich weiterhin mit diesem Thema zu befassen und fordert die Regionen und Städte auf, die im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates vertreten sind, die Maßnahmen vorzustellen, die sie zur Förderung ihrer einheimischen Erzeugnisse vorgesehen haben;

c. zu prüfen ob Interesse daran besteht, eine Folgeabschätzung der einheimischen Erzeugnisse auf den Fremdenverkehr durchzuführen;

7. Der Kongress beschließt, den Ausschuss der Regionen aufzufordern, die Möglichkeit einer gemeinsamen Beteiligung an den Tätigkeiten mit dem Kongress zu prüfen, um die Kultur der regionalen Erzeugnisse zu stärken.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 16. März 2006 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 17. März 2006 (siehe Dok. CPR(12)5, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch S. Bolam (Vereinigtes Königreich, R, EVP/CD), Berichterstatter)