Entschliessung 203 (2005)1 über die Regionalmedien und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Der Kongress, mit Bezug auf einen Vorschlag der Kammer der Regionen

1. Unter Berücksichtigung:

a. des Berichtes des Berichterstatters Günther Krug (Deutschland) über die „Regionalmedien“: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit;

b. der Abschlusserklärung der Konferenz von Berlin, in Zusammenarbeit mit dem Europa-Preis über die grenzüberschreitende Kooperation der Regionalmedien in Europa, die am 15. und 16. Oktober 2004 in Berlin stattfand;

c. der Medien, insbesondere Fernsehen und Radio, die für die Annäherung an die Bürger wichtig sind;

d. der europäischen Bürger, die zur Entwicklung einer Kultur der Toleranz, der gegenseitigen Achtung und der demokratischen Stabilität des Kontinents beitragen können;

e. in der Auffassung, dass die audiovisuelle Landschaft und die Radioausstrahlung in Europa sich auf qualitative und quantitative Produktionen stützen müssen, die die Kreativität und die Dynamik der Fachleute in Europa widerspiegeln;

2. Erinnert an die Vorbereitungsstudie des Kultur- und Bildungsausschusses des Kongresses über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Bildung und Kultur (CPR/CULT (7) 3) vom 9. April 2001, in der der Mediensektor als Schlüsselbereich für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bezeichnet wird;

3. Fordert seine Mitglieder auf:

a. Maßnahmen zur Sensibilisierung in der örtlichen Sprache zu ergreifen;

b. Partnerschaften mit verschiedenen Interessensgruppen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu schließen, um Projekte von gemeinsamem Interesse einzurichten;

c. ihre jeweiligen Staaten aufzufordern, spezifische Maßnahmen zur Erleichterung des Grenzübergangs für Personen zu ergreifen, die an den Aktivitäten der grenzüberschreitenden Medien teilnehmen, sowie des entsprechenden Materials;

d. den für die Planung der nationalen Frequenzen zuständigen Behörden zu empfehlen, mit den Behörden der Nachbarländer zusammenzuarbeiten, um angemessene grenzüberschreitende Dienstleistungsbereiche zu schaffen;

e. die Ausarbeitung und Verbreitung („im Rahmen eines Lastenheftes“) von zwei- und mehrsprachigen Radio- und Fernsehsendungen insbesondere in den Grenzregionen zu fördern;

f. Abkommen auf lokaler und regionaler Ebene mit den Medien zu schließen, um die Umsetzung gemeinsamer Projekte zu erleichtern, die sich auf Initiativen von Beamten auf lokaler oder regionaler Ebene gründen;

g. zusammenzuarbeiten, um die kulturellen und anderen Aktivitäten, die auf beiden Seiten der natürlichen Grenzen organisiert werden, besser bekannt zu machen, denn sie dienen dazu, das gegenseitige Verständnis zu verbessern;

h. zwei- und mehrsprachige Zeitungen und Zeitschriften zu gründen, die über die Grenzregionen informieren;

i. das Internet und die neuen Technologien zu nutzen, um die grenzüberschreitende Kooperation in den Medien auszubauen (d.h. das Programm Interreg III B Berggebiete und „Media Alp“);

j. die Bedeutung eines vielfältigen und pluralistischen Mediensektors für das demokratische Regierungssystem zu bekräftigen und anzuerkennen;

k. alle entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, damit die Regionalmedien vollen Zugang zu umfassenden Informationen über öffentliche Angelegenheiten auf regionaler Ebene erhalten;

l. die Sendungen in den Regionalsprachen zu unterstützen, die als regionale „lingua franca“ dienen, und mehrsprachige Sendungen mit lokalen und regionalen Themen und Akteuren als Beispiel für gute Praktiken anzusehen und ihre Produktion zu fördern;

m. Maßnahmen zur Unterstützung der interregionalen Kooperation der Medien auf nationaler und transnationaler Ebene zu ergreifen;

n. Aktionen zur Information und Sensibilisierung, insbesondere in Seminaren und Workshops für die interessierten Fachleute (Gemeinde- und Regionalpolitiker) einzurichten, damit diese auf die Anforderungen an ein unabhängiges und pluralistisches Mediensystem in einer demokratischen Gesellschaft aufmerksam gemacht werden;

4. Fordert den Kultur- und Bildungsausschuss der Kammer der Regionen auf:

a. die Weiterführung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Medien durch Konferenzen in diesem Bereich zu sichern und auch an das Follow-up dieser Entschließung zu denken;

b. ein Treffen mit der Medienabteilung des Europarates abzuhalten, um mögliche künftige Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen, insbesondere in den Ländern Mittel- und Osteuropas.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 31. Mai 2005 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 2. Juni 2005 (siehe Dok. CPR (12) 2, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch G. Krug (Deutschland, R, Soc) und K.-H. Lambertz (Belgien, R, Soc), Berichterstatter).