Entschliessung 132 (2002)1 betreffend die Lage der Gemeinde- und Regionaldemokratie in der Moldau

Der Kongress,

1. Ruft in Erinnerung:

a. den Artikel 2.3 der Statutarischen Entschliessung (2000)1 des Ministerkomitees betreffend den KGRE, der diesen beauftragt, regelmässig, Land für Land, Berichte über die Lage der Gemeinde- und Regionalpolitik in allen Mitgliedstaaten sowie in den sich um einen Beitritt zum Europarat bewerbenden Staaten auszuarbeiten;

b. seine Entschliessungen 31 (1996), 58 (1997) und 106 (2000), worin die leitenden Grundsätze für die Ausarbeitung der oben erwähnten Berichte festgelegt sind;

c. seine Empfehlungen 38 (1998) und 84 (2000) betreffend die Lage der Gemeinde- und/oder Regionaldemokratie in der Republik Moldau, worin er eine Reihe von Überlegungen zuhanden der parlamentarischen und Regierungsstellen der Republik Moldau formuliert hat;

d. seine Entschliessungen 59 (1998) und 103 (2000) betreffend die Lage der Gemeinde- und/oder Regionaldemokratie in der Republik Moldau, worin er insbesondere beschloss, das Monitoring der Gemeinde- und Regionaldemokratie in diesem Lande fortzusetzen;

2. Nach Kenntnisnahme der Ergebnisse der offiziellen Besuche, welche die Herren Berichterstatter Claude Casagrande (Frankreich, G) und Yavuz Mildon (Türkei, R)2 in den Jahren 2001 und 2002 in Chisinau und Comrat (Gagausien) durchführten und die in den kürzlich durch das Präsidium gutgeheissenen Informationsberichten3 dargestellt sind;

3. Berücksichtigt den durch die Berichterstatter im Namen des Institutionellen Ausschusses ausgearbeiteten Monitoring-Bericht4 ;

4. Fordert die mit der Überprüfung der Mandate der nationalen Delegationen beim KGRE beauftragten Berichterstatter auf, der Erneuerung der Delegation der Republik Moldau besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

5. Hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, darauf zu achten, dass die Delegation der Moldau systematisch kommunale und regionale Abgeordnete enthält, deren Mandat aus regulären Wahlen stammt, die den Regeln der Charta sowie der Geschäftsordnung des Kongresses entsprechen;

6. Hält es in diesem Zusammenhang für ebenso wichtig, sicherzustellen, dass bei jeder Erneuerung der Delegation der Republik Moldau die repräsentativen Gemeinde- und Regionalverbände des Landes entsprechend Artikel 3, Abschnitt 1, der Charta des KGRE durch die zuständigen zentralstaatlichen Behörden formell konsultiert werden;

7. Beauftragt seinem institutionellen Ausschuss, noch vor Ende 2002 in Chisinau ein Treffen mit sämtlichen betroffenen Akteuren durchzuführen, um die Schaffung eines geeigneten Rahmens für den Dialog zwischen den Vertretern der zentralstaatlichen Begörden und denjenigen der Gemeinden und Regionen des Landes zu erleichtern und den Beginn der Zusammenarbeit unter diesen Vertretern in einem Klima des Vertrauens zu begünstigen;

8. Bekräftigt seine Bereitschaft, zum gegebenen Zeitpunkt mit den moldawischen Behörden und den übrigen betroffenen internationalen Organisationen auf der Suche nach politischen und rechtlichen Lösungen für die Selbstverwaltung der Dnjestr-Republik zusammenzuarbeiten;

9. Beauftragt sein Präsidium und seinen institutionellen Ausschuss, die Umsetzung der Empfehlung... betreffend die Gemeinde- und Regionaldemokratie in der Moldau durch die moldawischen Behörden zu verfolgen.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 5. Juni 2002, 2. Sitzung (siehe Dok. CG (9) 6, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch die Herren C. Casagrande und Y Mildon, Berichterstatter)

2 Die Besuche fanden statt: 29.-30. Oktober 2001, 28.-30. Januar und 18.-20. Februar 2002.

3 Dokumente: CG/Bur(8)95, CG/Bur(8)118 und CPR/Bur(8)14.

4 Dokument: CG(9)6 Teil II