Entschließung 181 (2004)1 über einen Pakt zur Integration und Beteiligung der Einwanderer in den Städten und Regionen Europas
Der Kongress, mit Bezug auf einen Vorschlag der Kammer der Gemeinden,
1. Unter Verweis insbesondere auf :
a. das Übereinkommen des Europarates über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben, das 1992 zur Unterzeichnung aufgelegt und bis heute von 10 Staaten unterzeichnet und von 7 der 45 Mitgliedstaaten ratifiziert wurde;
b. die Entschließung 76 (2000), die nach der Konferenz von Straßburg am 5. und 6. November 1999 verabschiedet wurde, die der Kongress, die Stadt Straßburg und der Ausländerbeirat mit organisierten;
c. die Entschließung 115 (2002) über „Die Partizipation der ausländischen Einwohner am öffentlichen Leben der Gemeinde: Die Beratungsorgane“, die nach der Anhörung vom 14. Dezember 2001 verabschiedet wurde, die der Kongress auf Einladung des Bürgermeisters von Stuttgart in dieser Stadt organisierte;
2. Unter Verweis auf die jüngsten Arbeiten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und insbesondere auf seine Empfehlung 1500 (2001) über die Beteiligung von Einwanderern und Ausländern am politischen Leben in den Mitgliedstaaten des Europarates sowie Empfehlung 1625 (2003) über die Integrationspolitik der Mitgliedstaaten des Europarates;
3. Unter Verweis ebenfalls auf Empfehlung (2001) 19 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Beteiligung der Bürger am öffentlichen Leben auf kommunaler Ebene, insbesondere Absatz 5 in Kapitel D im Anhang II, in dem es um Ausländer geht und in dem die Staaten aufgefordert werden, sich an den Instrumenten zu orientieren, die in dem Übereinkommen des Europarates von 1992 vorgesehen sind, selbst wenn diese Bestimmungen für die Staaten rechtlich nicht bindend sind;
4. Dankt dem Bürgermeister von Stuttgart für die Ausrichtung der Konferenz über „Die Integration und Partizipation von Ausländern in den Städten Europas“ am 15. und 16. September 2003 in seiner Stadt, die vom Kongress und der Stadt Stuttgart mit Hilfe des integrierten Projektes des Europarates „Die demokratischen Institutionen in Aktion“ mit organisiert wurde;
5. Unter Berücksichtigung des Berichtes von Helene Lund und Wolfgang Schuster [CPL (11) 4. Teil II], der Entschließung … (2004), der Schlusserklärung, die bei der Konferenz von Stuttgart verabschiedet wurde und der erwähnten Entschließung beigefügt ist, sowie der Konferenzberichte;
6. Verweist auf die wachsende Vielfalt der Staatsangehörigkeiten der Bewohner der europäischen Städte nach den vergangenen und jüngsten Migrationströmen und ist überzeugt, dass diese Ströme nach Europa noch zunehmen werden;
7. Erachtet eine verstärkte Kooperation auf allen Regierungsebenen als notwendig, um einen kohärenten Rahmen abzustecken, der eine legale und geordnete Einwanderung zulässt und effektiv gegen die illegale Einwanderung vorgeht, die den Handel und die Ausbeutung von Menschen begünstigt;
8. Unterstreicht, dass diese Migrationströme die Vielfalt und die Vitalität unserer Städte fördern, zahlreiche demografische, wirtschaftliche und kulturelle Vorteile, aber auch große Herausforderungen bezüglich der Integration dieser Personen und ein harmonisches Zusammenleben in der europäischen Gesellschaft mit sich bringen;
9. In der Erwägung, dass die Integration von Einwanderern eine gemeinsame Verantwortung darstellt, für die eine nationale und europäische Solidarität notwendig ist, um die Gemeinden und Regionen, die direkt von den Migrationströmen betroffen sind, zu unterstützen;
10. Stellt fest, dass die Gemeinden und Regionen für die Umsetzung der Integrationsprogramme zwar wichtig sind, jedoch unzureichend in die Entscheidungsfindung bei Migration und Integration eingebunden werden und oft die Aktionen selbst durchführen müssen, was ihren Haushalt sehr schwächt;
11. Ist der Auffassung, dass die Integrationsprogramme einerseits eine effektive Integration der bereits niedergelassenen Einwanderer anstreben sollten, die in den Gebietskörperschaften, in denen sie wohnen, bleiben möchten und andererseits spezifische Maßnahmen für die Integration von Neuankömmlingen einrichten sollten;
12. Ruft zu einer verstärkten Kooperation zwischen den verschiedenen politischen Ebenen (national, regional und kommunal) sowie der Zivilgesellschaft auf, um folgende drei prioritäre Ziele zu erreichen:
i. Integration und Partizipation zur Förderung der Chancengleichheit (rechtlich und tatsächlich), damit alle gleiche Rechte und Pflichten erhalten;
ii. politisches Miteinander, das für die Achtung, im Sinne der Toleranz, der Rechte und Freiheiten des Einzelnen und insbesondere der Meinungs- und Religionsfreiheit notwendig ist;
iii. Hervorhebung der kulturellen Vielfalt als Ressource durch die interkulturelle Offenheit im städtischen Leben und den öffentlichen Diensten;
13. Unterstreicht, dass die Chancengleichheit nur mit Hilfe von Maßnahmen zur positiven Diskriminierung in einigen spezifischen Bereichen erreicht werden kann, die adäquater Human- und Finanzressourcen bedürfen;
14. Unterstreicht weiterhin, dass parallel zu jedem Integrationsprogramm effektive Maßnahmen im Kampf gegen Diskriminierung, Rassismus und Intoleranz zu ergreifen sind;
15. Fordert die Gebietskörperschaften Europas auf, sich an der Abschlusserklärung von Stuttgart zu orientieren und die Integration und Partizipation von Einwanderern zu fördern, insbesondere:
a. diesen Fragen große politische Priorität beizumessen, alle Beteiligten auf kommunaler Ebene in einen echten „Integrationspakt“ einzubinden und eine intensive Kommunikationspolitik hierzu mit allen Einwohnern zu betreiben;
b. diese Problematik in die Politik der Stadt zu integrieren, damit auf die besonderen Bedürfnisse der Einwanderer insbesondere in den Bereichen Erziehung, Ausbildung, Sprachfähigkeiten, Unterkunft, Sozial- und Kulturprogramme berücksichtigt werden können;
c. die Begegnung, den Dialog und den Austausch mit allen Einwohnern der Stadt anzuregen, den Wert der kulturellen Vielfalt hervorzuheben und die aktive Beteiligung aller an den verschiedenen Bereichen des örtlichen Lebens zu fördern;
d. örtliche Beratungsstrukturen oder Integrationsausschüsse einzurichten, in Anlehnung an das Handbuch des Kongresses2 über diese Strukturen, unabhängig davon, ob alle Ausländer das Wahlrecht auf kommunaler Ebene erhalten oder nicht;
e. einen interkulturellen Ansatz bei allen städtischen Diensten durch eine entsprechende Ausbildung des Personals und die Zusammenstellung von interkulturellen Teams zu gewährleisten;
f. mit Unterstützung anderer Regierungsebenen langfristige Programme einzurichten, die regelmäßig auf Erfolg geprüft und an die Bedürfnisse angepasst werden;
g. den Erfahrungsaustausch mit anderen Gebietskörperschaften auf nationaler und europäischer Ebene zu verstärken, um zu der Verbreitung erfolgreicher Praktiken beizutragen ;
16. Fordert den Ausschuss für Kultur und Erziehung im Rahmen seiner künftigen Arbeiten an Strategien und Programmen zur Verbesserung der Integration und Partizipation der Einwanderer in alle Bereiche des Lebens der Gebietskörperschaften Europas (in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Kultur oder Politik) auf, seine Tätigkeiten fortzusetzen gemeinsam mit den zuständigen Ausschüssen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie dem Regierungssektor und insbesondere dem Lenkungsausschuss für Migration (CDMG) und dem Lenkungsausschuss für Gemeinde- und Regionaldemokratie (CDLR);
17. Begrüßt die Stadt Stuttgart zu ihrer Initiative, ein Netz der europäischen Städte zu schaffen, um den Erfahrungsaustausch zu fördern und erfolgreiche Praktiken in diesem Bereich zu verbreiten und wird zum Erfolg dieses Netzes im Rahmen seiner Human- und Finanzmöglichkeiten beitragen.
Anhang
Abschlusserklärung der Konferenz „Integration und Partizipation von Ausländern in den Städten Europas“
15. – 16. September 2003
Stuttgart, Hauptstadt von Baden-Württemberg, Deutschland
Die Teilnehmer der Konferenz „Integration und Partizipation von Ausländern in den Städten Europas“, die am 15. und 16. September 2003 in Stuttgart stattfand und bei der etwa 400 Teilnehmer aus 30 Ländern zusammen kamen, insbesondere Vertreter der Gemeinden und Regionen, der Parlamente, Regierungsexperten und Vertreter der Zivilgesellschaft und verschiedener Migrationsverbände, erklären Folgendes:
1. Wir stellen fest, dass in einer Zeit der Globalisierung, die Migrationströme aus der ganzen Welt nach Europa zunehmen. Von diesem Phänomen werden immer mehr Ursprungsländer betroffen sein, es trägt aber zur Vielfalt und Vitalität unserer Städte bei und stellt uns gleichzeitig aber auch vor eine Herausforderung.
Sicherlich wird die Migration des 21. Jahrhunderts eine andere historische Dimension haben; trotzdem stellen wir fest, dass die Migranten zur Entwicklung des europäischen Kontinentes beigetragen haben und noch immer beitragen und ihn auf vielerlei Weise bereichern.
Aus diesem Grund sind wir überzeugt, dass die künftigen Migrationströme für die Gastländer ebenfalls große Herausforderungen, Probleme und Aufgaben mit sich bringen, aber auch zahlreiche demographische, wirtschaftliche und kulturelle Vorteile.
Daher ist es umso wichtiger, dass diese Migrationen nach gemeinsamen europäischen Regeln verlaufen, da die illegale Einwanderung die Ausbeutung von und den Handel mit Menschen sowie kriminelle Aktivitäten begünstigt.
Mehr denn je geht es darum, die Ursachen der Zwangsmigration, wie Flucht oder Vertreibung national und international zu bekämpfen, insbesondere durch die Prävention gewalttätiger und kriegerischer Auseinandersetzungen und durch die Förderung demokratischer Strukturen, die Achtung der Menschenrechte und einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung. Der interkulturelle und interreligiöse Dialog spielt hierbei eine wichtige Rolle.
2. Für eine erfolgreiche Integrationspolitik ist es notwendig, sich auf die Netze der verschiedenen politischen Ebenen zu stützen, aber auch auf die Gemeindepolitik sowie das Engagement der Zivilgesellschaft. Nur wenn man gemeinsam handelt, können die folgenden drei strategischen Ziele erreicht werden :
Ø Integration und Partizipation zur Erzielung einer rechtlichen und tatsächlichen Chancengleichheit, um dafür zu sorgen, dass alle Menschen gleiche Rechte und Pflichten erhalten.
Ø Friedliches Miteinander, das notwendig ist für die Achtung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen, insbesondere die Meinungs- und Religionsfreiheit im Sinne der Toleranz.
Ø Die Hervorhebung der kulturellen Vielfalt als Ressource, aber auch als Aufgabe, um die Chancengleichheit sowohl im Berufsleben als auch in der Gesellschaft durch eine interkulturelle Offenheit im städtischen Leben und in den öffentlichen Diensten durchzusetzen.
3. Diese drei Ziele können nur durch eine Zusammenarbeit der verschiedenen politischen Ebenen bei folgenden Elemente erreicht werden:
Auf europäischer Ebene
Ø Enge Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Europäischen Union, damit die Menschenrechte in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen geachtet werden, so dass keiner aufgrund von Menschenrechtsverletzungen zu Migration gezwungen wird. Die Menschenwürde jedes Einzelnen sollte unter allen Umständen respektiert werden.
Ø Bei der Einwanderungspolitik sollten gemeinsame Regeln für die möglichen Migranten, aber auch für die Flüchtlinge gelten. Dies gilt auch für die Familienzusammenführung.
Ø Einrichtung einer gemeinsamen Plattform für den politischen Dialog zwischen den Ursprungs-, Transit und Gastländern, um „Rangierbahnhöfe“ für Menschen aufzulösen.
Ø Einrichtung von Hilfsprogrammen der Entwicklungsbank des Europarates zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Migranten in den Städten und Regionen der Mitgliedstaaten, einschließlich der finanziellen Bedingungen.
Auf nationaler Ebene
Ø Notwendige Priorität für die Integrationspolitik und insbesondere finanzielle Unterstützung und Ausstattung der Gebietskörperschaften, die die neuen Migranten mit zusätzlichen Humanressourcen integrieren sollen.
Ø Einbeziehung der Gemeinden und Regionen bei der Festlegung der Regeln und Definitionen für die Migrations- und Integrationspolitik unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips.
Ø Erleichterungen beim Erwerb der Staatsangehörigkeit und Möglichkeit der Mehrfachstaatsangehörigkeit.
Ø Bei der politischen Bildung: Förderung des Erfahrungsaustausches über Integration und Partizipation von Ausländern am öffentlichen Leben als Aufgabe für die Gesellschaft als Ganzes.
Ø Nachhaltige Hilfe für Schul- und Berufsausbildung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt in den Städten. Beim Sprachenerwerb der Kinder und Erwachsenen ist die Hilfe des Staates nötig.
Ø Die Maßnahmen in den Bereichen Stadtplanung und Unterkunft so vorzusehen, dass die Städte den Migranten und ihren Familien geeignete Unterkünfte in verschiedenen Stadtvierteln anbieten können.
Ø All denjenigen, die seit einiger Zeit auf dem Hoheitsgebiet einer Gemeinde leben, das Kommunalwahlrecht in der nationalen Verfassung zuzugestehen.
Ø Die entsprechenden Übereinkommen des Europarates, insbesondere das Übereinkommen über die Partizipation von Ausländern am öffentlichen kommunalen Leben, zu ratifizieren.
Auf Ebene der Gebietskörperschaften
Ø Die Integration und Partizipation der Migranten wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie als eine der Hauptaufgaben der Gemeindepolitik verstanden wird. Die Politiker, aber auch die Gemeindeverwaltungen, die gemeinnützigen Organisationen, die Gewerkschaften, die Schulen, die Verbände usw. sind aufgerufen, sich an diesem Integrationsprozess zu beteiligen.
Um die Partizipation der verschiedenen sozialen Gruppen bei dieser Arbeit zu garantieren, sollte ein „Integrationspakt“ geschlossen werden.
Ø Für die Integration und Partizipation ist es wichtig, die Bevölkerung, die seit langem in unseren Städten lebt und auch die Neuankömmlinge zu informieren. Aus diesem Grund sollte eine aktive Informationspolitik über die Einwanderung geführt, die Toleranz gefördert und rasch und entschlossen gegen jede Form von Rassismus vorgegangen werden. Hierzu gehört auch die Information der Migranten über unsere demokratischen Werte, damit die Menschenrechte geachtet werden und die Ausbeutung von Menschen geahndet und gebannt wird. Auch über die Gesetze, die von allen eingehalten werden müssen, ist zu informieren.
Ø Integration und Partizipation werden dann Erfolg haben, wenn bei der Hilfe die individuelle Situation der Migranten berücksichtigt wird. Hierzu sollte ein Hilfsprogramm, das auf die individuellen Lebensbedingungen und das Alter des Migranten abgestimmt ist, geschaffen werden.
Dies bedeutet, dass die Migranten, die in einem Land leben, dessen Sprache verstehen, sprechen und lesen können müssen.
Der Sprachenerwerb im Kindergarten ist der leichteste Weg. Aber es ist auch notwendig, das Erlernen der Sprache und der Kultur in den Grundschulen und weiterführenden Schulen zu fördern.
In allen Stadtvierteln sollten Sprachkurse für Erwachsene zusammen mit Integrationskursen angeboten werden. Außerdem sollten spezifische Sprachkurse für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt veranstaltet werden.
Die Arbeitsämter, die Jugendämter und die Unternehmen sollten gemeinsam Hilfsmaßnahmen für die berufliche Qualifikation einrichten.
Ø Das friedliche Miteinander der verschiedenen Nationalitäten, aus denen sich eine Stadtbevölkerung zusammensetzt, wird durch die Chancengleichheit, wenn diese wirklich existiert, beträchtlich gestärkt.
Der verbesserte Zugang der Migranten zu Unterkünften mit gemäßigter Miete in allen Stadtvierteln ist hierbei wichtig, damit keine Ghettos entstehen. Insbesondere soll die Abtrennung bestimmter Nationalitäten oder Volksgruppen vermieden werden, denn solche Ghettos erschweren die Integration auf lange Zeit.
Ø Zur Verbesserung der Partizipation und Verhinderung von Vorurteilen und Spannungen sollten in jedem Stadtviertel „runde Tische“ eingerichtet werden. Bei diesen öffentlichen Rundtischgesprächen sollten die Vertreter der Musik-, Kultur- und Sportvereine sowie der Schulen die Möglichkeiten für eine aktive Partizipation vorstellen, um so viele Migranten wie möglich zu ermutigen, sich an verschiedenen Aktivitäten der Zivilgesellschaft zu beteiligen.
In den „Gemeindezentren“ und in den Kulturzentren sollten bei den Programmen die besonderen Bedürfnisse der Migranten berücksichtigt werden.
Mit Hilfe des interkulturellen Dialogs und des interreligiösen Dialogs in den Stadtvierteln können Vorurteile abgebaut werden. Die gemeinsame Organisation von Kulturveranstaltungen fördert das Miteinander, die Begegnung und die Vielfalt des kulturellen Lebens.
Ø In einer Welt des weltweiten Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsmächten spielt die kulturelle Vielfalt eine immer wichtigere Rolle als intellektuelle und wirtschaftliche Ressource. Aus diesem Grund ist es wichtig, interkulturelle Initiativen und Veranstaltungen und den Austausch von Künstlern aus verschiedenen Kulturen zu fördern, auch im Hinblick auf die Entwicklung der Städte.
Die Gemeindedienste und -büros sollten interkulturell arbeiten. Hierfür sind Leitlinien, die Einsetzung von Ausbildungsprogrammen für das Gemeindepersonal, die Einrichtung interkultureller Teams und die verstärkte Einstellung von Mitarbeitern, die mehrere Sprachen beherrschen, nötig.
Ø Unabhängig von dem Kommunalwahlrecht für alle ausländischen Bürger sollten Integrationsausschüsse (Beratungsstrukturen) in den Städten und in den Stadtvierteln eingesetzt werden. Zur Stärkung des Vertrauens der Migranten wäre es gut, wenn die Mitglieder dieser Strukturen gewählt würden.
4. Die Integrationspolitik in den europäischen Städten wird eine wachsende Herausforderung und eine langfristige Aufgabe sein.
Angesichts der unterschiedlichen Möglichkeiten und lokalen Erfahrungen empfehlen wir dem Europarat folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Schaffung und Betrieb eines Netzes der Gebietskörperschaften, um nachhaltig den Erfahrungsaustausch zu erleichtern und zu verbessern.
- Förderung eines Auswertungsverfahrens, das dazu dient, Qualität, Dauer und Erfolg der lokalen Integrationspolitik zu beobachten, zu bewerten und zu vergleichen. So könnten die Gemeindepolitiker von den Erfahrungen der anderen lernen.
Wir fordern den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas auf:
- die Arbeiten und Schlussfolgerungen der Konferenz von Stuttgart in Europa zu verbreiten.
- seine Aktivitäten für die Integration der Ausländer und ihre Partizipation zusammen mit den anderen betroffenen Sektoren des Europarates und den anderen zuständigen europäischen Organisationen fortzusetzen.
- den Erfahrungsaustausch über Beispiele für erfolgreiche Praktiken bei der Integration im Rahmen eines Städtenetzes fortzusetzen.
2 Mit Unterstützung des integrierten Projektes des Europarates „Die demokratischen Institutionen in Aktion“