Entschließung 179 (2004)1 über die Vorteile und Nachteile der Direktwahl der Gemeindeexekutive ausgehend von den Grundsätzen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung

Der Kongress, gestützt auf den Vorschlag der Kammer der Gemeinden,

1. Im Hinblick auf:

a. Artikel 2, Absatz 1, Anstrich b der Entschließung (2000) 1 des Ministerkomitees über den Kongress des Europarates, in dem als eines der Ziele des Kongresses die Vorlage von Vorschlägen an das Ministerkomitee zur Förderung der Gemeindedemokratie genannt wird;

b. Artikel 2, Absatz 3 der gleichen Entschließung nach der der Kongress dafür zu sorgen hat, dass die Grundsätze der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (im Folgenden als „die Charta“ bezeichnet) umgesetzt werden;

c. den Begründungstext und die Empfehlung CPL (11) 2 über die Vor- und Nachteile der Direktwahl der Gemeindeexekutive (im Folgenden „Gemeindeexekutive oder Bürgermeister“ genannt) (CPL (11) 2 Teil II);

2. Fordert die nationalen Delegationen im Kongress sowie die nationalen Verbände der Gemeinden der Mitgliedstaaten auf, die Schlussfolgerungen des Kongresses über das Direktwahlsystem der Gemeindeexekutive zu beachten, wenn sie Vorschläge zur Reform der Gemeindeverwaltung in ihren Ländern unterbreiten, so wie es im Begründungstext und der Empfehlung dargelegt ist;

3. Beauftragt den institutionellen Ausschuss, seine Arbeiten zusammen mit der Gruppe unabhängiger Experten an der Charta fortzuführen, um die spezifischen Aspekte bei der Umsetzung dieses europäischen Übereinkommens zu beleuchten.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 25. Mai 2004 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss am 27. Mai 2004, (siehe Dok. CPL (11) 2, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Dr. I. Micallef (Malta, L, EVP/CD) und Dr. G. Rhodio (Italien, L, EVP/CD), Berichterstatter).