Empfehlung 73 (2000) 1 betreffend die folgen des Kosovo-Konflikts für die Umwelt
Der Kongress,
1. Nach Kenntnisnahme des Berichts der gemeinsamen Balkan-Task-Force von UNEP/UNCHS (Umweltprogramm der Vereinten Nationen/UN-Zentrum für menschliche Siedlung) über die Folgen des Kosovo-Konflikts für die Umwelt;
2. Nach Prüfung des Berichts von der durch die Regierungen Österreichs, Griechenlands, der Russischen Föderation und der Schweiz organisierten humanitären Hilfsaktion FOCUS;
3. Nach Prüfung des Textes, welchen die Arbeitsgruppe für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung erhalten hat von den Experten des "Green Cross International", die an den die beiden obengenannten Berichte vorbereitenden Beurteilungsmissionen teilgenommen hatten;
4. Die allgemeine Zerstörung der Umwelt in jener Region feststellend, die zum Teil auf jahrelange Vernachlässigung inbezug auf gewisse Probleme, hauptsächlich aber auf den Krieg zurückzuführen ist, dies vor allem in den Gegenden von Pancevo, Kragujevac, Novi Sad und Bor, wo die Verschmutzung einen kritischen Punkt erreicht hat und eine teils unmittelbare, teils langfristige Bedrohung der menschlichen Gesundheit und Umwelt in der Region darstellt;
5. Besorgt vor allem angesichts
- des umfangreichen Ausströmens giftiger Substanzen in den bei Pancevo in die Donau mündenden Kanal und der Verschmutzung des Bodens durch Quecksilber in der selben Gegend,
- der Verschmutzung des Grundwassers mit petrochemischen Substanzen aus der beschädigten Ölraffinerie, wodurch die Trinkwasserbrunnen und die öffentliche Wasserversorgung in Novi Sad gefährdet werden,
- der starken Luftverschmutzung durch Schwefeldioxid und andere giftige Substanzen aus der Kupfermine von Bor,
- der hohen Pegel von Dioxin und anderen giftigen Substanzen in der Umgebung des Komplexes von Zastava und des Kraftwerks von Kragujevac;
6. Besorgt angesichts der möglichen Folgen der an den Donaubrücken entstandenen Schäden, welche Überschwemmungen nicht nur in der Bundesrepublik Jugoslawien, sondern auch in Ländern ausserhalb des Konfliktgebiets miteinschliessen können;
7. Auf der Notwendigkeit unverzüglicher, notfallmässiger Reinigungsprogramme bestehend, um irreversible Umweltzerstörungen zu verhüten und die kurz- und langfristigen gesundheitlichen Bedrohungen der betroffenen Bevölkerung einzudämmen;
8. Überzeugt, dass die zur Vermeidung weiterer Umweltzerstörung notwenigen Aktionen Teil der übergreifenden humanitären Hilfe sein sollten;
9. Empfiehlt dem Ministerkomitee des Europarats:
- in der Umweltschädigung der Region eine ernsthafte Bedrohung der menschlichen Gesundheit zu erkennen, die sich überdies auch auf die soziale und politische Entwicklung in Richtung Demokratisierung negativ auswirken kann;
- die Regierungen aller Mitgliedstaaten zu Nothilfemassnahmen für die Abwendung der unmittelbaren Umweltgefährdung in der Region aufzufordern;
- die internationalen Spendenorganisationen zur Unterstützung solcher Aktionen als humanitäre Hilfe aufzufordern.
1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 2. März 2000 (siehe Dok. CG (6) 21, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch die Berichterstatter Sir John Harman und Herrn J. Borg).