Empfehlung 22 (1996)1 bezüglich der europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung
I. Der Kongress,
mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,
und nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der Kammer der Gemeinden,
1. nimmt Kenntnis vom Zwischenbericht, den Herr Peter Rabe (Deutschland) bei der gegenwärtigen Tagung vorgelegt hat;
2. erinnert an die Entschliessungen Nr. 67 (1970) und Nr. 117 (1980) der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas;
3. erinnert an die Entschließung Nr. 8 (1994) und der Empfehlung Nr. 6 (1994) des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas sowie an die Aufforderung in der Entschließung Nr. 8, eine "Europäische Charta der regionalen Selbstverwaltung" zu erarbeiten, nach dem Modell der europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, in Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Versammlung, so wie es in Paragraph 23 der Genfer Erklärung festgelegt ist;
4. erinnert an die Erklärungen, die anlässlich der Konferenzen und Konventionen, die die ständige Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas organisiert hatte, angenommen wurden, insbesondere der Erklärungen von Galway (1975), Bordeaux (1978) und Genf (1993);
5. erinnert an die Entschließung über die "Gemeinschaftliche Regionalpolitik und die Rolle der Regionen", welche am 18. November 1988 vom Europäischen Parlament angenommen wurde;
6. erinnert an das Eintreten der Parlamentarischen Versammmlung für eine Regionalisierung und insbesondere an ihre Empfehlungen 1021 (1985) und 1256 (1996) über die Regionen im Europarat;
7. eingedenk der Europäischen Charta der Kommunalen Selbstverwaltung (Konvention Nr. 122 des Europarats) vom 15. Oktober 1985 gibt er seiner Freude darüber Ausdruck, daß diese Charta, deren 10jähriges Bestehen der Kongress gerade begangen hat, bis heute von 27 Mitgliedstaaten unterzeichnet und von 21 von ihnen ratifiziert worden ist;
8. erinnert an die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips, welches zum ersten Mal in einem internationalen Text definiert wurde und zwar in Artikel 4 Paragraph 3 der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und welches als bedeutsames Prinzip im Vertrag von Mastricht festgehalten wurde;
9. erinnert an die Empfehlung Nr. R (95) 19 des Ministerkomitees der Mitgliedstaaten über die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips, die am 12. Oktober 1995 angenommen wurde;
10. erinnert an die statutarische Entschließung Nr. (94) 3, wonach der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas und die Charta dieses Kongresses insbesondere die vorübergehende Vorschrift Nr. 1 einsetzt, die davon ausgeht, daß der Regionalisierungsprozeß in den Ländern, die keine Regionen haben, Fortschritte macht;
II. Und fordert
1. die Parlamentarische Versammlung des Europarats auf, den Entwurf der Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung, die in der Entschließung Nr. enthalten ist, zu überprüfen, um ihre Stellungnahme abzugeben und, wenn möglich, ihre Unterstützung zu bekunden, damit der endgültige Entwurf vorbereitet und anläßlich seiner 4. Sitzung (1997) eine Empfehlung an das Ministerkomitee anlässlich seiner 4. Sitzung (1997) gerichtet werden kann;
2. den Ausschuss der Regionen auf, den Entwurf der Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung zu überprüfen, um seine Stellungnahme vor Ende des Jahres 1996 abzugeben und dabei zu bedenken, daß dieser Entwurf der Charta nicht nur auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union anzuwenden ist, sondern auch darüber hinaus, auf die große Mehrheit der (39) Mitgliedstaaten des Europarates. Die Stellungnahme könnte ebenfalls die Fragen betreffen, unter welchen Bedingungen die Europäische Union sich die Prinzipien der Charta zu eigen machen könnte.
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 3. Juli 1996 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 5. Juli 1996 (siehe Dok. CPR (3) 3, Empfehlungsentwurf vorgelegt von Herrn P. Rabe, Berichterstatter)