Empfehlung 148 (2004)1 über den integrierten Ansatz für die Gleichstellung von Mann und Frau auf kommunaler und regionaler Ebene: Eine Strategie zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in den Städten und Regionen 

Der Kongress,

1. Unter Verweis darauf, dass es das Ziel des Europarates ist, eine stärkere Bindung zwischen seinen Mitgliedern zu schaffen, um die Ideale und Prinzipien, die das gemeinsame Erbe sind, zu bewahren und zu fördern;

2. Unter Verweis darauf, dass die effektive Gleichstellung von Mann und Frau ein wesentlicher Bestandteil dieser Ideale und Prinzipien ist und dass die Gleichstellung von Mann und Frau wichtig für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und ein Indikator für die Qualität der Demokratie ist;

3. Unter Hinweis auf die Erklärung über die Gleichstellung von Mann und Frau, die das Ministerkomitee am 16. November 1988 verabschiedete;

4. Unter Berücksichtigung der in der Erklärung und dem Aktionsprogramm verkündeten Ziele, die bei der 4. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen (Peking, 1995) verabschiedet wurden;

5. Unterstreicht, dass der integrierte Ansatz, der 1996 von der Europäischen Kommission verabschiedet (Mitteilung der Kommission vom 21. Februar: „Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft“ (COM (96) 67 endgültig)) und durch die Rahmenstrategie der Gemeinschaft für Gleichstellung der Geschlechter (2001-2005) konsolidiert wurde;

6. Unter Verweis auf Empfehlung (2003)3 des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten bezüglich der ausgewogenen Partizipation von Männern und Frauen bei der politischen und öffentlichen Entscheidungsfindung, die am 12. März 2003 verabschiedet wurde;

7. Betrachtet die Erklärung über die Gleichstellung von Mann und Frau, die bei der 4. europäischen Ministerkonferenz über die Gleichstellung von Mann und Frau verabschiedet wurde (Istanbul, November 1997) als Grundkriterium der Demokratie;

8. Begrüßt den Bericht über den integrierten Ansatz für die Gleichstellung von Mann und Frau des Lenkungsausschusses für Chancengleichheit (CDEG), der den Rahmen für einen integrierten Ansatz für die Gleichstellung sowie die Methode für die Umsetzung festlegt und Beispiele für erfolgreiche Praktiken beifügt;

9. Unter Verweis darauf, dass der CDEG den integrierten Ansatz als Organisation oder Umgestaltung, Verbesserung, Entwicklung und Bewertung der politischen Konzepte definiert hat, damit die Gleichstellung der Geschlechter in allen politischern Bereichen, auf allen Ebenen und in allen Phasen integriert wird und zwar von allen Akteuren, die normalerweise am Entscheidungsprozess beteiligt sind;

10. Begrüßt die Empfehlung R(98) 14 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten, in der sie aufgefordert werden, sich von dem Bericht des CDEG leiten zu lassen und auf nationaler Ebene die Strategie und die Botschaft des Ministerkomitees an die Lenkungsausschüsse des Europarates über den integrierten Ansatz umzusetzen und diese Strategie in ihrem Aktionsprogramm zu verwenden;

11. Begrüßt den Bericht über den integrierten Ansatz für die Gleichstellung von Mann und Frau des Lenkungsausschusses für Chancengleichheit (CDEG), der den Rahmen für den integrierten Ansatz und eine Methode für die Umsetzung festlegt und Beispiele für erfolgreiche Praktiken beifügt;

12. In der Überzeugung, dass die Vorbedingung für einen effizienten integrierten Ansatz zur Gleichstellung von Mann und Frau der politische Wille ist;

13. Unter Verweis auf seine Initiativen für die Partizipation von Frauen in den Gemeinden und Regionen, insbesondere den Bericht von Patrizia Dini, die Entschließung 85 (1999) und die Empfehlung 68 (1999) bezüglich der Beteiligung der Frauen am politischen Leben der europäischen Regionen;

14. Ruft die Mitgliedstaaten des Europarates auf:

a. die Situation der Frauen und Männer, auch durch eine statistische Datenerhebung deutlich zu machen (Statistik differenziert nach Geschlecht), um festzustellen inwieweit in bestimmten politischen Bereichen das eine Geschlecht bevorzugt wird;

b. eine Politik der Gleichstellung zu betreiben und nationale Aktionspläne für die Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau zu entwickeln, um den integrierten Ansatz für die Gleichstellung als Strategie bei der Definition, der Umsetzung und der Bewertung der Politik und der von der Regierung durchgeführten Aktionen zu erkennen;

c. die Empfehlungen und die Maßnahmen, die in der Empfehlung (2003)3 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen an den politischen und öffentlichen Entscheidungen angekündigt wurden, umzusetzen;

d. gezielte Konsultationen durchzuführen, um den Standpunkt, die Erwartungen und die Bedürfnisse der Männer und Frauen in den Bereichen, die sie vertreten, kennen zu lernen und so die Beteiligung der Männer und Frauen an den politischen Entscheidungen, die sie betreffen, zu verbessern;

e. die bestehende und künftige Politik nach den Konsequenzen für die Geschlechter zu beleuchten, sie abzuändern, um gegebenenfalls die Gleichheit zu gewährleisten;

f. zu überprüfen, ob die Änderungen die gewünschten Ergebnisse zeigen;

g. die Strukturen und notwendigen Maßnahmen zu schaffen oder zu verstärken, damit diese Aktionen durchgeführt werden können und sichergestellt wird, dass sie über entsprechende Human- und Finanzressourcen verfügen;

h. die Verwendung der bestehenden Systeme zu betrachten, um die Ziele für die Umsetzung des integrierten Ansatzes für die Gleichstellung von Mann und Frau zu definieren;

i. verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, damit die Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht außer Acht lassen, welche Konsequenzen die geltenden Verfahren und Praktiken für die Männer und Frauen haben und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen; 

j. Weiterbildungsprogramme für die Angestellten des öffentlichen Dienstes einzurichten, damit diese in der Lage sind, Indikatoren für die Gleichstellung von Mann und Frau zu sammeln und zu interpretieren, diese spontan in ihren spezifischen Wirkungsbereichen zu berücksichtigen, Konsultationen durchzuführen, Wirkungsanalysen differenziert nach Geschlecht bei der Definition, Umsetzung und Bewertung der Politik und den Aktionen durchzuführen und Überwachungs- und Bewertungsverfahren einzurichten, um die erzielten Fortschritte zu messen und sich besonders auf die erfolgreichen Praktiken zu stützen, die die nationalen Schulungsorgane in Europa entwickelt haben;

k. ihren Beitrag zur Sammlung der erfolgreichen Praktiken beim integrierten Ansatz für die Gleichstellung von Mann und Frau zu leisten und für die Verbreitung zu sorgen;

l. den integrierten Ansatz für die Gleichstellung von Mann und Frau in der Praxis mit Hilfe der öffentlichen Auftragsvergabe und anderen Anbietern öffentlicher Dienste zu fördern;

m. auf die Bedeutung und Effizienz der integrierten Politik der Gleichstellung von Mann und Frau in den Medien und der Bildung auf allen Ebenen hinzuweisen;

15. Fordert den Europarat auf:

a. seine Aktivitäten beim integrierten Ansatz für die Gleichstellung von Mann und Frau insbesondere durch die Entwicklung von entsprechenden Instrumenten zur Umsetzung dieser Strategie fortzusetzen, sowie erfolgreiche Praktiken aufzuzeigen und die Einrichtung von Netzen und die Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse der Arbeiten in diesen Bereichen zu fördern;

b. den integrierten Ansatz für die Gleichstellung von Mann und Frau in alle Aktivitäten und Aktionen zu integrieren, darunter auch den Haushalt;

c. sich weiterhin mit den Haushaltsfragen zu befassen, unter Berücksichtigung der Gleichstellung („gender budgeting“) als spezifische Umsetzung des integrierten Ansatzes im Haushaltsverfahren und die Ergebnisse dieser Arbeiten in diesem Bereich zu veröffentlichen und zu verbreiten, um die Mitgliedstaaten auf dieses neue Konzept aufmerksam zu machen.

 

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 27. Mai 2004, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (11) 10, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch B.-M. Lövgren (Schweden, L, NI) Berichterstatter)