Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,
1. In der Erwägung:
a. dass das Centurio-Programm und die Sommeruniversitäten der Versammlung der Regionen Europas (VRE) effiziente Instrumente zur Förderung der interregionalen Kooperation und Regionalisierung in ganz Europa sind;
b. dass die Programme auch dazu dienen, die großen Ziele des Europarates und des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas umzusetzen, da die Regionen durch sie auf die Bedeutung der Werte der pluralistischen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Freiheiten aufmerksam gemacht werden, sowie die Notwendigkeit, diese Prinzipien einzuhalten und umzusetzen;
c. dass diese Programme auch den Austausch von praktischen Erfahrungen und Fachwissen zwischen den Regionen in Bereichen ermöglichen, die für die europäische Integration wesentlich sind und entscheidend dazu beitragen, die Regionen in den Ländern der Beitrittskandidaten auf die Herausforderungen der Erweiterung der EU vorzubereiten;
d. dass der Europarat und die Europäische Union sich bereit erklärt haben, diese Programme zu unterstützen, die in der Tat eine wichtige Quelle der Inspiration für die europäische Politik im Bereich der Integration und sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Kohäsion ist;
e. dass eine verstärkte Unterstützung des Europarates und der EU das Monitoringverfahren für die Centurio-Praktika und Sommeruniversitäten sowie die ebenfalls unentbehrliche Aufgabe der Bewertung der Ergebnisse verbessern würde;
f. dass zahlreiche Regionen Europas in vielen Mitgliedstaaten des Europarates sich aktiv an diesen Programmen beteiligen und ihre Erfahrungen und ihren Kooperationswillen einbringen;
g. dass die Beziehungen des Europarates und der EU zu den Nichtmitgliedstaaten sich weiter entwickeln und es wichtig ist, dass diese Programme auch die Länder außerhalb Europas umfassen, beginnend mit dem Mittelmeerbecken;
h. dass diese Programme daher zur Vernetzung vieler Gebietskörperschaften in ganz Europa und darüber hinaus beitragen und den Austausch von Verantwortlichen und ihren Erfahrungen sowohl bilateral als auch multilateral erleichtern;
2. Unter Verweis auf die Adria-Agenda 21, eine Initiative, die bei der Sommeruniversität 2002 ins Leben gerufen wurde, erkennt an, dass diese Programme der interregionalen Kooperation an der Adriaküste ein Instrument sein können, das zur nachhaltigen und wirtschaftlichen Entwicklung, demokratischen Stabilität und dem Frieden in diesem Teil Europas beiträgt;
3. Unter Bezug auf:
- die zahlreichen Erklärungen des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Parlaments bezüglich der Förderung der interregionalen und grenzüberschreitenden Kooperation;
- Entschließung 119 (2001) und Empfehlung 99 (2001) betreffend die internationale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, die der KGRE angenommen hat;
4. Empfiehlt den Mitgliedstaaten:
a. die interregionale grenzüberschreitende Kooperation zu erleichtern und zu unterstützen und die Regionen mit entsprechenden Kompetenzen und Rechts- und Finanzinstrumenten auszustatten;
b. sich für eine rasche Annahme und Ratifizierung des Entwurfs der Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung einzusetzen, die der KGRE 1997 vorgeschlagen hat;
c. die Adria-Agenda 21 zu unterstützen und:
i. die Gemeinden und Regionen der Adriaküste aufzufordern, sich an den Aktivitäten im Rahmen dieses Programms zu beteiligen;
ii. in Zusammenarbeit mit der VRE eines der kommenden Wirtschaftsforen für Südosteuropa in einer Region an der Adriaküste zu organisieren;
iii. ebenfalls mit der VRE gemeinsame Begegnungen mit den Arbeitsgruppen für Südosteuropa sowie den zuständigen Arbeitsorganen des Stabilitätspaktes zu organisieren;
iv. eine Konferenz des KGRE über Regionaldemokratie und interregionale Kooperation in einer der Regionen an der Adriaküste vorzuschlagen;
5. Empfiehlt dem Ministerkomitee des Europarates:
a. dem KGRE in seinen Beistandsprogrammen für die neuen Mitgliedstaaten des Europarates eine wichtige Rolle einzuräumen, damit dieser in Zusammenarbeit mit der VRE sich für die Förderung der Gemeinde- und Regionaldemokratie, die interregionale Ost-West und Nord-Süd Kooperation auf dem europäischen Kontinent und mit dem südlichen Mittelmeerbecken einsetzen kann;
b. insbesondere die Adriaregionen, die Mitglied des KGRE sind, zu unterstützen, um die Adria-Agenda 21 zu fördern und ein Adrianetz der Gemeinden und Regionen für die Demokratie und die nachhaltige Entwicklung aufzubauen;
6. Empfiehlt der Europäischen Kommission:
a. die interregionale Kooperation in die Gemeinschaftsinitiativen für die Regionalentwicklung aufzunehmen und grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Komponenten als Faktoren anzuerkennen, die konkret zur Europäischen Integration und demokratischen Stabilität beitragen;
b. die Regionen in die Definition der künftigen Programme aufzunehmen, damit diese sich tatsächlich mit den Bedürfnissen der Regionen und der Zusammenarbeit befassen müssen;
c. die „außenpolitische Dimension“ von Interreg III durch eine echte Koordination der Programme der externen Kooperation zu verbessern und zu stärken (z.B. PHARE, TACIS und MEDA), mit dem Ziel, die Auswahlkriterien auf Nicht-EU-Partner auszuweiten;
d. die Beitrittskandidaten anzuregen, die Regionalreformen nicht nur den statistischen Bedürfnissen der Strukturfonds anzupassen, sondern auch Gelegenheit zur Schaffung wirklicher demokratisch legitimierter Gebietskörperschafen zu geben, die dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen;
e. die Verwaltung der Strukturfonds auf eine demokratische Struktur zu stellen und die Bemühungen des Europarates und insbesondere des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas in diesem Bereich zu unterstützen, effiziente demokratische Strukturen auf regionaler Ebene in den künftigen Mitgliedstaaten einzurichten und sich nicht darauf zu beschränken, die Strukturfonds auf regionaler Ebene nur von dezentralisierten Verwaltungen verwalten zu lassen;
f. gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen und dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (Kammer der Regionen) Kolloquien oder Task forces in einigen Beitrittskandidaten der Europäischen Union zu organisieren, und so die Schaffung demokratischer Strukturen auf regionaler Ebene bei den beabsichtigten nationalen Verwaltungsreformen zu fördern.
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 25. November 2003 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 26. November 2003 (siehe Dok. CPR (10) 7, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch die Herren M. Doric und M. Arbagic, Berichterstatter).