Der Kongress,
1. Nach Prüfung des Berichtes des Berichterstatters Bernard Suaud (Frankreich) über „die NROs und die Gemeinde- und Regionaldemokratie“ durch den Kongress, den Verbindungsausschuss der NROs, die beratenden Status im Europarat haben, die Einheit der internationalen NROs der Generaldirektion für politische Angelegenheiten sowie das Europäische Jugendzentrum in Budapest mit Unterstützung des integrierten Projektes 1 über die „demokratischen Institutionen in Aktion“, der nach der Konferenz zu diesem Thema vom 28. Februar bis 1. März 2003 im Jugendzentrum in Budapest erstellt wurde;
2. In Kenntnis der Schlusserklärung, der sogenannten „Erklärung von Budapest“ (insbesondere der Absätze 15 bis 21), die nach der obengenannten Konferenz verabschiedet wurde und sich an die vorliegende Empfehlung anlehnt;
3. Verweist auf seine Verpflichtung in den letzten Jahren die Grundsätze zur verstärkten Beteiligung der Bürger am öffentlichen Leben auf kommunaler und regionaler Ebene zu fördern. In diesem Zusammenhang wird hingewiesen auf:
a. die Stellungnahme des KGRE (2003) betreffend die Vorentwürfe der Entschließungen des Ministerkomitees über die Partnerschaft zwischen Europarat und den nationalen Nichtregierungsorganisationen und über die Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen im Europarat;
b. die Europäische Charta zur Beteiligung von Jugendlichen am Leben der Gemeinde und der Region (Entschließung 237 [1992] des KGRE) sowie die Empfehlung 128 [2003] und die Entschließung 152 [2003] betreffend die Revidierte Europäische Charta der Beteiligung von Jugendlichen am Leben der Gemeinde und der Region;
c. die Entschließung 91 (2000) des KGRE betreffend bürgerschaftliche Verantwortung und Beteiligung am öffentlichen Leben;
d. die Stellungnahme (2001) 15 des KGRE zur Empfehlung (2001) 19 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten des Europarates betreffend „die Beteiligung der Bürger am öffentlichen Leben auf kommunaler Ebene“ sowie die Empfehlung 115 [2002] und die Entschließung 141 [2002] betreffend die Partizipation der ausländischen Einwohner am öffentlichen Leben der Gemeinde: die Beratungsorgane;
4. In der Erwägung, dass:
a. die Gemeinden und Regionen und die internationalen NROs jeweils Funktionen inne haben, die ihnen Verantwortung für das Leben der Bürger übertragen;
b. die NROs, auf freiwilliger Basis, jeweils in ihrem gesetzlich festgelegten Kompetenzbereich durch ihre Funktionsweise beim Aufbau einer echten Zivilgesellschaft, die die Bürger den staatlichen, kommunalen und regionalen Behörden näher bringt sowie bei der Konsolidierung der echten pluralistischen Demokratie eine wichtige Rolle spielen;
c. die Gemeinden, die durch die allgemeinen Wahlen über eine demokratische Legitimität verfügen, eine globale Verantwortung für alle Sektoren des Gemeindelebens übernehmen. Diese Verantwortung ist nach dem Subsidiaritätsprinzip auszuüben;
d. die freiwillige Partnerschaft zwischen den Gemeinden und Regionen und den NROs die Gemeinde- und Regionaldemokratie und die Beteiligung der Bürger stärkt, den Abstand zwischen den Gemeinden und Regionen und den Bürgern verringert und die Berücksichtigung aller Ansichten und Einstellungen garantiert;
e. diese Partnerschaft ihre Legitimität auf die Notwendigkeit gründet, den Entscheidungsprozess dem Bürger näher zu bringen und die Mechanismen der Konsultation, Information und Partizipation auszuweiten, um neue Formen des territorialen Regierens zu finden und zu einer permanenten Abstimmung zwischen den NROs und den Gemeinden und Regionen zu kommen;
f. diese Partnerschaft durch die Komplementarität der Dienste geprägt ist, die die Gemeinden und Regionen einerseits und die NROs andererseits den Bürgern auf kommunaler und regionaler Ebene in verschiedenen Bereichen anbieten wie z.B. soziale Aktionen, Bildung, Kultur, Umwelt, Stadtplanung sowie Verwaltung der natürlichen Ressourcen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung;
g. diese Partnerschaft einen gemeinsamen Beitrag zur Prävention und Lösung von Konflikten ermöglichte und ermöglicht und die Rückkehr der bei Konflikten vertriebenen Personen erlaubt. Die unermüdliche Suche nach Mitteln zur Wahrung des Friedens sollte ein Ziel sein, das die Partner unaufhörlich verfolgen;
5. Ist der Auffassung, dass:
a. die Partnerschaft zwischen den Gemeinden und Regionen und den NROs nicht systematisch von allen Mitgliedstaaten des Europarates angestrebt und umgesetzt wird;
b. weitere Bemühungen notwendig sind, damit die Gemeinden und Regionen und die NROs sich gegenseitig und effektiv als vollwertige Partner anerkennen und sich in den Bereichen, in denen eine gemeinsame Aktion positivere Auswirkungen als eine Einzelaktion bringen würde, unterstützen und anspornen;
c. die Gemeinden und Regionen bei der Planung und Umsetzung einiger ihrer Projekte auf das Fachwissen der NROs zurückgreifen sollten;
d. die NROs und die Gemeinden und Regionen neue Beziehungen aufbauen sollten, bei denen die letzteren nicht nur die Aktivitäten der NROs finanziell unterstützen, sondern ihnen weitere Verantwortung übertragen;
6. Empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten:
a. einen Rechtsrahmen für die Partnerschaft zwischen den Gemeinden und Regionen und den NROs auszuarbeiten;
b. in der Praxis alle Mechanismen zu einer besseren Abstimmung zwischen den Gemeinden und Regionen und den NROs bei Themen von allgemeinem Interesse zu fördern;
7. Empfiehlt dem Ministerkomitee des Europarates:
a. den Lenkungsausschuss für Gemeinde- und Regionaldemokratie (CDLR) aufzufordern, über die institutionellen Mechanismen zur Förderung der Partnerschaft zwischen den nationalen, regionalen, kommunalen Behörden und den NROs nachzudenken;
b. das Statut der internationalen NROs im Europarat zu konsolidieren und so die Partnerschaft zwischen den Gemeinden und Regionen und den NROs zu stärken;
8. Empfiehlt dem Verbindungsausschuss der internationalen NROs, die über einen Beratungsstatus beim Europarat verfügen :
a. mit dem KGRE Informationen und Projekte auszutauschen;
b. eine bessere Koordination zwischen den Zusammenschlüssen von internationalen NROs und den Ausschüssen des KGRE anzustreben;
c. auf die Vernetzung wichtiger Erfahrungen und die Verbreitung von „guten Praktiken“ der kommunalen und regionalen Kooperation zu achten;
d. die Kooperation zwischen dem KGRE im Bereich der außerschulischen Bildung, insbesondere die Ausbildung von Frauen und Jugendlichen zur aktiven Staatsbürgerschaft, die Beteiligung an der Gemeinde- und Regionaldemokratie zu stärken und an die Praktiken des Europarates im Bereich des „gender mainstreaming“, die im Jugendbereich des Europarates zugunsten der Benachteiligsten entwickelt wurden, anzulehnen;
e. die Lobbyarbeit für die Grundlagentexte des Europarates, insbesondere die über die NROs und die internationalen NROs, bei den Regierungen zu intensivieren.
1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 26. November 2003 (siehe Dok. CG (10) 23, Empfehlungsentwurf , vorgelegt durch Herrn R. Ruocco im Namen von Herrn B. Suaud, Berichterstatter).