Empfehlung 136 (2003)1 betreffend die Folgen der demographischen Entwicklung für die europäischen Regionen

Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. In Anbetracht der Tatsache, dass der wachsende Anteil alter Personen an der europäischen Bevölkerung einerseits und der abnehmende Anteil junger Menschen andererseits als ein Erfolg verbesserter Gesundheits- und Lebensbedingungen, wirksamer Gesundheits- und Sozialpolitiken sowie einer höheren Lebenserwartung kombiniert mit niedriger Fruchtbarkeitsrate verstanden werden kann;

2. Die Erwartung zur Kenntnis nehmend, dass sich das Altern der Bevölkerung in den kommenden 10 bis 20 Jahren beschleunigen und unmittelbar auf die nationalen, regionalen und kommunalen Sozialpolitiken auswirken wird;

3. Erinnert an die Empfehlung 5 (1994) des KGRE zum Thema "Europa und seine alten Menschen: auf dem Weg zu einem Generationenvertrag und Schlussfolgerungen der Konferenz von Siena":

4. Erinnert an das anlässlich der zweiten Weltversammlung der Vereinten Nationen über das Altern (Madrid, 8.-12. April 2002) angenommene Aktionsprogramm und die von der regionalen Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) organisierte regionale Konferenz von Berlin (September 2002);

5. Hebt die in der "Berlin Ministerial Declaration" nach der Annahme des Internationalen Aktionsplans von Madrid (2002) betreffend das Altern festgelegten Prioritäten hervor: "Erweiterung der Teilnahme älterer Menschen an der Gesellschaft und Förderung der sozialen Einbettung und des selbständigen Lebens; Förderung eines ausgewogenen und nachhaltigen Wirtschaftswachstums durch Berücksichtigung der Auswirkungen des Alterns der Bevölkerung; Stärkung eines angemessenen und nachhaltigen sozialen Schutzes für gegenwärtige und zukünftige Generationen; Anregung der Arbeitsmärkte, auf das Altern zu reagieren und das Potenzial älterer Menschen zu nutzen; Förderung lebenslangen Lernens; Aufwertung lebenslanger körperlicher und geistiger Gesundheit und des Wohlbefindens; für einen gleichberechtigten Zugang zu qualitativ hochstehender Vorsorge im gesundheitlichen und sozialen Bereich sorgen; die Gleichberechtigung der Geschlechter in sämtliche Alterspolitiken integrieren; ältere Menschen, deren Familien und Umgebung bei der ihnen zufallenden Zuwendung und Pflege unterstützen; die Solidarität zwischen den Generationen fördern" (Abschnitt 8);

6. Unterstützt die Empfehlung 1591 (2003) der Parlamentarischen Versammlung und den Bericht von Herrn Gyula Hegyi "Challenges of social policy in our ageing societies" [Sozialpolitische Herausforderungen in unseren alternden Gesellschaften] (Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und Familie);

7. Erinnert an die Arbeiten des Ausschusses der Regionen, insbesondere an die Stellungnahme der Fachkommission für Wirtschaft und Sozialpolitik "Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns" (COM (2002) 9) und an die Konferenz über "Umgang mit der Bevölkerungsalterung: lokale und regionale Perspektiven und Verfahren" (Brüssel, November 2002);

8. Hebt in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für die europäische Bevölkerung hervor, dass aktives Altern als kohärente Politik betrieben werden muss im Hinblick auf eine Stärkung der sozialen Rolle und auf die Möglichkeiten der Selbständigkeit im Alter als eines Elements der Lebensqualität für alle Bürger alternder Gesellschaften;

9. Teilt die Ansicht, dass Politiken des aktiven Alterns nicht auf die zentralstaatliche Ebene beschränkt sein sollen, sondern dass auch die Gemeinden und Regionen daran beteiligt sein müssen;

10. Ist überzeugt, dass die Städte und Regionen geeignete Ebenen sind für die Durchführung und Koordination konkreter Aktionen im Rahmen eines wirksamen Umgangs mit den Folgen des Alterns und des abnehmenden Jugendanteils;

11. Unterstreicht die Wichtigkeit der durch das Europäische Komitee für Bevölkerungsfragen des Europarats, Eurostat sowie die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen erhobenen Daten, die noch der Standardisierung bedürfen und auch Daten enthalten sollten, welche Sozial- und Wohlfahrtsaspekte erfassen;

12. Fordert den Europarat auf,

a. die besondere Rolle des Kongresses auf dem Gebiet der Analyse von kommunalen und regionalen Politiken mit sozialkohäsiver Wirkung und der Ausarbeitung von diesbezüglichen Leitlinien anzuerkennen;

b. seinen Ausschuss für die europäische Bevölkerung und seine Generaldirektion für soziale Kohäsion zu beauftragen:

i. die Arbeit an dem Projekt "Aktives Altern" fortzusetzen;

ii. die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den ältesten Alten (80jährig und älter) und den älteren Migranten in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für soziale Kohäsion des Kongresses fortzuführen;

iii. bei ihren Aktivitäten die lokale und die regionale Dimension der Demographie zu berücksichtigen;

iv. spezifischen, durch das Altern besonders betroffenen Gruppen wie Frauen, Minderheitengruppen und älteren Menschen im ländlichen Raum besondere Beachtung zu schenken;

c. den Aspekt der Solidarität zwischen den Generationen in die durch die Generaldirektion des Europarats entwickelten Politiken insbesondere auf den Gebieten Kultur, Bildung, Gleichberechtigung der Geschlechter, soziale Kohäsion, zu integrieren;

13. Fordert die Parlamentarische Versammlung auf, ihre Arbeit auf dem Gebiet des aktiven Alterns fortzusetzen und ihre dafür zuständigen Ausschüsse zu beauftragen, sich weiter mit diesem Thema zu befassen;

14. Fordert die Europäische Union auf, die Auswirkungen des Alterns der Bevölkerung auf die Gemeinden und Regionen zu berücksichtigen und die Bedeutung dieser Auswirkungen als eines wichtigen Faktors der sozialen Kohäsion in Europa zu erkennen;

15. Fordert die Mitgliedstaaten des Europarats auf,

a. dem Thema Bevölkerungsalterung vorrangige Beachtung zu schenken, um zu einer auf demographische Entwicklungen gestützten Politik zu finden;

b. sicherzustellen, dass dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Zuständigkeiten an die Regionen und Gemeinden übertragen werden;

c. dafür zu sorgen, dass beim Finanzausgleich die demographischen Veränderungen berücksichtigt und die besonderen Bedürfnisse an Wohnungsbau, Sozial- und Gesundheitsdiensten usw. in Rechnung gestellt werden, vor die sich Gemeinden und Regionen mit einer stärker gealterten Bevölkerung gestellt sehen;

d. insbesondere im Hinblick auf die Formulierung von Politiken für die soziale Kohäsion die Datenerhebung auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern;

e. eng zusammenzuarbeiten mit jenen Strukturen des Europarats, deren Tätigkeit im demographischen Bereich liegt, wie dem Ausschuss für die europäische Bevölkerung sowie dem Kongress.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 21. Mai 2003 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 22. Mai 2003 (siehe Dok. CPR (10) 3, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch Herrn L. Van Nistelrooij, Berichterstatter)