Empfehlung 13 (1995)1 betreffendneue Möglichkeiten der Nord-Süd-Zusammenarbeit für Gemeinden und Regionen
Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas:
1. Begrüsst den von Frau Bloemendaal-Lindhout über «Neue Möglichkeiten der Nord-Süd-Zusammenarbeit für Gemeinden und Regionen» erstellten Bericht und drückt der Berichterstatterin sowie der Nord-Süd-Arbeitsgruppe der KGRE seinen Dank aus;
2. Begrüsst die fortdauernde Mitwirkung des KGRE bei der Arbeit des Nord-Süd-Zentrums von Lissabon als einer der Partner in dem durch das Zentrum für die Nord-Süd-Zusammenarbeit gepflogenen «Quadrilog» ─ einem kreativen und hilfreichen Zugang;
3. Anerkennt die vermehrte Zusammenarbeit in Umweltfragen wie etwa die Erarbeitung von Klima-Konventionen sowie die stärker verbreitete Umsetzung der aus den Abkommen von Rio erwachsenen Agenda 21;
4. Meint, dass nationale Verbände erfahrungsgemäss eine wichtige Rolle sowohl als Partner der Zentralregierung in nationalen Programmen der Nord-Süd-Zusammenarbeit als auch zusammen mit internationalen Spenderorganisationen spielen können;
5. Lobt die Arbeit internationaler Gemeinde- und Regionalverbände im Bereich der dezentralisierten Zusammenarbeit;
I. Ersucht das Ministerkomitee des Europarats,
6. den jeweiligen nationalen Behörden zu empfehlen,
6.1. die Bedeutung der dezentralisierten internationalen Zusammenarbeit zu beachten und die Rolle der nationalen Gemeindeverbände als eines der wichtigsten Instrumente für die Koordination, Diskussion und Verhandlung einer solchen Zusammenarbeit anzuerkennen;
6.2. die Regionen, die nationalen Gemeindeverbände und deren Mitglieder bei der Ausarbeitung der nationalen Projekte und Programme für die Zusammenarbeit mit einzubeziehen und solche Verbände als das legitime Vehikel für die Diskussion und Verhandlung dezentralisierter Zusammenarbeit zu akzeptieren;
6.3. sicherzustellen, dass die nationale Gesetzgebung den Gemeinden erlaubt, finanzielle Beiträge an ihre nationalen Gemeindeverbände zu leisten;
6.4. dem zuzustimmen, dass die nationalen Gemeindeverbände fähig sind und die Freiheit haben, eigene dezentralisierte Programme einzuleiten und zu fördern;
6.5. in jenen Ländern, wo dies noch nicht geschehen ist, dem Recht der Gemeinden und Regionen zuzustimmen, einen Teil ihres Budgets für Ausgaben im Zusammenhang mit dezentralisierter internationaler Zusammenarbeit zu verwenden, ohne die Genehmigung für solche internationalen Aktivitäten von ihrer Zentralregierung erbitten zu müssen;
6.6. einen gewissen Prozentsatz der Entwicklungshilfe für die Vermögensbildung von Gemeinden und Regionen und ihren Verbänden sowohl in den Entwicklungs- wie in den Spenderländern zur Verfügung zu stellen;
7. Vermittels des Teilabkommens die Arbeit des Nord-Süd-Zentrums des Europarats in Lissabon weiterhin zu fördern; hinsichtlich der Länder, die nicht Mitglieder des Teilabkommens sind, dass diese den Beitritt als Vollmitglieder zu dem Zentrum prüfen;
II. Ersucht die Vereinten Nationen,
8. Anträge für den Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Gemeinden als zu ihrem internationalen Mandat gehörig mit voller Aufmerksamkeit zu prüfen;
9. Anlässlich des HABITAT II- «Stadt-Gipfels» der Schlüsselrolle der Gemeinden beim Lösen der durch das städtische Wachstum entstehenden Probleme volle Aufmerksamkeit zu schenken;
10. Zu akzeptieren, dass die Arbeit der Vereinten Nationen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung international wie national in Partnerschaft mit den Gemeinde- und Regionalverbänden geleistet wird;
III. Ersucht die Europäische Union, und hier insbesondere die Kommission und den Ausschuss der Regionen,
11. Die in dem vorliegenden Text enthaltenen Empfehlungen bei ihren Arbeiten voll zu berücksichtigen.
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 31. Mai 1995, und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 1. Juni (siehe Dok. CPL (2) 5, Teil I Rec. rev, Empfehlung vorgelegt von Frau Bloemendaal-Lindhout, Berichterstatter)