Empfehlung 112 (2002)1 betreffend Foren der Städte und Regionen Südosteuropas (8. und 9. Wirtschaftsforum) - Istanbul, Türkei, 2.-3. November 2001 und Novi Sad, Bundesrepublik Jugoslawien, 18.-20. April 2002

Der Kongress,

1. Dankt:

a. der Grossstadtgemeinde Istanbul und der Stadt Novi Sad sowie den Behörden der Türkei und der Bundesrepublik Jugoslawien für die Aufnahme anlässlich der Foren der Städte und Regionen Südosteuropas, die in Istanbul am 2. und 3. November 2001 und in Novi Sad vom 18. bis 20. April 2002 stattfanden;

b. der Regierung Belgiens für die diesen Aktivitäten zugunsten der Entwicklung der Gemeindedemokratie im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa gewährte finanzielle Unterstützung;

c. den Votanten an diesen beiden Foren, insbesondere den gewählten Gemeinde- und Regionalabgeordneten aus Südosteuropa und ihren westeuropäischen Partnern sowie den Vertretern nationaler Behörden, internationaler Organisationen und von NROs;

2. Erinnert daran, dass die Foren von Istanbul und Novi Sad organisiert wurden:

a. in Zusammenarbeit mit der Stiftung für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung der Regionen Europas (FEDRE);

b. unter Mitwirkung der Parlamentarischen Versammlung an beiden Foren sowie der Ministerdelegierten am Forum von Istanbul;

3. Verfolgt mit grosser Aufmerksamkeit die Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Lage in Südosteuropa und deren Folgen für die Gemeinden und Regionen; diesbezüglich:

a. begrüsst den Beitritt Bosnien-Herzegowinas zum Europarat;

b. hofft, dass das neue Gesetz über kommunale Selbstverwaltung die Schaffung eines stabilen politischen Klimas in der "Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien" ermöglicht;

c. hofft, dass die in der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) eingetretenen politischen Veränderungen es diesem Staat ermöglichen, in naher Zukunft dem Europarat beizutreten;

d. hofft, dass sich die für den 21. September 2002 in Kosovo vorgesehenen Gemeindewahlen unter guten Bedingungen und unter starker Beteiligung aller Gemeinschaften abspielen;

4. Gibt erneut seiner Überzeugung Ausdruck, dass eine die Lebensbedingungen der Bevölkerung verbessernde wirtschaftliche und soziale Entwicklung ein für die Entwicklung und Stabilisierung demokratischer Institutionen unerlässlicher Faktor ist und besteht auf dem wichtigen Beitrag, den die kleinen und mittleren Unternehmen zur wirtschaftlichen Entwicklung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene leisten können und müssen;

5. Fordert die Regierungen der Länder Südosteuropas auf:

a. Gesetze einzuführen, die es den Gemeinden und Regionen ermöglichen, ihre Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg zu verstärken und deshalb:

b. wenn sie dies noch nicht getan haben, das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften und seine beiden Zusatzprotokolle zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren;

c. Gesetze anzunehmen, die dazu bestimmt sind, Investitionen abzusichern und die Korruption auf der Ebene der Lokalverwaltungen zu bekämpfen, um das Vertrauen der Investitoren wiederherzustellen und die Bürger zu vermehrter Beteiligung an den öffentlichen Angelegenheiten zu ermutigen;

6. Lädt die Nichtregierungsorganisationen, insbesondere die Versammlung der Regionen Europas (AER), die Arbeitsgemeinschaft der europäischen Grenzregionen (AGEG), den Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), den Internationalen Gemeindeverband (IULA) und die Konferenz der peripheren Küstenregionen (KPKR), ein:

a. technische Partnerschaften mit südosteuropäischen Städten und Regionen auf Gebieten wie Energie, Umwelt, Transportwesen, Wasser- und Abfallbewirtschaftung anzuregen;

b. sich an den Arbeiten des Europarats zur Förderung der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Gemeinden oder Regionen in Südosteuropa zu beteiligen;

7. Lädt die Entwicklungsbank des Europarats ein:

a. ihre Darlehen für die Entwicklung der Gemeinden und Regionen Europas, vor allem auch Südosteuropas, zu verbessern;

b. eine engere Zusammenarbeit mit dem KGRE zu entwickeln und in diesem Zusammenhang:

c. zusammen mit dem KGRE ein Seminar durchzuführen, das die Lokalbehörden besser informiert über die Interventionsmöglichkeiten der Bank zugunsten der Entwicklung der südosteuropäischen Gemeinden und Regionen;

8. Ersucht die Verantwortungsträger des Stabilitätspakts für Südosteuropa und die Spenderorganisationen:

a. Projekte zur Stärkung der Gemeindedemokratie in Südosteuropa vorrangig zu behandeln und die vom KGRE vorgeschlagenen Projekte finanziell zu unterstützen, insbesondere die in Novi Sad durch den Bürgermeister von Belgrad vorgeschlagene Organisation eines Treffens der südosteuropäischen Donaustädte und -regionen unter Berücksichtigung der Initiativen der Parlamentarischen Versammlung des Europaarats sowie der laufenden Arbeiten auf zwischenstaatlicher sowie interregionaler/interkommunaler Ebene das Donaugebiet betreffend;

b. in den Arbeitsgruppen I und II Gewicht auf die kleinen Projekte zu legen, welche die Entwicklung örtlicher Initiativen, der Euroregionen und der kleinräumigen Wirtschaft im Auge haben;

9. Empfiehlt dem Ministerkomitee, gestützt auf die Erklärungen von Istanbul und Novi Sad (einstimmig angenommen am 3. November 2001 bzw. am 20. April 2002):

a. die südosteuropäischen Staaten aufzufordern, Abkommen zu schliessen im Hinblick auf die Abschaffung der den Bürgerverkehr und damit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit behindernden Visumspflicht;

b. zusätzliche Mittel für die Entwicklung der Gemeindedemokratie und der Zivilgesellschaft einzusetzen:

i. durch die Gewährung freiwilliger Beiträge;

ii. in den Programmen zur Unterstützung Südosteuropas (insbesondere in den Nachbeitrittsprogrammen für Bosnien-Herzegowina und den Vor- und Nachbeitrittsprogrammen für Serbien und Montenegro);

c. den Fachausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (LR-CT) zu beauftragen, sich an den zukünftigen Arbeiten des Kongresses zu beteiligen, welche betreffen:

i. eine "Politische Erklärung betreffend die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Gemeinden und Regionen Südosteuropas" in Form eines Gentlemen`s Agreement, und später:

ii. ein multilaterales Übereinkommen zwischen den Regierungen der südosteuropäischen Länder, das einen rechtlichen Rahmen bildet für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften nach dem Beispiel ihres Vorkommens in anderen Teilen Europas;

d. die Entwicklung des Netzes von Kommunal- und Regionalverbänden Südosteuropas (NALAS) zu unterstützen, dessen Zweck unter anderem darin besteht, zur Ausbildung des Personals für die südosteuropäischen Gemeinden und Regionen und deren Verbände beizutragen;

10. Lädt die Europäische Union ein:

a. ihre logistische und finanzielle Unterstützung durch ein spezielles Unterstützungsprogramm für solche europäischen Städte und Regionen zu intensivieren, die dezentralisierte technische Partnerschaftsvorhaben mit südosteuropäischen Städten und Regionen pflegen;

b. den der Europäischen Kommission zur Finanzierung vorgelegten umfassenden Projekte der Vereinigung der Agenturen der Gemeindedemokratie (AADL) zuzustimmen, welche den tatsächlichen Bedürfnissen der in Südosteuropa lebenden Gemeinschaften in den Bereichen Demokratie, soziale und wirtschaftliche Entwicklung, inter-ethnischer Dialog, Achtung der Menschenrechte und der Minderheiten nachkommen;

c. die Hilfsprogramme der Europäischen Kommission für Partnerschaften unverzüglich auch auf Partnerschaften mit Städten und Gemeinden Südosteuropas (in Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien) auszudehnen, um die europäischen Bürger für die Probleme dieses Teils von Europa zu sensibilisieren und der europäischen Solidarität zum Ausdruck zu verhelfen;

d. die von der KGRE geplante Ausarbeitung eines multilateralen Übereinkommens unter den südosteuropäischen Ländern zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften zu unterstützen.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 6. Juni 2002, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (9) 8, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch die Herren Mildon und Masters, Berichterstatter)