15. PLENARSITZUNG
Straßburg, 27. - 29
. Mai 2008

Eine zweite Plenartagung des Kongresses pro Jahr

Entschliessung 261 (2008)[1]


1. Seit mehr als fünfzig Jahren setzten und setzen sich zunächst die „Ständige Konferenz“ und danach der Kongress für eine starke lokale und regionale Demokratie ein, die unentbehrlich für ein Europa der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit ist.

2. Dank seines Engagements, seiner Gründungstexte wie der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und insbesondere dank des „Monitorings“ der Gemeinde- und Regionaldemokratie der Mitgliedstaaten hat der Kongress eine institutionelle Reife und ein politisches Gewicht erlangt, das ihn zu einer einzigartigen Instanz des politischen Dialogs und der Kooperation zwischen den europäischen Gebietskörperschaften im Europarat macht.

3. Der Kongress, der sich in allen Bereichen engagiert, die die Gebietskörperschaften betreffen, entwickelt und hält auch den Dialog und die Kooperation mit zahlreichen externen Partnern aus Europa und außerhalb Europas aufrecht. So hat er eine besonders konkrete und enge Kooperation mit dem Ausschuss der Regionen, den Mittelmeeranrainerstaaten, UN-Habitat und den nichteuropäischen Gebietskörperschaften entwickelt.

4. Die verstärkte Rolle des Kongresses als politische Plattform des Dialogs macht eine Verstärkung der Plenartagungen des Kongresses und seiner zwei Kammern notwendig.

5. Das Ministerkomitee eröffnete bei der Revision der Charta des Kongresses 2007die Möglichkeit, unter Vorbehalt der budgetären Möglichkeiten, mehr als eine Plenartagung pro Jahr abzuhalten.

6. Daher prüfte das Präsidium des Kongresses die Möglichkeit einer Neuordnung der jährlichen Arbeiten des Kongresses, um eine 2. jährliche Plenartagung abzuhalten. Nachdem es die finanzielle Machbarkeit geprüft hatte, sprach es sich für die Durchführung einer zweiten Plenartagung ab 2009 aus.

7. Das Präsidium des Kongresses stellte fest, dass obgleich das Ministerkomitee die Entwicklung des Kongresses begrüßt und ihn in seiner neuen Dynamik ermutigt, es dennoch entschlossen scheint, ein Nullwachstum im Haushalt 2009 für den Europarat zu verabschieden und nicht den Forderungen nach einer Aufstockung nachzukommen, die der Kongress in der Empfehlung 238 (2008) über „Ressourcen und Haushalt des Kongresses für 2009“ gestellt hatte.

8. Trotzdem ist das Präsidium der Auffassung, dass der Abhaltung einer zweiten Tagung Priorität beigemessen werden muss. In dem Vertrauen auf eine günstigere Situation bei der nächsten Haushaltsplanung sprach er sich dafür aus, ab 2009 eine zweite Plenartagung abzuhalten und andere Haushaltsposten zu reduzieren.

9. Angesichts der Argumente und der Position des Präsidiums:

a. ist der Kongress der Auffassung, dass die Durchführung und die Organisation der Arbeiten des Kongresses seiner verstärkten institutionellen Rolle in einem Europa entsprechen muss, in dem die Gemeindedemokratie eine wichtige Bedingung für den Aufbau einer Gesellschaft des Friedens, der Demokratie und der Stabilität ist.

b. teilt der Kongress die Position seines Präsidiums und beschließt, ab 2009 zwei jährliche Plenartagungen jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres abzuhalten, die die Plenartagung Ende Mai ersetzen.

c. beauftragt der Kongress das Präsidium, die Daten für die Plenartagungen gemäß Artikel 1.3 der Geschäftsordnung des Kongresses festzulegen.

10. Die gemeinsamen Sitzungen des Ständigen Ausschusses mit den statutarischen Ausschüssen, die so genannten Frühjahrs- und Herbsttagungen, werden dann nicht mehr notwendig sein und der Ständige Ausschuss tritt im Prinzip in den Intervallen zusammen.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 29. Mai 2008, 3. Sitzung (siehe Dokument CG(15)20RES, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch H. Skard (Norwegen, L, SOC), Berichterstatter).