DREIZEHNTE TAGUNG
(Frühjahrstagung, Straßburg, 27. – 28. März 2007)
Entschliessung 231 (2007) 1
über E-Gesundheit und Demokratie in den Regionen
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 27. März 2007 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 28. März 2007 (siehe Dokument CPR(13)7, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch E. Haider (Österreich, R, SOC), im Namen von M. Khan (Vereinigtes Königreich, R, SOC), Berichterstatter).
1. Ein gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung sollte wesentlicher Bestandteil der Gesundheitspolitik und eines der Ziele jeder Initiative der betroffenen Gesundheitsdienste sein;
2. Die E-Gesundheit bietet die Möglichkeit, vernetzte Dienste aufzubauen, die die Menschen zuhause erreichen können und Leistungen in Echtzeit erbringen, egal ob es sich um die Verwendung von Chipkarten zur Registrierung der Patientendaten, den Zugang zu den elektronischen Gesundheitsdaten, Ferndiagnosen (Telemedizin) oder um das elektronische Lernen handelt. Die Rolle des Patienten wird so neu definiert, denn der Bürger ist gut informiert über Gesundheit, Krankheiten, die Anzeichen für Gesundheitsprobleme sowie die verfügbaren Möglichkeiten zur Förderung der Gesundheit. Er kennt die Behandlungsmethoden und kann aktiv eine informierte Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen;
3. Durch die Fülle der Dienste, Daten und Kommunikation über den traditionellen Rahmen hinaus, ermöglicht die E-Gesundheit die Dezentralisierung der Leistungen - ohne die Informationskette zu zerstückeln – auf der Ebene, auf der sie am effizientesten sind. Die Zukunft der E-Gesundheit liegt auf regionaler und lokaler Ebene;
4. In einer Zeit, in der die Besorgnisse über die unterschiedliche Gesundheitsversorgung in den Regionen und im Inneren einer solchen selbst zunehmen, schafft die elektronische Technologie neue Möglichkeiten, das Gleichgewicht wieder zu finden;
5. Die E-Gesundheit dient außerdem nicht nur der Verbesserung des Angebots an Dienstleistungen und garantiert eine optimale Produktivität und Rentabilität, sondern ist auch ein Instrument zur Teilnahme an der Demokratie, ebenso wie E-Lernen, E-Handel und E-Gouvernance;
6. Es ist daher wesentlich, die vielen neuen Möglichkeiten der E-Gesundheit für Kliniken und Patienten zwar anzuerkennen, den Schwerpunkt aber nicht nur auf die innovativen technischen Aspekte zu legen, sondern die Möglichkeiten für die soziale Kohäsion, die sie schafft, hervorzuheben;
7. Die E-Gesundheit wird sicherlich bei der Umsetzung mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, vergleichbar mit denen bei der E-Gouvernance. Der Kongress der Gemeinden und Regionen ist jedoch überzeugt, dass die Regionen sich trotzdem dieser Herausforderung stellen und eine Rolle bei der E-Gesundheit spielen sollten, um durch eine große demokratische Legitimität ein Gegengewicht zu jedem demokratischen Defizit bei der Planung der Gesundheitsdienste zu schaffen und fordert sie daher auf:
a. die Empfehlung (2004)15 des Ministerkomitees über E-Gouvernance zu nutzen, um das System der E‑Gesundheit wirklich verantwortlich zu gestalten;
b. einen Aktionsplan für die E-Gesundheit auszuarbeiten, der:
i. ein gemeinsames beratendes Organ einsetzt, das die Zivilgesellschaft und die zuständigen Anbieter von Gesundheitsdiensten vertritt. Ihr Mandat besteht darin, die Systeme der E-Gesundheit je nach den Prioritäten regelmäßig zu beurteilen, zu kontrollieren und umzusetzen und der Öffentlichkeit Rechenschaft abzulegen;
ii. auf den Bürger ausgerichtet ist und die E-Gesundheit als neuartigen Dienst sieht, anstatt als Fortsetzung der bestehenden Gesundheitsdienste;
iii. daher die Konsultation der Bürger vorsieht, um die örtlichen öffentlichen Bedürfnisse festzustellen und insbesondere auf die Prioritäten der Patienten, ihre Bedürfnisse und die Anwendung achtet (und nicht nur die der Fachleute oder Dienstleister berücksichtigt);
iv. sich auf eine Bestandsliste der bestehenden Projekte und Pläne der E-Gesundheit gründet und die wichtigsten Dienstleister und ihre Rolle, sowie die örtlichen spezifischen Prioritäten aufzeigt;
v. die Rentabilität dank einer Übertragung der Ressourcen weit entfernter zentralisierter Institutionen auf weniger kostspielige und vernetzte Strukturen, die bürgernäher sind, verbessert;
vi. die Schulen, die wesentlicher Bestandteil jedes integrierten Informationssystems über die E‑Gesundheit sind, beteiligt und so frühzeitig die notwendigen Kompetenzen im Bereich der Gesundheit und der Elektronik erhalten;
vii. sich auf die örtlichen Fähigkeiten der akademischen Welt und der kommerziellen Unternehmen gründet, die örtlichen Universitätskrankenhäuser zu Teststätten der Dienste der E-Gesundheit macht und die Möglichkeiten für regionale Forschungsgruppen über die E-Gesundheit einzurichten und die Vorteile, die diese mit sich bringen, erforscht, zum Beispiel als Pol für neue Geschäftsinvestitionen und Beschäftigung;
c. den bestmöglichen regionalen Zugang zu den Medien der E-Gesundheit (Telefon, Internet, Fernsehen, Radio etc.) sowie eine hohe Vernetzung zu bieten, damit die Nutzer leicht und übergangslos von einer Dienstleistung zur anderen und einer Region zur anderen wechseln können;
8. Der Kongress der Gemeinden und Regionen setzt sich für ein grenzüberschreitendes Programm für E‑Gesundheit ein, das die Regionen und Gemeinden bei den gemeinsamen Zielen der E-Gesundheit eint und unterstützt insbesondere den Vorschlag, der bei der 13. Plenartagung des Kongresses 2006 vorgelegt wurde, ein Netz der Telemedizin und der virtuellen Bildung in Südosteuropa einzurichten. Hierzu:
a. empfiehlt er seinen Mitgliedern, die verantwortlichen Gesundheitspolitiker auf nationaler und regionaler Ebene zu kontaktieren, damit sie die Schaffung dieses Netzes unterstützen;
b. fordert seinen Ausschuss für Soziale Kohäsion auf, die Möglichkeit zu prüfen, eine Vorbereitungskonferenz zu dieser Initiative mit dem Zentrum für Telemedizin im Kosovo (CTK) abzuhalten;
c. beschließt, den Vorschlag bei anderen europäischen Finanzinstitutionen und Organisationen vorzutragen.